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KC-Mitteilungen · 1925-10-15 · Heft 10 (15.10.1925) · p. Seite 78

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1925
Issue
Heft 10 (15.10.1925)
Date
1925-10-15
Page
Seite 78 (sequence 8)
Language
German
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Ob Hausfrau oder Dame von Welt, alles kauft bei Apotheker Heidt Parfümerie Gerlach Inhaber: Apotheker G. HELDT (Frib.-Ghib.j Drogen, Chemikalien, Haushaltungsartikel etc. * BERLIN W Potsdamer Str. 113' Fernsprecher: Amt Lützow 393 ^V f/s gr J? & 4. Die Arteile werden mit der Verkündung rechtskräftig, falls die Parteien anwesend sind oder unentschuldigt fehlen und die Begründung bereits schriftlich vorliegt; andernfalls werden sie mit Zugang der schriftlichen Begründung rechtskräftig. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist zulässig. 5. Lautet das Arteil auf Beantragung der dimissio i. p. oder c. i. und wird der Antrag des Ehrcnrats abgelehnt oder binnen angemessener von der Kommission gesetzter Frist nicht darüber entschieden, so gelangt die Sache vor einen aus andern Ehrenrichtern bestehenden G. A.-Ehrenrat, dessen Urteil keiner Bestätigung bedarf, wenn es mit dem ersten Urteil übereinstimmt oder milder ist. Diese Bestimmungen finden entsprechende Anwendung, wenn der Ehrenrat auf Rat zum Austritt erkannt hat und nach der zur Anwendung kommenden Ehrenratsordnung Einreichung und Genehmigung eines Austrittsgesuchs oder einer Austrittserklärung erforderlich ist, aber binnen der von der, Kommission gesetzten Frist nicht erfolgt. 6. Die Ehrenratsakten werden vom G. A. aufbewahrt. Der Ehrenrat bestimmt die Aufbewahrungsfrist nach freiem Ermessen. Bevor die Litten weggelegt werden, ist den beteiligten Verbänden auf Wunsch Einsicht zu gewähren. 7. Die Form einzelner ausierhalb der Sitzung auf Ersuchen des Ehrenrats gemäß § 3 Abs. 2 E. R. B vorzunehmender Beweiserhebungen wird vom Ehrenrat bestimmt. 8 6. Im Disziplinarverfahren gelten außerdem folgende besondere Bestimmungen: 1. Wird einem Ehrenratsurteil gemäß 8 5 Abs. 2 E.R.B. vom G.A. oder vom K.C.-Tag die Bestätigung versagt, so entscheidet der G.A. bezw. der K.C.-Tag in der Sache selbst.; 2. Die Dimission hat die Entziehung des Stimmrechts aus dem K.C.-Tag zur Folge. Der E.R. kann mit der Dimission weitere Beschränkungen verknüpfen und auch beschließen, ob und in welcher Form das Arteil außerhalb des K.E. bekanntzumachen ist. Diese Bestimmungen finden auch auf die gemäß 8 5 Abs. 2 Satz 2 E. R.B. eintretende Dimission Einwendung: der Ehrcnrat kann in diesem Falle sein Urteil auch nach Zustellung der schriftlichen Begründung ergänzen. 2. Im Urteil kann außer den vorgesehenen Strafen die Verpflichtung der beteiligten Verbände zur Erfüllung der ihnen obliegenden, vom E.R. festzustellendeu Pflichten besonders ansgesprochen werden. 4. Im Falle des 8 5 Abs. 2 Satz 2 E.R.B. muß die Anrufung des K.E.- 'Tages binnen einer Woche nach der'Bestätigung des Urteils durch den GA. erfolgen. Findet während dieser Frist ein K.C.-Tag statt, so .kann nach diesem K.C.-Tag die Entscheidung des 53'. C.- Tages nicht mehr angerufen werden. 8 7. Ueber Zweifel in der Auslegung der K.C.-Ehrenratsbestimmungcn oder dieser Ausführungsvorschriften wird, solange kein G.A.-Beschluß vorliegt, innerhalb einesbeim G.A.-Ehrenrat anhängigen Verfahrens vom G.A.- Ehrenrat, sonst durch die Kommission entschieden. 8 8. Die Kommission hat die in 8 3 Abs. 2 E.R.B. dem G.A. übertragenen Befugnisse. 8 5 Ziffer VII der Ausführungsvorschriften findet entsprechende Anwendung. Die Kommission soll wichtige aus der Rechtsprechung der K.E. - Ehrenräte, insbesondere des G.A.-Ehrenrats, sich ergebende allgemeine Grundsätze in geeigneter Form unter Weglassung der Namen der Beteiligten bekanntgeben. _ Auf Grund der Ausführungsvorschriften zu den K.E.- Ehrenratsbestimmungen hat der G. Li. in seiner Sitzung vonr 23. September 1925 die Kartellbrüder Stern, Mayor und LennhoffzuMitgliedern und die Kartellbrüder Braun und Fuchs zu stellvertretenden Mitgliedern der G.A.- Ehrenratskommission gewählt. Alle Anträge, für deren Behandlung nach den Ausführungsvorschriften die Kommission zuständig ist, sind an den Vorsitzenden der Kommission Kbr. Rechtsanwalt Dr. Erich Stern, Berlin W 50, Achenbackstr. 21, zu richten; im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens ist die Beifügung mindestens einer Abschrift dringend erwünscht. Die G. A. - E h r e n r a t s - K o m m i s s i o n I.A. Dr. Stern Eine vollständige Zusammenstellung der jetzt geltenden .K. C.-Bestimmungen (Statut, E.R. O. und K.C.-Tagesbeschlüsseerscheint im Laufe des Winters. Im Vertage von Georg Stillte, Berlin, erschien soeben: Der Erbe seine Rechte und seine Pflichten bearbeitet von Dr. Adolf Asch (Sprev.) Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Zu beziehen durch: Buchhandlung Jenny Meier, Berlin SW 68, Friedrichstraße 55 Leiter: Erich Kiewe (Spr.) Stellen und Niederlassungsmöglichkeiten meldet dem Arbeitsnachweis

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