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KC-Mitteilungen · 1927-10-05 · Heft 8-10 (5.10.1927) · p. Seite 73

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1927
Issue
Heft 8-10 (5.10.1927)
Date
1927-10-05
Page
Seite 73 (sequence 11)
Language
German
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73 Anser kleines Stiftungsfest feierten wir in Alfter mit einem Spargelessen und einer guten Bowle. .Auch hier waren viele A. L.A.L. erschienen, ebenso unsere l. K. V „Rhena-Guestphalia". Die Semesterantrittskneipe vereinigte uns mit dem grössten Teile unserer Philisterschaft. Nach den Pfingstferien fand ein Damenfest statt. Mir Kremsern fuhren wir, bewaffnet mit Bowle und Schnittchen, in den Kottenforst. Der schöne Tag endete mit einem Tanzabend in Ippendorf. Den Löhepunkt bildete unser Stiftungsfest, das wir am 2 und 3. Juli mit unserer l. K. V. „Rheno-Guestphaliä" zusammen feierten und über das an anderer Stelle schon berichtet wurde. Am 11. Juli stieg auf dem Lause ein Pauktag mit der Freien schlagenden Verbindung „Salia" aus Würzburg, auf dem wir 7 Partien stellten, von denen 6 auspaukten. Wir chargierten zur Semesterantrittskneipe unserer l. K. V. „Rheno-Guestphalia". Auf dem Generalconvent ernannten wir die Lerren Rechtsanwalt Dr. Max Cohn aus Bonn Rechtsanwalt Dr. Ernst Lerrmanns aus Bonn Dr. Mar Weis aus Beuel zu Ehrenmitgliedern. Wir hoffen, daß im nächsten Semester viele Kartellbrüder Bonn als Ort für ihre Studien wählen. Saxo-Bavaria, Leipzig. Das Semester nahm weiterhin einen recht erfreulichen Verlauf, Unsere wissenschaftlichen Abende konnten wir noch mit musikalischen verbinden, da sich hierin besonders unsere begabte Konfuxia auszeichnete. Ein sehr angenehm verlaufener Abend vereinigte uns mit unseren Damen im Waldhof Leutzsch. Nach einer gemütlichen Damenkneipe hielt uns noch fröhliches Tanzen bis gegen Mitternacht zusammen. Wir recipierten unsere Brander Graf und Aronson. Sein Examen als Diplom-Kaufmann bestand unser l. i a. B. Leinz Goldberg, dessen Weggang zu Anfang des Semesters wir sehr bedauerten, und danken wir ihm auch an dieser Stelle für seine Verdienste um die Verbindung. Ferner bestand unser l. i. a. B. Werner Grunefcld sein Referendarexamen. Einen durchaus würdigen Abschluß fand das Semester in der am 23. Juli glänzend verlaufenen Schlußkneipe, zu der unsere l. hiesigen A.L. A.L. fast vollzählig erschienen waren. In der Fidulität sorgten besonders unsere l. i. a. B. Mendershausen und Nemrow, die zu diesem Abend von auswärts erschienen waren, für die nötige Stimmung. Aus dem Schlußkonvent inaktivierten wir unsere l. a. B. a. B. Schwabe und Marcus. Den Chargen und Furmajoren wurden die Kreuze bezw. das F. M. in Klammern verliehen. Die Wahlen zur F. C. hatten folgendes Ergebnis: F. C. X a. B. Wang F. C. XX a. B. Graf F. C. XXX i. a. B. Marcus Wir bitten die Kbr. Kbr., die die Absicht haben, im Wintersemester in Leipzig zu studieren, uns dies möglichst zeitig bekanntzugeben. A. H. B. Friburgo-Ghibellinia. Die General- Versammlung unseres Altherren-Verbandes fand am Sonnabend, dem 30. Juli 1927 im Anschluß an den General-Konvent unserer l Verbindung auf der Verbmdungskneipe im „Swanen" zu Freiburg statt. Anwesend waren etwa 30 A,L. A.L., leider fehlten zwei Vorstandsmitglieder Der Vorsitzende erstattete den Geschäftsbericht und gedachte hierbei unseres in Tel-Awis verstorbenen Bundesbruders 'Dr. Joseph Levy. Die Dechargierung des Kassenwartes wird der Kaffenprüsungskommission und dem neu zu wählenden Vorstand überlassen. Der neue Vorstand besteht aus den beiden wiedergewählten Bundesbrüdern: Rosenow (Vorsitz) und Lein sowie Ernst Friedländer, Berlin W 50, Augsburger Sttaße 23 (Schriftwart) und Dr. Georg Joseph (Kassenwart), Berlin W 30, Laberlandstraße 10. Die Kassenprüfungskommisston besteht aus: Dr. Fritz Wolff und Ernst Friedländer. Die Bearbeitung der Lausangelegenheiten wurde Lein übertragen. Erfreulicherweise hat eine ganze Reihe von Bundes - brüdern neuerdings für den Lausfonds Zeichnungen abgegeben, doch haben immer noch eine Anzahl von A.L. A.L. die bisherigen Rundschreiben unbeantwortet gelassen. Zahlungen für den Lausfonds sind zu leisten an Dr. Siegfried Lein, Freiburq i. Br., Friedrichstr. 45 (Postscheckkonto: Karlsruhe 31024). Zeichnungen sind zu senden an Lein oder Dr. E. Rosenow, Berlin SW 01, Belle-Alliance-Straße 23. A. H.V. Albingia, Berlin. An der Abstimmung über die K.C.-Tagsanträge hatten sich von 32 Bundesbrüdern 30 beteiligt, so daß unser Verband zwei K.C.-Tagsmandate hatte. Auf dem K.C.-Tag wurde der A. L. V. Albingia durch A.L Dr. Stern vertreten. I. a. B. Leinz Manasse wurde philistriert. Provinzialverband Brandenburgischer K.Cer. Die regelmäßig an jedem dritten Montag im Monat stattfindenden Bierabende unseres Verbandes, die während der Monate Juli und August ausgefallen waren, beginnen wieder am 19. September t>. Is. Kbr. Kbr. Dr. Josef Lirsch wird an diesem Abend ein Referat über den Freiburger K.C.-Tag halten. KU Bücherschav Das Deutsche Studentenrecht. Von Negierungsrat Dr. Dietrich Loltz. (Stilles Rechtsb i b l i o t h e k Nr. 59, Berlin 1927.) Der Syndikus der Technischen Lochschule in Charlottenbürg hat mit diesem begrüßenswerten Büchlein eine eine Liicke ausgefüllt, die sich oft genug unangenehm bemerkbar gemacht hatte. Nack einer übersichtgebenden Einleitung behandelt der Verfasser in zwei ausführlichen Lauptteilen „Die Stellung des einzelnen Studenten innerhalb der Lochschule" und „Die Studentenschaften" als Selbftverwaltungskörper. Gibt er dort eine recht übersichtliche, wenn auch nur knappe Darstellung vor gllem der Grundzüge des Disziplinarrechtes, so fährt er hier zunächst recht ausführlich die Entwicklung der „Deutschen Studentenschaft" und der gesetzlichen Vorschriften über die Einzelstudentenschaften vor klugen. Man wird der Darstellung zwar nicht immer folgen können; z.B. dürfte es falsch sein, daß in den Staaten mit gemischtstämmiger Bevölkerung (Oesterreich und Sudetenland) zunächst neben anderen auch zionistische Studentennationen entstanden seien und daß die Deutschen Studentenschaften „nunmehr" jüdische Studenten nicht mehr bei sich aufnahmen (S. 47.); unseres Wissens ist zu mindestens das „nunmehr" falsch, weil keinesfalls die Entstehung dieser zionistischen Studentenschaften für die völkische Einstellung der Deutschen Studentenschaften ursächlich war. — Bedenken drängen sich auch bei der Darstellung der Ehrengerichtsverfassung der Deutschen Studentenschaft auf, wenigstens was das Ehrenzucht, verfahren anlangt. Gibt man, wie Loltz es tut, auch der Gesamtorganisation der D. St. den Charakter einer „qualifiziertenKorparation"(S.63),d.h. billigt man ihr — mit Recht — nicht die Stellung einer Korporation des öffentlichen Rechts zu, hebt sie aber gleichwohl über den Rang eines rein privatrechtlichen Vereins — den sie unserer Meinung nach darstellt — heraus, so ist kein Platz für eine wie auch immer geartete Strafgerichtsbarkeit. Diese liegt vielmehr einzig und allein bei den ordentlichen nnd den staatlichen Disziplinargerichten und kann auch

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