KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 11-12 (15.12.1926)
- Date
- 1926-12-15
- Page
- Seite 90 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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90 flkodemilcfie und öligem. Dachrichten Der Kampf in der deutschen Studentenschaft. Wie bereits hier berichtet, sind im Mai 1020 im preußischen Landtage folgende Anträge angenommen worden: Das Staatsministerium wird ersucht, die Verordnung über die Bildung von Studentenschaften an den preußischen Hochschulen vom 18. September 1920 so umzugestalten, daß 1. unter voller Aufrechterhaltung der studentischen Selbstverwaltung Sicherheiten dafür geschaffen werden, daß die in den letzten Jahren an Ulchreren Universitäten zutage getretenen Erscheinungen gröblicher Korruption und schweren Mißbrauchs studentischer Aemter und Gelder sich in Zukunft nicht wiederholen. 2. die studentischen Rechte aller vollimmatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden in vollem Umfange gewahrt werden, insbesondere dadurch, daß' a) 8 1 Abs. 1 Satz 1 der genannten Verordnung folgende Fassung erhält: Die vollintinatrilulierten (studierenden deutscher und österreichischer Staatsangehörigkeit sowie die auslandsdeutschen Studenten, die vom Rektor als solche anerkannt sind, an einer Universität oder technischen Hochschule, bilden die Studentenschaft. b) 8 1 Abs. 2 gestrichen wird. c) 1 Abs. 3 folgende Fassung erhält: Den (Studentenschaften der einzelnen preußischen Hochschulen steht es frei,' sich mit solchen Studentenschaften an den übrigen deutschen Hochschulen, die in gleicher Weise zusammengesetzt sind, wie die Studeutenschaften der preußischen Hochschulen, zu eiuem Gesamtverbaud zusammenzuschließen. d) 8 2 Abs. 2 folgende Fassung erhält: Ausgeschlossen sind politische und religiöse Zwecke.*) 8 1 Abs. 3: Den Studentenschaften der einzelnen preußischen Hochschulen steht es frei, sich untcrcinauder sowie mit entsprecheitden Organisationen der übrigen deutschen Hochschulen zu einer allgemeinen oder zu einer deutschen Studentenschaft zu vereinigen. 8 2 Abs. 2: Ausgeschlossen sind parteipolitische und religiöse Zwecke. Als daraufhin zunächst von seiten der preußischen Regierung anscheinend nichts veranlaßt worden war, stellten drei sozialdemokratische Abgeordnete am 20. Oktober 1020 folgende kleine Anfrage: Der Landtag hat im Mai d. I. den Antrag auf Drucksache Rr. 3135 betreffend Abänderung der Verordnung über die Bildung von Studentenschaften an den preußischen Hochschulen vom 18. September 1020 angenommen. Was hat das Staatsministerium zur Durchführung dieses Laudtagsbeschlusses getan? Unter dem 30. Oktober 1020 bereits antwortete der Kultusminister mit folgendem, an den Präsidenten des Landtages gerichteten Schreiben: Zn 1: Durch Erlaß vom 23. April 1026 — U I 20.800 — ist die Aufstellung neuer Kassenordnungen verfügt worden, die die Vermögens- Verwaltung der Studentenschaft der einzelnen Hochschulen sicherstellen. Zrt 2: Es ist beabsichtigt, dem Staatsministerium den Entwurf einer Aenderung der Staatsmiuisterialverordnuug vom 18. September 1020 vorzulegen. Um Zweifeln, wie sie durch die rechtliche Ausdeutung des Wortlauts des Landtagsbeschlusses entstehen könnten, vorzubeugen, erscheint es jedoch erwünscht, vorher eine Besprechung der Angelegen- *) Bisherige Fassung der entsprechenden Bestimmungen des preußischen Studentenrcchtes: 8 1 Abs. 1 Sah 1: Die vollimmatrikulierten Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit einer Universität oder einer Technischen Hochschule bilden die Studenschaft. 8 1 Abs. 2: CPic <3al}ung der Studentenschaft kam: bestimmen, ob. in welchem Umfange und zu welchen Bedingungen vollimmatrikulierte Ausländer an der Studentenschaft oder ihren Einrichtungen teilnehmen dürfe,!. AUF |J 11 WEMII1CIHTO BRESLAU HAIIe K.C.er die endlich der Festtage In Breslau weilten, aber noch nicht im Besitz der Die Stiftungsfest- Kommission l. A.: Karl Friedmann Breslau 18 Kiiser-Wilbelm-Sfr.127 Isind, werden gebeten, ihre Adresse umgehend demünterfertigten aufzugeben. Oie Schrift geht alsdann allen Fest-Teilnehmern prompt per Post r»