KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 7 (15.7.1926)
- Date
- 1926-07-15
- Page
- Seite 54 (sequence 4)
- Language
- German
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54 Bruch der Deutschen Landsmannschaft mit dem Hochschulring. Die Deutsche Landsmannschaft hat auf einem Kongreß in Koburg nach Referaten von Dr. Lindemann und Dr. Teutloff eine Entschließung von weitreichender Bedeutung gefaßt, in der es heißt: „Zu gemeinsamer nationaler Arbeit mit allen anderen studentischen Verbänden und Gruppen in der Deutschen Studentenschaft ist die D. L. auf der Grundlage u nein geschränkter gegenseitiger Achtung und Ehrlichkeit bereit, unserenr schwergeprüften Volke ein Vorbild zur Aeberw t« b 11 ii ei seiner inneren Zerrissenheit zu geben. Die D. L. hat nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr das Vertrauen, daß die derzeitige Organisation des Deutschen Hochschulrings mit der von diesem seit langer Zeit geübten Arbeitsweise eine zweckentsprechende Durchführung des Hochschulringgedankens gewährleistet. Die D. L. steht deshalb bis zu einer grundlegenden Umgestaltung des bisherigen Systems nicht mehr hinter dem Hoch,chulring und stellt die Angehörigen lediglich den örtlichen nationalvölkischen Arbeitsgemeinschaften zur Mitarbeit zur Verfügung. Die D. L. wird sich nach wie vor mit allen Kräften der völkischen Akademikerbewegung des deutschen Sprachgebietes wiedmen. Sie erblickt in ihr den geeigneten Rahmen für die Ausbreitung und Vertiefung aller Bestrebungen im Volke, die dem deutschen Menschen der Zukunft gelten. Seele, Geist und Körper in harter Zucht zu stählen, um durch die Persönlichkeit zur Gemeinschaft aller Deutschen in der Welt zu gelangen, sei das Ziel." In der Frage der Ehrenhändel fordert die D. L. ctne „Anpassung an die Erfordernisse der Gegenwart" dadurch, daß alle Ehrenhändel vor ein Ehrengericht geleitet und erst auf dessen Entscheidung hin durch Forderung auf Waffen durchgeführt werden dürfen. Ein Aufruf der jüdischen Studentenschaft von Zaffh. Die jüdische Studentenschaft von Jassy erließ einen Appell an die jüdische Oeffentlichkeit, :n welchem bedauert wird, daß die jüdische Oeffentlichkeit die für das Recht auf Kultur kämpfenden und stets in ihren Leben bedrohten jüdischen Studenten nicht genug unterstützt, obwohl die Angriffe der antisemitschen Studenten gegen die ganze Iudenheit des Landes gerichtet sind. Wir sind uns bewußt, heißt es in dem Appell weiter, daß die Aktion zur Verjagung der jüdischen Studentenschaft aus den Universitäten ein ernster Versuch ist, ein Regime der Erniedrigung, des Terrors und der Unterdrückung der ganzen jüdischen Bevölkerung wieder einzuführen. Die jüdische Studentenschaft aber ging zu den Vorlesungen selbst unter Androhung von Gewalt' und Mordtaten. Unter Lebensgefahr sind sie zu den Vorlesungen gegangen, da die Straße stets für die Mordbanden frei war. Beim Verlassen der Äörsäle wurden die jüdischen Studenten mit Stöcken und Eisenstangen geschlagen, viele wurden erheblich verletzt. Die jüdischen Studentinnen wurden angespien, geohrfeigt, zu Boden geworfen und mit Füßen getreten. 10 Studenten müssen dauernd das Bett hüten. Der Appell schließt: „Von Euch, jüdische Brüder, verlangen wir, daß Ihr uns in Eurer Eigenschaft als treue Bürger dieses Staates unterstützt und Euch mit uns vereinigt, um folgendes zu fordern: Das Recht an der Kultur! Sicherstellung der Ruhe und unseres Lebens auf den Universitäten und außerhalb derselben. Eure Intervention wird wertvoller sein, je rascher sie erfolgt." Immer noch Numerus clausus in Angarn. Schon wiederholt hatte die ungarische Regierung die Aufhebung des numerus clausus zugesagt und immer nach neuen Mitteln gesucht, um „im Augenblick" die Unmöglichkeit der Beseitigung zu „begründen". Jetzt muß sogar die Wirtschaftslage herhalten, denn Unterrichtsmunster Graf Klebelsberg äußerte sich einer Deputation gegenüber, daß der numer s clausus, solange sich die soziale Lage nicht bessere, aufrecht erhalten werden müßte, da es nicht angehe, daß man das ftuströmen zu den intellektuellen Berufen wieder freigebe. Die jungrepublikanische Bewegung. Au der A u i v e r s i t ä t Gießen wurde unter reger Teilnahme von Dozenten und republikanischen Studenten, auch Marburger Kommilitonen, eine Republikanische Studentengruppe gebildet. Eiugeladen hatte im Namen des Deutschen republikanischen Lehrerbundcs liniversitätsprofessor v. A st e r. Die Ansprache hielt Regierungsreferendar Walter Kolb aus Bonn. Serne kluge, entschiedene und warmherzige Ansprache gipfelte in der Darlegung, daß die Deutsche Republik auch ohne die reaktionären Hochschulen und Studentenschaften ihren Weg gehe, daß aber in erster Linie die studentische Jugend in Zukunft den Schaden tragen werde» wenn sie nicht ihren Anschluß an das große republikanische Volk finde und sich in den Dienst des neuen freien Volksstaates stelle. Im Anschluß an die Gründung wurde ein Ausschuß eingesetzt. Es wurde beschlossen, daß die Gießener republikanische Studentengruppe sich dem Kartell republikanischer Studenten Deutschlands und Deutsch-Oesterreichs mit dem Sitz in München anschließt. Unser Kampf um die Hochschul-Verfafsung. In Baden haben sich in den letzten Monaten Ereignisse zugetragen, die die Frage aufwerfen, ob wir vor einer Wende in der Äochschulpolitik stehen. Nicht nur, daß überall — auch die letzten Berliner Wahlen beweisen dies — teils durch eine stärkere Beteiligung der freiheitlichen Studentenschaft an den Wahlen, teils durch ein Anwachsen der freiheitlichen Gesinnung in der Studentenschaft die gegen den Äochschulring deutscherArt gerichteten Gruppen in den Studentenvertretungen mehr und mehr anBoden gewinnen, zeigt es sich, daßauch dieRegierungen sich mehr und mehr gegen die Versuche der Studentenschaft wenden, völkischen Prinzipien auf dem Wege über die Lochschuldiktatur zum Siege $u verhelfen. Die badische Negierung hat in den Richtlinien für die Aufstellung der Verfassungen der badischen Lochschulen die Forderung erhoben, daß unter allen Umständen verlangt wird, daß die Frage der deutschen Abstammung auch für die Ausländer nicht vom Nassenprinzip abhängig gemacht werden darf. Die Folge ist, daß in Leidelberg und Karlsruhe nach langen Kämpfen^ eine Verfassung zustande gekommen ist, die den Begriff des Ausländsdeutschen kulturpolitisch und nicht rassenpolitisch abgrenzt In Heidelberg ist Ende 1925 eine Satzung ausgearbeitet worden, die inbezug auf die Zugehörigkeit der Ausländsdeutschen folgendes bestimmt: „Die Mitgliedschaft steht außerdem zu: a) den Studierenden deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeit, b) den auslandsdeutschen. Studierenden soweit sie vom Rektorat als Ausländsdeutsche anerkannt sind." Damit war dem Hochschulring die Möglichkeit genommen, von sich aus die österreichischen Juden von der Teilnahme an der Studentenschaft auszuschließen. Die