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KC-Mitteilungen · 1926-07-15 · Heft 7 (15.7.1926) · p. Seite 53

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1926
Issue
Heft 7 (15.7.1926)
Date
1926-07-15
Page
Seite 53 (sequence 3)
Language
German
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53 flfeademifcfte und allgem. nachrichten Auch der Schwarzburgbund parteipolitisch! Zu den Verbänden, die es bisher abgelehnt hatten, sich parteipolitisch oder doch gegen den heutigen Staat festzulegen, gehörte bisher der Schwarzburgbund. Nun sind, allerdings — wie aus dem Tagungsbericht hervorgeht — nach schweren Kämpfen, auch dort die Mauern errichtet worden, die den Akademiker auf eine bestimmte Staatsgesinnung festlegen und ihn von allen Andersdenkenden abschließen sollen. Die Sprechertagnng vom 26.—28. Mai 1926 hat sich mit Mehrheitsbeschluß auf folgenden Beschluß geeinigt: „Der aktive Schwarzburgbund beschließt, daß in Anbetracht der heutigen politischen Lage Mitglieder des Reichsbanners und von Organisationen, die in internationalem Geiste wirken, dem attiven Schwarzburgbund nicht angehören können. Er erwartet, daß in Zukunft die aus dem attiven Schwarzburgbund hervorgehenden Philister einer solchen Organisation nicht beitreten." Der Berichterstatter in der „Schwarzburg" vom Juni 1926 fügt noch hinzu: „Die Sprechertagung war also einmütig in der Ablehnung des Reichsbanners für den aktiven Bund. Manche hätten sich allerdings lieber damit begnügt, zu erklären: „Der attive Bund stellt fest, daß ihm keine Mitglieder des Reichsbanners angehören, und hält diesen Zustand für wünschenswert." Aber sie gaben um des Friedens willen nach. In hoch anerkennenswertem Amfange waren nach und nach von allen Seiten Zugeständnisse gemacht worden; daß die oben wiedergegebenen Sätze das Ergebnis eines hin und her wogenden Kampfes der Meinungen gewesen sind, beweist ja schon ihre Fassung. Schließlich trat aber leider doch eine tiefgreifende Verschiedenheit in den Anschauungen hervor. Indem eine Gruppe von Verbindungen statt der beiden ersten Worte des weiten Satzes „Er erwartet" die Worte „Daraus olgt" forderte, offenbarte sich der Gegensatz zwischen der scharf korporativen Einstellung und dem Grundsatz der Geistes- und Gewissensfreiheit, und dieser erwies sich trotz aller Bemühungen als unüberbrückbar. Er führte dazu, daß die Vertreter der Verbindungen .Hohenstaufen, Neogermania und Billung glaubten, den Austritt ihrer Verbindungen anmelden zu müssen. Allerdings wäre es ein schmerzlicher Verlust für den Bund, wenn diese drei Verbindungen oder auch nur eine von ihnen tatsächlich durch Vollziehung der vorgeschriebenen Formen ihre Austrittsabsicht verwirklichten, aber dem weitaus größten Teile der Verbindungen war das altüberlieferte Gut der Geistes- und Gewissensfreiheit doch zu wichtig; sie glaubten nicht weiter nachgeben zu können." Daß der Schwarzburgbund heute zu den reaktionären, antirepublikanischen Vertretern zu zählen ist, ist damit einmütig festgestellt. Er verleugnet damit sein Programm, daß das Schwergewicht bisher immer auf das Christentum legte, und es ist bedauerlich, daß sich hiergegen scheinbar überhaupt kein Widerspruch erhob. Soll es wirklich dazu kommen, daß in Deutschland die Begriffe „Korporation" und „Staatsfeindlich" identisch find. Fast geht der Weg dahin. And ist es nicht schmachvoll, daß „christliche Korporationen" von ihrer Altherrenschaft verlangen, daß sie sich dem ffügen oder nach vielleicht jahrelanger Arbeit für ihren Bund hinausgeworfen werden? Hochschulring. Der Hochschulring hielt vom 10. bis 13. Juni in Höttingen einen außerordentlichen Vertretertag. Wenn man dem Bericht, der darüber ausgegeben wird, glauben würde, so müßte man annehmen, daß man gar nicht nötig gehabt hätte, die Reise nach Göttingen zu unternehmen; denn darnach verlief alles „tn großer Einmütigkei t". Zwischendurch sprach Prof. Dr. Haushofer (München) über „Politik als Kunst des Möglichen im ethischen Lichte": das gespannte Interesse der lebendigen Jugend, die ihm lauschte, kann man sich vorstellen. Diese Berührung mit der geistigen Sphäre ermöglichte offenbar den Führern, für den sturen Antisemitismus, der dort den Geist vertritt, eine fast neue Formel zu finden. Wir dürfen diese „Entschließung", nach dem offiziellen Bericht das einzige Ergebnis der Göttinger Tagung, unseren Lesern nicht vorenthalten: „Der außerordentliche Vertretertag des DHR. zu Göttingen vom 10. bis 13. Juni 1926 stellt sich mit aller Einmütigkeit und Entschiedenheit hinter die Deutsche Studentenschaft in ihrem Kampfe gegen unberechtigte Einflüsse und Eingriffe. Er fordert Unantastbarkeit der Deutschen Studentenschaft in ihrer großdeutschen Einheit als Wegbereiter zum volksdeutschenGroßdeutschland.Der DHR. fordert Erhaltung, Festigung und Ausbau der in schwerem Kampfe errungenen Würzburger Verfassung, volle Selbständigkeit der Einzelstudentenschaften, Einbau der Studentenschaft in das hochschulshstem in voller Mitverantwortlichkeit für Reinheit und Würde des akademischen Lebens." Hinter dieser Resolution steht die Stellungnahme zu verschiedenen Problemen: Kampf für Erhaltung der Würzburger Verfassung ist der Kampf gegen das Vorgehen der badischen Regierung, die großdeutscher ist als der großdeutsche hochschulring, Einbau der Studentenschaft m das Hochschulsystem ist die vorsichtige Andeutung der neuen Forderung aus Mitbestimmung bei Berufung von Dozenten. Man will wohl doch auf die Dauer an die Stelle der Diktatur die legale Ausschaltung der Lehrfreiheit setzen. Nur ist das Wort „Mitverantwortlichkeit" etwas hoch gewählt. Von der Last zur „Verantwortung" hat man bisher beim Hochschulrrng wenig gehört. H.B. Die katholische Kirche und die studentischen Mensuren. Die „Germania" teilt eine neue Stellungnahme der höchsten katholischen Kirchenbehörde zu der Frage der studentischen Mensuren mit. Der Bischof von Regensburg hatte an die Konzilkongregation die Frage gerichtet, ob die Erklärungen der Kongregation aus dem Jahre 1890 und 1923, welche die Bestimmungen der Mensuren unter ttrchliche Strafen stellten, sich nach der Meinung einiger Theologen mcht auf Mensuren beziehen sollten, die nur mit der Gefahr einer leichten Verwundung verknüpft seien. Die Kongregation hat, wie in dem neuesten Lest der „Acta Apostolicae Sedis" mitgeteilt wird, diese Fragen verneint und entschieden, daß sich die Strafbestimmungen auf beide Arten von Mensuren beziehen.

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