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KC-Mitteilungen · 1927-02-15 · Heft 1-2 (15.2.1927) · p. Seite 3

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1927
Issue
Heft 1-2 (15.2.1927)
Date
1927-02-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Efiüäcil Akademische und öligem. Ilachrichfen Idsiqi Der Kampf um die Gleichberechtigung der jüdischen Korporationen an der Llniversität München. Der Kampf um die Gleichberechtigung der jüdischen Korporationen an der Universität München geht schon um einige Semester zurück. Die durch die starke antisemitische Propaganda bewirkte Verrohung der Sitten machte leider auch vor den Pforten der Universität nicht halt. Während in früheren Jahren selbst bei grundsätzlich antisemitischer Einstellung gewisse Formen gewahrt zu werden pflegten, sieten unter dem Einfluß jener Richtung auch die alten Rücksichten fort. Dies zeigte sich, von verschiedenen Rüpeleien abgesehen, äußerlich hauptsächlich dadurch, daß die jüdischen und auch die paritätischen Verbindungen von dem sogenannten „Korporationsausschuß", der die Einladungen zu den Universitätsfestlichkeiten übernommen hatte, nicht mehr eingeladen wurden. Verschiedene Vorstellungen bei den Universitätsbchörden in früheren Semestern hatten leider keinen Erfolg, da man sich auf den Standpunkt stellte, dem Korporationsausschuß stehe das satzungsgemäße (?) Recht zu, die Einladung der Korporationen zu übernehmen und man habe ihm hierin keine Vorschriften zu machen. Es war offensichtlich, daß die Verhältnisse auf die Dauer unhaltbar wurden. Die Münchener Kartell-Verbindung Licaria erk>ob daher bei dem Korporationsausschuß schriftlich Vorstellungen wegen der Verletzung alter akademischer Rechte. Sie erhielt auf ihr Schreiben von dem Korporationsansschuß zunächst mehrere Monate überhaupt keine und dann auf Monierung die dreiste Antwort sie sei überhaupt niemals (sie!) zu den Universitätsfeicrlichkeiten eingeladen worden, und der Korporationsausschuß stehe auf dem Standpunkt, daß die Verbindung auch in Zukunft nicht eingeladen werden solle. Die Behauptung, daß die Verbindung Licaria in früheren Jahren yicht zu den Universitätsfeierlichkeiten cingeladen worden sei, stellt nachgewiesenermaßen eine glatte Unwahrheit dar. Es wurde nunmehr beschlossen, gegen das Ver». halten des Korporationsausschusses bei dem Rektor Beschwerde einzulegen, und zwar zu Anfang des Wintersemesters 1926, nachdem bei der im Dezember 1926 stattsindenden Jahrhundertfeier der Universität München größere repräsentative Veranstaltungen in der Oeffentlichkeit in Aussicht standen. Kurz vor Einreichung der Beschwerde hatte der Rektor der Universität eine Besprechung mit dem Vorsitzenden und dem Rabbiner der Münchner israelitischen Kultusgemeinde, bei der die Abhaltung eines Festgottesdienstes anläßlich der Jahrhundertfeier angeregt wurde. Bei dieser Besprechung wurde von seiten der letztgenannten Herren auf die für die jüdischen Studenten untragbaren Zustände an der Universität München hingewiesen. Von seiten der Universitätsbehörden wurde zugesaqt, das Möglichste zu tun, um hierin Abhilfe zu schaffen. Die Hoffnung auf eine nunmehrige baldige Beilegung des Konfliktes erwies sich jedoch als trügerisch. Trotz Rücksprache des Rektors mit dem Korporationsausschuß, in den», der Rektor die Mitglieder des Ausschusses auf das Unrecht und das Unkameradschaftliche ihrer Handlungsweise aufmerksam machte, lud der Korporationsausfchuß die jüdischen Verbindungen ebenso wie die paritätischen zu der Jahrhundertfeier ein. Daraufhin beschloß der Convent der Licaria gegen diese Zurücksetzung in persönlicher Rücksprache bei dem Rektor Verwahrung einzulegen, eine ausführlich begründete schriftliche Beschwerde jedoch erst nach der Feier einzureichen. Entscheidend für diese Sachbehandlung war der Gedanke, daß diese schon seit mehreren Semestern dauernde Unsitte nunmehr prinzipiell beseitigt werden müsse, eine grundsätzliche Regelung aber vor der Feier nicht mehr zu erzielen war. Endlich wollte man zeigen, daß es der Verbindung nicht darauf ankomme, eine Störung der Jahrhundertfeier durch ein scharf azressioes Vorgehen herbeizuführcn, sondern daß sie lediglich die Wahrung ihres guten Rechtes — aber dieses mit aller Entschiedenheit — fortiter in re, suaviter in modo — verlange. Wenige Tage nach der in persönlicher Rücksprache gegen die Zurücksetzung der Verbindung und der jüdischen Studenten überhaupt eingelegten Verwahrung erhielt die Verbindung die Aufforderung, sich bei dem Organisator der Festveranstaltung einzufinden. Dieser lud nunmehr die Verbindung im Aufträge der Universität zu der Veranstaltung ein, erklärte jedoch, daß die Verbindung weder beim Kommers noch beim Festakt im Rationaltheater chargieren könne, da dies an dem geschlossenen Widerstand der anderen Korporationen scheitere. Daraufhin erklärte die Verbindung, unter diesen Umständen auf die Beteiligung an der ganzen Veranstaltung überhaupt verzichten zu müssen. Im Anschluß hieran wurde nunmehr eure ausführlich begründete schriftliche Beschwerde bei dein Rektor eingereicht. Es wurde darin mit allem Nachdruck und unter Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Studentenschaft verlangt, daß die Rechtsgleichheit aller Angehörigen der Studentenschaft gewahrt werde und daß jeder Veranstaltung, die gegen diese grundsätzlich verstoße, die Genehmigung grundsätzlich zu versagen sei. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Frage schon ilt allernächster Zeit, bei der Reichsgründungsfeier im Januar 1927 wieder akut werbe, und gefordert, daß spätestens bis dahin eine bündige Erklärung an die beteiligten Organisationen erlassen werde, die Gewähr dafür biete, daß für die Zukunft die Gleichberechtigung der jüdischen Studenten in jeder Beziehung anerkannt und beachtet werde. Vor der Mitte Januar 1027 stattsindenden Reichsgründungsfeier verlangte der Rektor, Geheimrat Boßler, von dem Korporationsausschuß, daß auch die jüdischen und paritätischen Verbindungen zu den Feierlichkeiten einzuladen seien. Da der KorporationsanSschuß sich hiezu nicht entschließen konnte, und um der Gefahr einer Auflösung durch die Universitütsbehörden zu. entgehen, hat sich der Korporationsausschuß durch Beschluß selbst aufgelöst. Mit Schreiben vom 11. Januar 1927 wurde die Münchner Kartellverbindung von seiten des Rektorats von dem Ergebnis der Verhandlungen benachrichtigt. Es wurde mitgeteilt, daß der Korporationsausschuß beschlossen habe, den Schwierigkeiten, die über die Frage der Teilnahme beim Chargieren bestehen, dadurch aus dem Wege zu gehen, daß bis auf weiteres bei UnU versitätsfeierlichkeiten überhaupt nicht chargiert werden solle und daß der Korporationsausschuß sich

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