KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 11 (20.11.1925)
- Date
- 1925-11-20
- Page
- Seite 84 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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84 An dieser Stelle möchte ich bemerken, das) ich die Beteiligung des K. C. durch die rheinischen Korporationen schon einmal mit Bedauern vermißt, bei der Rheinlandkundgebung des C. V. im Juli d. I. im Kölner Opernhaus, trotzdem Kbr. Dr. Lolländer als Direktor des C. V. zu den Festrednern zählte. Ich bin weit davon entfernt, irgend eine Art Personenkultus treiben zu wollen. Aber die hervorragende Teilnahme prominenter jüdischerPersönlichkeiten,die unserm Verbände angehören, dürste doch lolchen Festveranstaltungen in ihrer Bedeutung einen besonderen Stempel aufdrücken, an der der K. Cer für und durch seine Erziehung und Einstellung nicht achtlos vorübergehen kann. Glaubt Ihr nicht auch lb. Kartell- und Bundesbrüder, daß dies passende Gelegenheiten, .gewesen wären, vor die jüdischebezw. jüdischchristliche-Öffentlichkeit zu treten? Muß denn das Erscheinen einer K. C.-Verbindung immer nur mit zu erwartenden unangenehmen Zwischenfällen verbunden sein? Oder glaubt einen junge Aktivitas, nur ein Zurückziehen hier und ein Sichmelden dort könne dem K.C. förderlich sein, ihm Achtung und Ansehen verschaffen bei denen, die ihm den Nachwuchs zusühren sollen? Ich faffe zusammen: Es gibt Gelegenheiten in der deutschen Judenheit bei denen der K. C. wert darauf legen muß — im Interesse der Sache, zur Stärkung seiner eigenen Stellung und zur Aufrechterhaltung einer lebendigen Verbindung mit der jüdischen Oeffentlichkeit — würdig vertreten zu sein. Ob.die korporationsmäßige Form des Chargierens oder die Teilnahme als beauftragter Sprecher angebracht ist, muß von Fall zu Fall entschieden werden. Der Anschein, das Prinzip der Exklusivität hier bewußt oder unbewust anwenden zu wollen darf nicht erweckt werden. Kundgebungen, die in ihrer Bedeutung den besprochenen ähnlich sind, dürfen künftig unsrerseits nicht ignoriert werden. — Die Veranstaltung des R. j. F. war ein Bekenntnis für Deutschtum und Judentum; sie war eine höchste Ehrung der 12000 jüdischen Gefallenen, deren Andenken wir frei von Schmutz und Schande zu halten haben, und dabei fehlte die jüdische Jugend, die studentische Jugend, der K. C. Nachwort der Schriftleitung. Wir haben den Ausführungen von Kartellbruder Nathan gern Raum gewährt, weil eine größere Aufmerksamkeit in diesen Dingen allen Kartellbrüdern angeraten werden kann. Wir möchten aber nicht verhehlen, daß wir dieser Kritik im Speziellen nicht beipflichten können. Wie er selbst in seinen Ausführungen betont, lag die Einladung in Länden der Ortsgruppe des R. j. F. und wenn diese von einer Einladung des K. C. abgesehen haben, so trisst die Schuld nicht die Jugend, sondern die älteren Gesinnungsgenossen. „Wer die Wahrheit kennet und saget sie nicht . . .!" Ein Nachwort zu den Vorgängen bei der Iahrtausendfeier der Universität Bonn. Von Rechtsanwalt vr. Erich Stern (Berlin) (Rhen.-Sil., Frib.-Ghib., Alb.) Die Eigenart des Kampfes, den die K. C.-Verbindungen an den Lochschulen um die Gleichberechtigung des jüdischen Studenten zu führen haben, bringt es mit sich, daß es oft rein äußerliche Anlässe sind, bei denen dieser Kampf zum Austrag gelangt. Da unsere Gegner in Deutschland Gott sei Dank noch nicht so weit sind, das akademische Bürgerrecht der jüdischen Studenten ernstlich antasten zu können, versuchen sie wenigstens die Veranstaltungen, bei denen sie zusammen mit den Lochschulbehörden in die Öffentlichkeit treten, zum Boykott und zur Deklassierung der verhaßten jüdischen Verbindungen zu benutzen, überall und immer wieder haben sie versucht, die ihnen so unbequemen K. C.-Verbindungen vom gemeinschaftlichen Chargieren bei allgemeinen akademischen Feiern auszuschließen, und die Kämpfe, die unsere Korporationen an fast allen Orten um die Wahrung ihrer.Gleichberechtigung zu fuhren hatten, haben ' meistens in Zwischenfällen, die sich aus der Forderung des gemeinsamen Chargierens ergaben, ihren Anlaß gehabt. So ist die Beteiligung bei allgemeinen akademischen Feiern geradezu zu emem Prüfstein für die Stellung der K. C -Verbindungen, das Chargieren zu einem Symbol ihrer Gleichberechtigung geworden. Leider kann man nicht behaupten, daß allenthalben der restlose Erfolg auf unserer Seite gewesen sei, daß bereits überall die Gleichberechtigung unserer Korporationen und ihr Recht zum Chargieren gegen alle Angriffe gesichert sei. In einem Kampf, den eine nur auf ihr Recht gestützte Minderheit gegen eine an Zahl und Einfluß erdrückende Mehrheit auszufechten hat, können naturgemäß Rückschläge und Opfer nicht ausbleiben. Umso erfreulicher sind die Erfolge; doppelt erfreulich, wenn auch die akademischen Behörden gegenüber der Anmaßung der fast übermächtigen antisemitischen Korporationen mit der erforderlichen Energie und Unparteilichkeit die bedrängte Minderheit in ihrem Kampf ums Recht unterstützen. Einen solchen Erfolg konnte kürzlich unsere Kartellverbindung Rhenosilesia in Bonn anläßlich der Iahrtausendfeier der dortigen Universität verzeichnen. In diesen Blättern ist bereits darüber berichtet worden, und es bestände kein Anlaß, nochmals darauf einzugehen, wenn nicht in einer gewissen Presse der Versuch gemacht würde, durch gehässige und unwahre Darstellungen den Sachverhalt in völlig falschem Licht erscheinen zu lassen und wahrheitswidrig zu einem Erfolg der antisemitischen Korporationen und einer Niederlage der Rhenosilesia zu stempeln. Um dieser Irreführung der öffentlichen Meinung von vornherein vorzubeugen, sei im Interesse der historischen Wahrheit der Tatbestand noch einmal kurz geschildert. Der Rhenosilesia, die schon bei früheren Veranstaltungen zum großen Ärger des Waffenrings sich das Recht zum Chargieren inmitten der anderen Korporationen nicht hatte nehmen lassen, wurde vom Waffenring erklärt, daß er bei der Iahrtausendfeier der Universität nicht mit der jüdischen Verbindung zusammen chargieren werde. Als die Rhenosilesia die Zumutung, auf das Chargieren zu verzichten, zurückwies, erklärte der Waffenring, seinerseits nicht chargieren zu wollen. Darauf' wurde die Vertreterversammlung der Bonner Korporationen, in der ein dahingehender Beschluß mit den Stimmen des Waffenrings gegen die katholischen Korporationen gefaßt worden war, aufgelöst. Sofort gaben die katholischen Verbindungen bekannt, daß sie selbstverständlich chargieren würden. Nunmehr besannen sich die Korporationen des Waffenrings eines Andern und chargierten doch! Sie fühlten offenbar, in welche isolierte Lage sie sich durch ihre Taktik hinein manövriert hatten, und wollten durch ihre Teilnahme an der Feier den Anschein erwecken, als ob nichts geschehen und alles in bester Ordnung sei. Dieses billigen Triumphes, sollten sie sich jedoch nicht erfreuen; um ihnen und der Öffentlich-' feit zu zeigen, daß sie durch ihren ümfall das Vergangene nicht ungeschehen machen konnten, legte die Rhenosilesia zwischen sich und die vor ihr im Festzuge gehenden Korporationen einen großen Abstand, — eine Demonstration, die überall, in der Studentenschaft, bei den Aniversitätsbehörden und in der Öffentlichkeit als verdiente und wirksame Zurückweisung der antisemitischen Anmaßung richtig verstanden wurde. In diesem Sinne haben auch die Tagespresse und die jüdischen Zeitungen über den Vorgang berichtet, und in frischer Erinnerung