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KC-Mitteilungen · 1925-01-10 · Heft 1 (10.1.1925) · p. Seite 3

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1925
Issue
Heft 1 (10.1.1925)
Date
1925-01-10
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 flkademiiche und öligem. Hachrichten Die Frage des Promotronsrechls der -Handels-Hochschule Berlin. Durch die Vereinigung der Handelshochschulen Frankfurt a.M und Köln mit den dortigen Universitäten ist die viel umstrittene Frage der Verleihung des Promotionsrechtes praktisch dahin gelöst, daß die Besucher der H.H., dre über die ausreichende Vorbildung und eine genügende Semesterzahl verfügen, die Promotionsmög. lichkeit besitzen. Ümso verständlicher ist es, daß die H.H. Berlin nun erst recht für die Verleihung des Promotionsrechtes kämpft. Anläßlich der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer erstattete der Handelskammer-Syndikus Dr. Demuth Bericht über den Stand der Frage des Promotionsrechts für die Berliner Handelshochschule. Der Berichterstatter gab Kenntnis von dem Schreiben des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 1. November 1924 betr. Verleihung des Promotionsrechts an die Handelshochschule. Der Minister teilte in dem Schreiben mit, daß er bereit ist, . den Antrag auf Verleihung des Promotionsrechts an die Handelshochschule Berlin beim Staatsministerium.zu stellen. Cr setzt dabei als selbstverständlich voraus, daß die Industrie- und Handelskammer entschlosien sei, die von ihr übernommene Verpflichtung nach wie vor zu erfüllen. Entsprechend dieser Verpflichtung hat die Industrie- und Handelskammer Berlin für alle Llnterrichtseinrichtungen der Handelshochschule zu sorgen, die für die ordnungsmäßige Durchführung des Studiums und der ihr übertragenen Prüfungen, gegebenenfalls einschl. der Doktorprüfung, erforderlich seien, solange sie die Handelshochschule unterhalte. Eine finanzielle Inanspruchnahme des Staates bleibe ausgeschloffen. Insbesondere muffe die Industrie- und Handelskammer das Gebäude Spandauer Straße 1, soweit es Hochschulzwecke erfordern, zur Verfügung stellen und bauernb mindestens die Stellen von 8 Profefforen unterhalten, von denen bei dem gegenwärtigen Stand des. Handelshochschulwesens mindestens 2 für Betriebswirtschaftslehre, 2 für Volkswirtschaftslehre, 2 für Rechtswissenschaften, 1 für Wirtschaftserdkunde, 1 fijr fremde Sprachen bestimmt seien. Der Berichterstatter erklärt, daß die geforderten Lehrstühle bereits vorhanden seien, der für fremde Sprachen sei gegenwärtig vakant, er müffe wieder beseht werden. Im Hinblick auf die große Bedeutung, welche das Studium der fremden Sprachen für den kaufmännischen Nachwuchs habe, sei die Neubesetzung dieses Lehrstuhles ohnehin schon fiüher von der Handelshochschulverwaltungskommission beschloffen worden. Der Berichterstatter führt ferner aus, daß langjährige Verhandlungen über die Verleihung des Promotionsrechtes nunmehr zu einem Abschluß gelangt seien. Cs fei zu erwarten, daß nach Verleihung des Promotionsrechtes sich der Besuch der Hochschule heben werde, während sonst mit einem Absttömen nach Frankfurt a M. und Köln zu rechnen sei. Das Hochschularchiv der Deutschen Studentenschaft. Das von Götttngen nach Berlin überführte Hochschularchiv edr Deutschen Studentenschaft findet jetzt seine Aufstellung in den Räumen der Hauptgeschäftsstelle der Deutschen Studentenschaft in Charlottenburg. Die Leitung hat Herr Referendar Schwarz-Berlin übernommen. Das Archiv soll weitergeführt werden, und die Deutsche Studentenschaft wendet sich an alle Körperschaften, Verbände und Verlage mit der BUte, dem Hochschularchiv (Charlottenburg, Berliner Straße 170—71) das einschlägige Material und etwaige Neuerscheinungen auf dem Gebiet der Hochschulkunde zur Verfügung zu stellen. Baden nnd die Mensur. Das badische Justizministerium hat infolge eines Zentrumsantrages betreffend die Zweikämpfe auf den badischen Hochschulen in einem strengen Erlaß die Mensuren verboten und festgestellt, daß auch Schlägermensuren als Zweikampf mit tötlichen Waffen anzusehen sind. Interessant ist, daß dieser Erlaß nach dem „Schwäbischen Merkur" schärfsten Widerstand bei — den Grschäftsleuten gefunden hat. Nach der Mitteilung dieser Zeitung befürchtet die Geschäftswelt eine bedeutende Schädigung dadurch, daß die Studenten sich durch dieses Verbot veranlaßt sehen, außerbadische Hochschulen in ihren Semestern zu wählen. Die Geschäftsleute in Heidelberg haben deshalb bereits Schritte unternommen, um eine Aufhebung oder eine Milderung des Verbotes zu erreichen. Waffenring und Satisfaktion. Unsere Nottz in Nr. 9 der K .C.-Mitteilungen 1824 unter der obigen Lleberschrift ging in einem Punkte fehl. Der R. S. C. wollte nicht den jüdischen Alten Herren „arischer Verbände" die Satisfaktion absprechen, sondern im Gegenteil Satisfaktionsverweigerungen diesen gegenüber ausschließen. Aber auch das ist für die Völkischen sehr unbequem und vor allem unlogisch, denn wenn das Band den Makel des Blutes heilt, so fällt die ganze Konstruktion der wissenschaftlichen Begründung der Satisfaktionsverweigerung in sich zusammen. Ein Zeichen der Gesundung? Hoffen wir es. — Lieber die von uns erwähnten Puntte der Tagesordnung berichtet die Deutsche Hochschulzeitung folgendes: Puntt 11: Besprechung der Genugtuungsftage. Der R.S. C. referiert: Wenn Verbände Juden keine Genugtuung geben, so dürfe diese Regelung sich nicht auf A. H. A. H. jüdischer Abstammung beziehen, die eventuell noch in den Verbänden seien. Dieser Auffassung schließen sich an: V. C. und W. S. C., die besonders den Grundsatz der unbedingten Genugtuung betonen. Ablehnend äußern sich der Kyffh. V., die D.W. und der Vertreter der österreichischen Burschenschaften. Nachdem darauf hingewiesen ist, solche Fragen, insbesondere konkrete Fälle, zwischen den Verbänden oder im Ausschuß zu erledigen, und nachdem auf die Möglichkeit des vorübergehenden Austrittes zwecks Austragung eines Ehrenhandels mit einem jüdischen A. H. verwiesen ist, erfolgt: Antrag D. B.: Die Angelegenheit zu vertagen. (Einstimmig angenommen.) Bezüglich der nach Vriefsystem Genugtuung gebenden Verbindungen wird auf das Verbände- und Ehrenabkommen verwiesen. Die Durchführung des Grundsatzes der unbedingten Genugtuung auch bei diesen Verbindungen wird als im Sinne des A. D. W. liegend gewünscht. Punkt 12: Bericht des Münchener W.R. über den Stand seiner Untersuchungen in der Iudensrage. Der Vorsitzende tritt mit, daß aus verschiedenen Gründen der Bericht nicht erfolgen kann. Antrag S. V.: Den Punkt 12 nicht zu behandeln. (Einstimmig angenommen.) Die V. C.-Zeitung schreibt zu dem gleichen Puntt: Die Genugtuungsfrage Juden gegenüber wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da sie Angelegenheit der Verbände ist. Wir. hoffen noch Gelegenheit zu haben, auf diese Angelegenheit. eingehender einzugehen. .

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