KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 3 (15.3.1925)
- Date
- 1925-03-15
- Page
- Seite 21 (sequence 3)
- Language
- German
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21 schutzverfahren vor dem Obersten Chrenrat führen, da nach den Verfahrensvorschriften des Obersten Ehrenrates ein Ehrenschuhverfahren nur auf Klage des Verletzten eröffnet werden kann, und die freiwillige Unterwerfung beider Parteien unter ein anderes Ehrengericht die Zuständigkeit des Obersten Chrenrates ausschließt. Eine Chrenstreitigkeit zwischen Verbindungsstudenten untereina»rder kann deshalb überhaupt nur dann zu einem Ehrenschutzverfahren vor dem Obersten Chrenrat führen, wenn der Verletzte dort Klage erhebt. Schließlich ist noch zu bemerken, daß die Befürchtung, daß der Oberste Chrenrat sich in verbändefeindlichem Sinne betätigen könne, auch deshalb gegenstandslos ist, weil die übergroße Mehrzahl der Mitglieder des Obersten Ehrenrates selbst den Korporationsverbänden angehört. Von diesen Mitgliedern kann wohl kaum erwartet werden, daß sie sich zum Nachteil ihrer eigenen Verbände einer Rechtsbeugung schuldig machen werden. Zur Veranschaulichung sei am Schluß noch kurz der Ablauf eines normalen Chrenzuchtversahrens vor dem Obersten Chrenrat geschildert. Dem Vorsitzer des Obersten Chrenrates geht eine Anzeige zu, in der ein Amtsträger der Deutschen Studentenschaft auf Grund bestimmter Tatsachen verdächtigt wird, im Zusammenhänge mit seiner Amtsstelle eine unstudentische Handlung begangen zu haben. Der Vorsitzer des Obersten Chrenrates überweist daraufhin den Fall einer der Spruchkammern. Der Vorsitzer dieser Spruchkammer prüft die Anzeige, um festzustellen, ob der Oberste Chrenrat zuständig ist, und ob ein hinreichender Verdacht vorliegt. Gegebenenfalls stellt er nach beiden Richtungen hin nähere Nachforschungen an. Nachdem die Sache soweit geklärt ist, bcrust der Vorsitzer der Spruchkammer zu einer Sitzung ein, und läßt über die Eröffnung des Verfahrens Beschluß fasien. Der Cröffnungsbeschluß erhält die genaue Bezeichnung des Beschuldigten und die Angabe der unstudentischcn oder unehrenhaften Haiwlung, die ihm zur Last gelegt wird. Cr wird den VeschuLigten zugestcllt. Rach dem Crossnungsbcschluß führt der Vorsitzer der Spruchkammer das Verfahren weiter, bis die Sache zur Hauptvcrhandlung reif ist, insbesondere läßt er gegebenenfalls auswärtige Zeugen durch auswärtige Ehrengerichte vernehmen. Alls sein Ersuchen ernennt der Vorsitzende des Obersten Chrenrates für die vorliegende Sache den Ankläger. Der Vorsitzer der Spruchkammer läd darauf den Beschuldigten, den Ankläger und die Zeugen zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung erfolgt eine umfassende Beweisaufnahme. Nach Schluß der‘ Beweisaufnahme begründet der Ankläger den Strafantrag, und nachdem hält der Beschuldigte seine Verteidigungsrede. Danach verkündigt.der Vorsitzende der Spruchkammer den Arteilsspruch und trägt mündlich die Gründe vor. Einige Tage später werden die Arteilsgründe, schriftlich abgefaßt, von allen Chrenrichtern unterschrieben und dem Beschuldigten und dem Ankläger zugestellt. iDIBOl flfeademiiche und allgem. Dachrichten Nochmals zum 20. Delegiertentag Zionistischen Vereinigung für Deutschland. Bbr. Robert Rosenthal hat in seinem Bericht über den 20. Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung e-ine Reihe von Fragen aufgeworfen, die kurz beleuchtet werden müssen. 1. Cr ist der Auffassung, in unseren Kreisen würde vielfach der Zionismus mit einer Handbewegung einfach abgetan, obwohl er seit Kriegsende in ein neues Stadium getreten ist. Gewiß: der Zionismus ist für uns abgetan. Wir haben uns auf K. C.°Tagen nach dem Kriege mit ihm wiederholt beschäftigt und haben immer wieder festgestellt, daß wir einen durch Geschichte, Kultur und Rechtsgemeinschast mit dem deutschen Vaterlands unlöslich verbundenen Volksteil bilden. Das kann der Zionist nicht und will der Zionist nicht. Die unlösliche Verbindung mit dem deutschen Vaterlande, die wir anstreben, muß ihm ein Greuel sein, ihnr, der nicht in Deutschland, sondern in Palästina sein Vaterland erblickt. Darum sehen wir es mit Herrn Dr. Landsberg nicht ein, daß er irgendwie das Problem in unserem Sinne auch nur einigermaßen erörtert habe, wenn er behauptet, die Aufgabe des Zionismus in der Zerstreuung bestehe darin, jüdische Menschen aus den Verstrickungen ihres Daseins zu lösen und zu befreien. Ist diese Problemstellung schon reichlich undeutlich, so sind die Worte, die Herr Dr. Landsberg gebraucht hat: „Der deutsche Zionismus hat — und es widerstrebt uns, es immer wieder zu sagen, — stets seine positive Einstellung zum deutschen Staat bekundet, die nicht nur selbstverständliche Erfüllung aller staatsbürgerlichen Pflichten bedeutet, sondern aus einer tiefgehenden und innerlichen Verknüpfung mit deutscher Kultur und deutscher Wirtschaft entspringt," für uns ein Problem. Denn über die Stellung des zionistischen deutschen Staatsbürgers zum deutschen Volke ist wohl absichtlich nichts gesagt. Wir sind die letzten, die jemanden verdächtigen, und es liegt uns meilenweit fern, etwa einen Iüdischnationalen für einen schlechteren Staatsbürger als uns selber zu halten. Worauf es uns K. C.ern aber besonders ankommen mutz, ist unsere Verbundenheit mit dem deutschen Volke, die wir nun einmal haben und die wir verlangen, unter allen Amständen zu pflegen und aufrecht zu erhalten, auch wenn uns noch solche Schwierigkeiten bereitet werden. Diese Auseinandersetzungen sind alt, und es kann niemandem zugemutet werden, die alten Erörterungen in neuer Aufmachung immer wieder zu lesen. 2. Wenn mein lieber Bbr. Rosenthal hinweist auf die Wende, die seit Kriegsende hervorgetreten ist, so meint er offenbar die Balfoursche Deklaration. Mit ihr haben wir uns im K. C. häufig beschäftigt. Sie hat mit der sogenannten Rationalfrage und mit dem jüdischen nationalen Problem nichts zu tun. Was aber die Anterstützung des Palästina-Aufbaufonds durch den K. C. betrifft, so ist unsererseits auch stets darauf hingewiesen worden, daß die Sammlung des Palästinaaufvaufonds (sogenannter Keren Hajessod) zwar neutral ist, die Verwendung aber keineswegs, so daß bei der Verwendung die Zionisten allein zu bestimmen haben. Cs wird vielleicht interessieren, daß im „Haolom", welcher „unter ständiger Mitarbeit von Rachum Sokolow" in London erscheint, sich folgende redaktionelle Ausführungen über den Keren Hasessod befinden: Der Keren Hajessod ist heute der hauptsächlichste Geldversorger für den Aufbau. Manche hegen die Befürchtung, er könnte sich zu einem selbständigen, unabhängigen Institut entwickeln und entweder der zionistischen Organisation sich unterordnen oder wenigstens selbständig die Kolonisierung leiten. Nichts von alledem. Der Keren Hajessod hat nicht den geringsten Einfluß auf die Politik und das Kolonisationssystem der Zionistischen Organisation. Amgekehrt, ist es so, und ivenn möglicherweise sich auch viele darüber wundern, daß die Leitung des Keren Hajessod sich ganz und gar nicht an der Festsetzung über die Verwendung der Gelder beteiligt, während er „nach außen hin" die „offizielle" Verantwortung für die richtige Verwendung der Gelder