KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 10 (15.10.1925)
- Date
- 1925-10-15
- Page
- Seite 73 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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73 Schema. Gerade im Fuchsenunterricht kommt es in hohem Maße auf die Persönlichkeit des Unterrichtenden an, und es muß deshalb seiner Individualität hinreichender Spielraum gelassen werden. Es braucht deshalb durchaus kein schlechtes Zeichen zu sein, wenn. der Unterricht von verschiedenen Fuchsmajoren verschieden gehandhabt wird. Besonders fruchtbar wird der Unterricht sein, wenn der Fuchsmajor es versteht, auch seine persönlichen Interessen, insbesondere sein Berufsstudium, für den Unterricht nutzbar zu machen. So wird etwa der Mediziner und Naturwissenschaftler die Nassentheorien eingehender behandeln, der Nationalökonom die Wirtschaftsgeschichte der Juden besonders hervorheben, der Zurist auf die staatsrechtlichen und sonstigen juristischen Fragen, auf die unsere Tendenz hinweist, größeren Wert legen. Selbstverständlich darf dadurch der Unterricht nicht einseitig werden und sich nicht auf Gegenstände beschränken, die aus irgend einem Grunde das besondere „Steckenpferd" des betreffenden Fuchsmajors sind. Andererseits wird es wohl nur selten einen Fuchsmajor geben, der alle in Betracht kommenden Gebiete so gründlich beherrscht, wie es für einen erfolgreichen Unterricht wünschenswert ist. Deshalb muß jeder Fuchsmajor darauf bedacht fein, daß sein Unterricht durch geeignete Spezialvorträge ergänzt wird, insbesondere auf den Gebieten, die ihm persönlich ferner liegen. Ein Beispiel mag das Gesagte verdeutlichen: Unser Kampf, der ja ein Kampf ums Recht ist, macht es erforderlich, unsere Mitglieder mit einer Reihe rechtlicher Gesichtspunkte bekanntzumachen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Stellung der Religionsgesellschaften, über Beleidigung, Kollektivbeleidigung, Gotteslästerung, Zweikamps, Körperverletzung, Notwehr, Boykott u. dgl. und die dazugehörige Rechtsprechung müssen — wenigstens in ihren Grundzügen — im Unterricht behandelt werden. Diese Belehrung wird in der Regel am zweckmäßigsten durch einen Juristen erfolgen. Verfügt der Fuchsmajor selbstnicht über die erforderlichen juristischen Kenntnisse (und der Lehrende muß ja den Stoff weit gründlicher beherrschen als die Äörcr!), so müssen diese Dinge von einem geeigneten Bundesbruder, der selbst Jurist ist, in einem oder einigen besonderen Vorträgen behandelt werden. Entsprechend ist bei anderen Wissensgebieten zu verfahren. Zn dem Plan, den der Fuchsmajor sich zu Beginn des Semesters für seinen Unterricht macht, wird er von vornherein derartige Spezialvorträge vorsehen müssen. Zu diesen Vorträgen können die andern Burschen oder auch Alte Lerren herangezogen werden; in kleineren Universitätsstädten müssen auswärtige Kartellbrüder oder auch unter Umständen Außenstehende (z. B. Rabbiner) gewonnen werden, deren Vorträge eine Ergänzung des vom Fuchsmajor erteilten Unterrichtes bilden. Der Stoff, den wir zu behandeln haben, ist so umfangreich und mannigfaltig, daß derartige Ergänzungen wohl immer erforderlich sein werden. Der Umfang des Stoffes läßt es ferner bedenklich erscheinen, ihn, wie es in manchen Verbindungen geschieht, nur in einem einsemestrigen Kursus behandeln zu wollen. Auch bei einer kleinen Konfuchsia wird das in der Regel nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit möglich sein. Grundsatz muß daher sein, daß der Plan des Unterrichtes von vornherein auf zwei Semester berechnet wird; solange sollen ja auch die Füchse am Unterricht teilnehmen. Die Schwierigkeiten, zu denen dies unter Umständen führen kann, wenn während des Kursus einzelne Füchse neu eintreten oder die Universität wechseln, sind nicht unüberwindlich; in solchen Fällen muß der Fuchsmajor durch Sonderunterricht dafür Sorge tragen, daß auch die neueintretenden Füchse dem Unterricht mit Nutzen folgen können. Lierbei wird er sich vielfach auch der Äilfe der älteren Füchse bedienen können und so auch deren Interesse beleben, indem er ihnen Gelegenheit zu aktiver Mitarbeit gibt. Überhaupt muß der Fuchsmajor den Unterricht dadurch interessant gestalten, daß er die Füchse zur Selbsttätigkeit anregt. Er lasse in der Fuchsenstunde kurze Referate halten, z. B. über gegnerische Bücher und Zeitschriftenartikel, und dann über diese Referate debattieren. Fruchtbar können auch die sog. „Diskussionen mit dem fingierten Gegner" sein. Lierbei übernimmt der Fuchsmajor oder ein anderer Bursche die Nolle des Antisemiten oder Zionisten oder des Keilfuchses oder dgl., demgegenüber nun die Füchse den Standpuickt des K. C. zu verteidigen haben. So wird das Interesse am Unterricht belebt und gleichzeitig die Ausbildung der Füchse im freien Sprechen gefördert. Licrauf ist besonderer Wert zu legen. Welche Fähigkeit der Einzelne hierin erlangt, wird von seiner persönlichen Begabung abhängen; von jedem Einzelnen muß aber auch hier ein gewisses Minimum verlangt werden, das ihn befähigt, im Leben unsere Tendenz gegen Angriffe zu verteidigen. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die Receptionsvorträge zu würdigen; hier muß unbedingt ein fließender, freier Vortrag gefordert werden. Es ist nicht notwendig, daß diese Receptionsvorträge immer ganz allgemeine Themen behandeln wie etwa „die Juden Nachtrag rum K. 0. ■ Mretzbuch 3u Cnbe des Jaljres erscheint ein stachtrag rum K. L.-Ndrefiduch. stlle Kartellbrüder, die im Ndrefibuch nicht verrelchnet stehen, fordere ich hiermit auf — eine besondere stufforderung durch Karten erfolgt diesmal nicht — mir umgehend ihre genauen Personalien mitruteilen. andernfalls können sie auch im Nachtrag nicht berücksichtigt werden. Nile Kartellbrüder ersuche ich, mich mit Nbressenänderungen usw. auf dem laufenden ru halten, damit auch diese im Nachtrag sterücksichtigung finden können, sowie mir die Namen der Kartelldrüder aufrugeben, die im Ndrefibuch fehlen. vr.Mever80bn.ve»IinAZo L«llp»ISrtrstz« i;