KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 1-2 (15.2.1927)
- Date
- 1927-02-15
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 deutschen Studenten die Aufforderung, den vom Minister vorgezeichneten Weg unverzüglich zu beschreiten, und erwartet von den in Magdeburg zusammenkommenden studentischen Vertretern, das; sie sich dieser Erkenntnis nicht verschließen und aus ihr die notwendigen Folgerungen ziehen werden. . Die Minderheit wird sich auf dieser Grundlage auch in Zukunft für die Aufrechterhaltung und Ausgestaltung der studentischen Selbstverwaltung einsetzen und für die Verwirklichung des großdentschen Ged'ankens kämpfen." Die Wiederaufnahme einer Zusammenarbeit zwischen Deutscher Studentenschaft und Internationalem Studentenverband (C.I.E.). Seit der Stuttgarter Konferenz im April v. Is. und mehr noch seit dem C. I. E.-Konareß im August waren die Beziehungen der Deutschen Studentenschaft zum Internationalen Studentenverband, wie die amtliche deutsche Liebersetzung des französischen Namens Oonlederation Internationale des Etudiants lautet, tatsächlich gelöst. Durch die Prager Beschlüsse, welche dem Exekutiv-Komitee der C. I. E. den Auftrag gaben, keine „von der Deutschen Studentenschaft gebotene" Gelegenheit zu vernachlässigen, um Verhandlungen wieder aufzunehmen. schien auch die Au fsicht auf eine baldige Wiederannäherung beider Organisationen in weite Ferne gerückt. Tatsächlich erfolgte indessen bereits im Oktober v. Is. ein Annäherungsschritt seitens der C. I. E., deren Präsident der Deutschen Studentenschaft in Berlin einen offiziellen Besuch abstattete und dabei den Wunsch zum Ausdruck brachte, über die noch offenen Streitfragen erneut zu verhandeln. Die Deutsche Studentenschaft hat sich angesichts dieser ansdrücklcben Initiative der Gegenseite einer Wiederaufnahme von Einigungsverhandlungcn nicht entzogen. In den nunmehr einsetzenden persönlchen Besprechungen zwischen dem Präsidenten der C. 1. E. und dem Leiter des Auslandsamtes der Deutschen Studentenschaft wurde auch eine weitgehende Verständigung über die noch strittigen Punkte erzielt. Zwecks endgültigen Abschlusses der Verhandlungen wurde ferner die Vereinbarung getroffen, daß der Präsident der C. I. E. zu einer weiteren Besprechung Ende November nach Paris cinladen solle, wo alsdann sowohl von Seiten der Deutschen Studentenschaft wie der C. I. E. ein größerer Personenkreis hinzugezogen werden sollte. Die Pariser Verhandlungen führten zu einer vollständigen Llebereinstimmung beider Parteien, die in einein Vertragsentwurf über eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Deutscher Studentenschaft und C. I E. ihren Niederschlag fand. Die wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrages, dessen förmliche Natifikation dem Studententag und dem C. I. E.-Kongreß Vorbehalten ist, sind die folgenden: Es wird eine strengere Scheidung zwischen eigentlichen Sitzungen der C. I.E., an denen die Deutsche Studentenschaft auch weiter beratend teilnimmt, und Sitzungen der „Arbeitsgemeinschaft" vorgcnommen. In den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft, die auf dem Grundsatz vollkommener Gleichberechtigung beider Teile aufgebaut ist, ist die Deutsche Studentenschaft durch ihren Vorstand, die C. I. E. durch das Erekutiv-Komite vertreten. Offizielle Sprachen der Arbeitsgemeinschaft sind Deutsch und Französisch. Alle Protokolle über Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft sind in beiden Sprachen anzufertigen und den Protokollen über Sitzungen der C. I. E., an denen die Deutsche Studentenschaft teilgenommen hat, anzufügen. 5)insichtlich des Besuches internalionaler Kongresse, zu denen ein Teil eingeladen wird, wurde festgesetzt, daß der eingeladene Teil alsdann auch dem anderen Teil der Arbeitsgemeinschaft eine Einladung vermitteln solle. Der Pariser Vertragsentwurf wurde in den Sitzungen des Äauptausschusscs der Deutschen Studentenschaft vom Anfang Dezember v. Is. und des Erckutiv-Komites der C. I. E. im Januar ds. Is. gebilligt. Es wurde seitens beider Exekutiv-Organe beschlossen, das Abkommen in befürwortendem Sinne an die Iahreskongresse weiterzuleiten. Das Exekutiv-Komite der C. 1. E., welches vom 14.—17. Januar in Brüssel tagte, beschloß weiterhin, die Deutsche Studentenschaft zur sofortigen Wiederaufnahme der praktischen Zusammenarbeit auf der durch den Pariser Vertrag geschaffenen Grundlage einzuladen. Die Deutsche Studentenschaft entsandte daraufhin zwei Vertreter nach Brüssel, die in längeren Besprechungen mit dem Erekutiv-Komite die Vereinbarung trafen, daß, unbeschadet der endgültigen Ratifikation des Pariser Abkommens durch Studententag und Ratssitzung, die praktische Zusammenarbeit schon jetzt auf der durch Paris geschassenen Grundlage ausgenommen werden soll. Damit erscheint erneut ein gewisser Abschluß in der Entwicklung der Beziehungen der Deutschen Studentenschaft zum. Internationalen Studentenverband erreicht. Eine neue Arbeitsgemeinschaft, wenngleich auch formell noch nickt rechtskräftig, verbindet beide Organisationen zu praktischer Zusammenarbeit, und es steht zu hoffen, daß sich auf dieser neu gefundenen Grundlage völliger Gleichberechtigung beider Teile ein gesunderes und dauerhafteres Verhältnis anbahnen möge, zum Nutzen undzumBesten internationaler studentischerGemeinfthafrs- Die Studententagung in Magdeburg. Die Vertretcrtaguug der preußischen Eiinelstudcnleinchafteu. die am 20. und 30. Januar 1027 in Magdeburg stattsaud. und deren Vorgeschichte in diesen Blättern (K. E.-Mitteilungen vom 13. Dezember 1920. Ar. 11 12. Seite 90 sf.i ausführlich dargclegt worden ist, hat folgende Entschließung gefußt: ,,Der Erlaß des Herrn Prenß. Ministers n>r Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 21 Dezember 1026 begründet die in Aussicht genommene Abänderung des Prenß. Studentenrechtes mit der Behauptung. die Einzelstudentenschaften hätten in Organisation und Praxis gegen die Staalsminislerialvcrorduuug von: 13. September 192l) verstoßen. Diese Verstöße sollen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Ausländern zur Stude.tteuschafi^uud hiusich lich der Koalition mit anslaudSdentscheu Studentenschaften erfolgt sein. Die Vertreter der prenß. Eiuzelstndeuteuschafteu haben dazu einstimmig festgestellt, daß die in dem Erlaß vom 2-i. Dezember 1020 angeführte Auslegung in dem Wortlaut der Staatsmiuistcrialverordnung nicht klar zum Ausdruck gelaugt ist. In der Frage der Zugehörigkeit auslandsdeutscher Studierender zur Studentenschaft sind die prenß. Einzelstudentenschaften durchaus bereit, au einer Neuordnung der fraglichen Bestimmungen im Sinne einer Mitwirkung des Rektors mitzuarbeiten, bei der sie jedoch die Gewährleistung einer selbständigen Stellung von Rektor mit) Studentenschaften für unerläßlich erachten. Die Vertreter der prenß. Einzelstudentenschaften betonen, daß die Vorschriften über die Aufnahme von Ausländsdeutschen in die Studentenschaft für sie nur deshalb von Bedeutung sind, weil sie hierdurch ihre auslandsdentschcn Kommilitonen als gleichberechtigte Mitglieder in die Deutsche Studentenschaft aufnehmen können. Eine unterschiedliche Behandlung