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Unsere Tribüne · 1925-10-06 · 12 (06.10.1925) · p. Seite 3

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Journal
Unsere Tribüne
Volume
2 (1925)
Issue
12 (06.10.1925)
Date
1925-10-06
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 12 Unsere Tribüne SHte.3 Resolütionen der VII. Weltkonferenz. Zur Frage der Koordination. Die Weltkonferenz stellt fest: Obgleich durch die ' Tätigkeit der Zentrale und der Laudeafcoruitees für das arbeitende Palästinn die Arbeit für palästinensische Avbeiterinstitutionen gestärkt, wurde, ha,t doch die Koordination in ihrer jetzigen Form nicht die Hoffnungen erfüllt, -die a.nf sie gestellt worden sind. Unter anderen Ursachen hat die Tatsache, daß in einer Reihe von Ländern die Kräfte faktisch nicht koordiniert Ovaren, die Resultate der gemeinsamen Arbeit in ungünstigem Sinn, beeinflußt. Die Weltkonferenz ist der Ansicht, daß, um die Arbeit für die Institutionen, der jüdischen Arbeiterschaft in Palästina auf eine hohe Stufe zu stellen, in allein Lä&deraf Europas Verbände für das arbeitende Palästina geschaffen werden Stollen, die allen zugänglich sind, die sich in ihrer Paläatinaarbeit a,uf die Ifistadruth Haklalit orientieren und sich'eine regelmäßige Abgabe an den PaJästhia^Arbeiteirifonds auferlegen. Die Aufgabe dieser Verbände: besteht in der Propa- . ganda. und Beschaffung von Mitteln für diejenigen Institutionen der jüdisclieu Arbeiterschaft in Palästina, die von der Histadaruth unerkannt sind. Palästina-Arbeiterfonds. Weber das Eigentumsrecht a:m; P. A. F. beschließt die Weltkonferenz, die endgültige Eatscheidumg in dieser Frage ■ dein neugewählten Verbandsbureau zu übertragen. Hiebei empfiehlt die Weltkonferenz für den Fall einar Eigent^unsveränderiing, der P. A. F. ,möge als besondere Gesellschaft der .Ohewratl-Owdim imganisiert werden, in ■ «Leadie Beteiligung der außerpalästinensischen Arbeiterschaft an der Verwaltung juridisch gesichert werden soll. Hechaluz. Die 7. Weltkonferenz erblickt im Welt verband Hechaluz das Instmment zur Ausbildung von Arbei telefonieren und deren wirtschaftlicher und geistiger Vorbereitung für den Aufbau des: 'arbeitenden Palästina.. Die Weatktoitfereaz vterpfHchtet daher ihre' Landesparteien, ihre 'Kraft der Entwicklung des Hechaluz in . ihren Ländern zu 'widmen und fordert die Ühawerim in den Parteien und Jugendorganisationen, die sich für Palästina vorbereiten, auf, in den Chaluz und Chaluz Hazair einzutreten. Die 7. Weltkonferenz hält es für nötig, das sozialistesche und Klassenbewußtsein in den Reiben des Hechaluz zu entwickeln und die ,Chawerini im Geiste' unserer Prinzipien zu politischer und gesellschaftlicher Aktivität innerhalb der Arbeiterbewegung des. Galuth imd Palästina zu erziehen.' Sprachenfrage. Die Welkonferenz bestätigt die Resolution der sechstefa Weltkonferenz, welche besagt: 1. „Der Weltverband Poale Zionvea*pflichtet seine. Landesparteien nicht zu einer ednheithchen Prognose in Bezug auf das jüdische' Kultur- und Sprachenproblem, die für dias Galuth. und für Palästina geilten soll. 2. Die Weltkonferenz Jcons tattert, daß der soziale Befreiungskampf der jüdischen Arbeiterklasse, die kulturelle' Belebung und Entwicklung der jüdischein Massen und ihr Kampf für nationale Minoritätenrechte uind Autonomie in •d'ein Ländern, wo die jüdischen Masisen jüdisch reden, mit der jiddischen iSprache vex'bomdeai ist. . . V Die Weltkohfarenjz bestätigt deshalb die besherigd Praxis und unterstützt deshalb unsere Landesparteien in den Ländern, wo sie für jiddisch als Sprache deanationalen Aubonamis und des Schulwesens kämpfein un'd Schulen mit jiddischer Unterrichtssprafche aufbauen. In Anerkennung der nationalen und kulturellen Bedeutung der hebräischen Sprache und der Rolle, die ihr im Leben und Schaffen; der palästinensischem. Arbeiter- Schaft zukommt, müssien alle Lanjdesparteien Hebräisch in -dien Kreis ihrer Erziehungs- und Kulturarbeit einbeziehe!». Ün den Schulen muß Hebräisch inj einem Ausmaß unterrichtet werden, da* die Kenntnis der hebräischein Sprache sichert. 3. Die Weltkonferenz stellt fest, daß die palästinensische Landespartei die hebräische Sprache aJs die einzig« Sprache des Jischluw 'uind der jüdischen Arbeiterschaft Palästinas ansieht. Die Weltkonferenz unterstützt dem Kampf der palästinensischen Arbeiterscliaft '.für .rjjatioinale Gleichberetehtigung und Autonomie unid die Kidtm-arbeit, die sie in der hebräischen Sprache führt." •* •4. Die Weltkonferenz nimmt mit Befriedigung den Teil der Resolution der Achduth-Haawodah in En-Ohairxl zur Kenntnis, der die Verbindung des Befreiungskampfes der jüdischen Arbeiterklasse und deir Entwicklung der jüdischen Volksmaissen in den GalutWändern mit deakulturellen. Arbeit in der jiddischen Sprache, sowie die nationale Wichtigkeit dieser Arbeit für die kulturelle Erhebung i» der jiddischen Sprache anerkennt. Die Konfeienz erblickt hierin einen Ausdruck des1 Willens der Achduth-Haawodah, die Arbeit et im. Palästina, dazu zu «rziehm, die Kulturgüter, die' durch die jüdischen Mas'sen in den Gaiuthländern geschaffen werden, einzuschätzen. Die 7. Weltkonferenz bestätigt die Erklärung des Präsidiums deasechsten Weltkonfereinz zum Punkt 2 dieser Resolution, daß Mindierheiten in den Boale-Zion Parteien datsi Recht haben, eine Kulturarbeit in . der bebräschen Sprache zu führen und daß dieses Recht faktisch in einer Bedhe unserer Pairteien 'besteht. Um die Schwierigkeit . bezüglich dea- Vereinigung mit dem Weltverbaad' Zeire-Zion zu beseitigen, wird beschlössen, daß jenö- /Zeire-Zion-Parteien, welche (wis aum Beispiel in Lithauen), derzeit ihre Kulturarbeit in Hebräisch führen und sich einverstanden erklären, der jiddischen Sprache in ihrer weiteren Schularbeit die Stellung eines Sprachgegenstandes einzuräumen, unter der Vereinigung inbegriffen sind. Organisation. Die Weltkonferenz konstatiert mit Bedauern, daß? ein Teil unserer Laiidespartieien dem Vea'banilsbuieau nicht die nötige finanzielle. Hilfe geleistet und dadurch seihe Tätigkeit behindert haben. Die Konflemenfc veapflichtet deslialb all« abgeschlossene Parteien, ihren Vexpfiichtusngea nachzukommen und die erfolgreiche Durchführung de» festgesetzten/. Arbeit^r<)graa|^nes zu eamöglichen. , > Die Weltkonferenz 'ist der Ansicht, daß der bisherige Modus der Vertretung der Landesparteien hei den Weltkon ferrnzen kein h-efriedigerider war-.'Wir erneuern nochmals unseren früheren;. .Beschluß,. daß die Vertretung der Parteien und ihre Stinimeneinteilung sich nach den Leistungen an Verbandssteuer richten soll. Das Verbandsbureau wird deshalb aufgefordert, die Höhe der Verlvindssteuer für, jedes Land festzusetzen und über die jährliche Durchführung der Aktion unter allen pha.wcri.rn und SymplmtGierenden zu wachen. (Im-Prinzip angenommen.) Z u m B e rieht des Verb an d s b'u r e a u s. Die 7. Weltkonferenz schätzt in hohem Maß die Arbeiten, die in den letzten zwei Jahren ' vom Verbandsbureau in Palästina, geleistet wurden und drückt den Ohawerin Zutrauen und herzliche Anerkennung aus. Aus den Beschlüssen der Vereinigungskonferenz. Vereinigungsresolution; Die vereinigte Weltkonferenz des allweltlichen jüdischen sozialistischen Arbeiterverbandes Boale-Zion und des zionistisch-sozialistischen Wedtveihaudes (Zeire-Lion) proklamiert die Vereinigung beider Verbände in einem Verband mit dem Namen: Allweltlicher jüdischer sozialistischer Arbeiterverband ,,'Poale-Zion" (vereinigt mit dem Z. S.-Verband) auf Grund folgender Prinzipien,: i 1. Internationaler Sozialismus!, Klassenkampf im internationalen und im Landeatnaßstab, wie auch im jüdischen Leben; Zugehörigkeit zur sozialistischen Ai'bedternationale. 2. Lösung der Judenfrage durch Schaffung. einer territorialen autonomen Gesellschaft in Palästina auf s>ziali- stischen Grundlagen. 3. Kampf für die nationalen Miniderheitslrechte imd inationale Atonomie in alleh Länderni der jüdischen Siedlung. In der Kulturfrage und Schulpolitik bilden die Grundlage der Vereinigung die besonderen lifisoluti/oinein den* vereinigten Weitkonferenz. Sprachenfrage. 1. Der vereinigte Verband ist nicht zu einer einheitlichen Prognose bezüglich des jüdischen Kultur'- und' Spra'chproblerns verpflichtet, die für das Galuth und Palästina Geltung haben soll. 2. Die Weltkonferenz konstatiert, daß der soziale Befreiungskampf der jüdischen Arbeiterklasse, die kulturelle Erneuerung und Entwicklung der jüdischen Massen und der Kampf für nationale Minderheitsuechte und Atonoimie in dien Ländern, wo die jüdischen Masseh jiddisch reden, mit der jiddisohen iSprache verbunden sind. .Minderheiten in unseren Parteien habem ein Recht, Kultur und Erzieharnigsarbeit in der hebräischen Sprache mit einem entsprechieinden Platz für Jiddisch au führen. Die weiteren Punkte bis zum Absölmitte über Litauen, sind gleichlautend mit den Beschlüssen der siebenten Weltkonfoi'onz. ...... Die vereinigte Weltkonferenz konstatiert, daß einige Landesparteien des Verbandes'!(wie z. B. in Littauen), führen in ihrer hisheJrigen. Praxis ihre Schulen auf Hebräisch mit lednetm breiten Platz für Jiddisch, kämpfen für das Budget ■ und Oeffentlichkeitsrecht dieser Schulen und geben Jiddisch; (in ihrer Schularbeit die Stellung eines Sprachgegens tandes. Vereinigungsmanifest. Die vereinigte Weltkonferenz beauftragt das Verbandsbureaiu, sich in1 ihrem. Namen. mit einem Manifest an die jüddisohe Arbeiterschaft in allen Teilen der jüdischen 'sozialistischen Bewegung' zu -wefniden, daß sie sieh dem vereinigten Verband anschließe).! Name von Landesparteien. Die Lande spart eiei bestimmen ihren - Namenallein. Wenn sich zwei Parteiei in 'eöanetrn Land vereinigen müssen, und sich auf keinen Nauen einigen können, so entscheidet darüber das Vei-baaidsrnreau, V«rbandsbfiro. Das Verbandsburetu besteht |aus ean|em europäischen und einem pahistinens'scheh Bureau,. Auch eine politische ' Vertretung in London wird errichtet. Die Kompetenz des' europäischen Bureaus umfaßt: 1. Organisation md Propaganda, 2. alle Ermächtigungon in der;Dui'clfüh.rirng dea- Vereiniigung, 3. volle Zuständigkeit in den plitischen Angelegenheiten der europäischen Paa-t'eien. Das I'alästina.burewi führt die spezielle Palästinaarbeit des Welt Verbandes. Ii seine Kompetenz fällt besonders die Instruktion imd de Einwirkung auf die Tätigkeit der Vertretung in London Ferner die Verbindung mit unser er Vertfetungin der Intcnationale, in der zionistischen Oiiganisation und ihren Ihcitutionea. Ferner im. der Verwaltung des Palästina-Arbeiteronds. (Zusatz: Bezüglich dei* Angelegenheiten der ewopißchen PartedcRi steht deir Vertretea« in dej Internationale n Verbindnmg mit dem «UTOpäischan Bureau). üeber die Verba^clung mit unserer Vertretungim Eomitee für da® arbeljeiide Palästina wird das 'Verbandsbüreau nach der Koiferenz für das' arbeitende Palästina betoichließen. i Satxungeil des Weltv^rbandes. Die vereinigte Wltkonferenz beauftsragt das Vetrbandsfureau, eiaen Entwrrf|leu- Organ isationsstatuten des Weltverbandes aiiSÄuarbeit| und ihn der zuständigen höchsten Instanz der Bewegaf (Verbanäsberatung oder Weltkonferenz) vorzulegen. Abonnentenfür „Unsere Tribüne" werben, helfl NIthfinpfer für unsere Ci?wsj|ung gewinnen. »»w»fca»MW«'Mww»«««ppmHww«w««^ S. Kaplansky (Jerusalem): Siedlungsfonds und Landfonds.*) Die von der zionistischen Bewegung finanzierte ländliche Kolonisation beruht auf zwei Instrumenlen — auf dem nationalen Landfond, Keren Kajemeth, und auf dem Kolonisationsfond, Nder ein Bestandteil des Keren Hajessod ist. Der eine stellt den erforderlichen Bodem bereit, der zweite — den nötigen Siedlungskredit. Se klar diese Arbeitsteilung scheinen, mag, in der palästinensischen Wirklichkeit fuhrt sie zu Abgrenzungsfragen, ja zu Grenzkonflikten. Ihre Wurzel ist die Tatsache, daß es in Palästina nicht genügt, Land zu erwerben. Der Boden, durch jahrhundertelange primitive arabische Bearbeitung entkräftet und erschöpft, in großen Teilen verwahrlost und versumpft, mit Steinen und Urdd^utertoi übersät, ist zumeist nicht bewirtschaftungsfähig. Er bedarf 'der Amelitorierung und Inwertsetzung. Sümpfe müssen drainiert werden, um die Ansiedler von der Geißel der Malaria zu bewahren; große Landstriche müssen 'entsteint und ausgerodet werden,, um die {Bearbeitung mit einem europäischen Pfluge zu ermöglichen; die neuen Siedlungspunkte müssen mit Trinkwasser für Menschen und Tiere versorgt werden und ein,« ffähaN bare Verbindung mit der nächsten Chausseestraße oder Bahnstation erhalten, damit die Siedler ihre .Erzeugnisse auf den Markt bringen können. Schließlich muß )der angeforderte Boden auf eine minimale Höhe der Ertragsfähigkeit gebracht werden, um die Existenz jüdischer Ansiedler mit ihren ziemlich hohen Kulturansprüchen ■ zu ermöglichen. So entstand die weitreichende Frage, in welchem Zustande der Landfond verpflichtet ist, Boden, für Besiedlung hierzug'eb'en.; : :! Die Frage war bis nach dem Kriege wenig aktuell; solange der Nationalfond seine Ländereien faktisch' aus eigenen Mitteln besiedelte. Sie wird jetzt dringend, da die verschiedenen Teile des Siedlungskapitals und der erforderlichen Produktionsmittel von zwei getrennten Fonds beigestellt werden. Es entsteht die natürliche Tendenz der betreffenden Geldinstitute, ihren Anteil auf ein Minimum zu reduzieren. Darunter leiden in erster Reihe die Ansiedler, deren berechtigte Forderungen oft jahrelang unerfüllt bleiben. Sie haben auch ein Recht, einfür allemal zu erfahren, wo die Bodenamelioration aufhört und die Ansiedlung anfängt, weil diese (Demarkation die Höhe ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber beiden Fonds bestimmt. Ihr Interesse dabei liegt klar zutage. Spart der Keren Kajemeth, gibt er, -den Ansiedlern sozusagen den nackten Boden mit seinen Steinen und schädlichem Gesträuche, ohne Wasser und nicht entsumpft, dann muß es der Kolionisationsfondy der Keren Hajessod machen. Damit steigt das Investitionserfordernis dieses Fonds pro Siedlerfamilie, die somit ein viel höheres Siedlungsdarlehen zurückzuzahlen haben, wird. Die Frage tfer Abgrentfuflg zwisfcftten Kören (Hajessit^l und Keren Kajemeth ist somit keine Finanzfrage, kein Kassenstreit zwischen sorgsamen Schatzhütern, sondern eine Kolonisationsfrage von nicht geringer Bedeutung. Die bisherige Regelung ging dahin, daß der Landfond die Wasserversorgung und die Assanierung des Biodens (wie Entsumpfung) auf sich nahm. In den Jjahren, 1921 und 1922 hat der Keren Kajemeth auch wesentliche Beiträge zum Bau von Verbindungsstraßen in Nahalel und auf Nuris geleistet. Gegenwärtig-herrscht im Nationalfond eine einseitige, von keiner höheren zionistischen Körperschaft sanktionierte Tendenz, sich zu „entlasten". Wegebauteri in neuen Siedhingspunkten werden schlankweg abgelehnt, ebenso Entsteinung und Ausrodung von schädlichen Bäumen, die Versorgung mit Wasser geschieht in engherziger und ungenügender Weise,- mit der klaren Absicht, zu sparen, wo es nur geht. Nur die Assanierung ist noch unangetastet, aber in einem „Programm an den Kongreß" wird ziemlich unverblümt angekündigt, daß man auch damit aufräumen müsse. Die Arbeiter-Pächter auf, Nationalfond-Boden können diesen Zustand auf die Dauer nicht ertragen. Man schätzt den zur Ansiedlung einer Familie nötigen Betrag auf 700 Pfund. Entschlägt sich der Keren Kajemeth der Pflicht, den Boden in einem Zustand zu .liefern, der die Anserzung von Menschen und die Bearbeitung mit modernen Werkzeugen zuläßt,.dann wird der K. H. 700 und 900 Pfund zur Ansiedlung einer Familie aufbringen müssen. Einen solchen Betrag aus der palä: stinensischen Landwirtschaft in einem Menschenalter herauszuwirtschaften, ist kaum mehr möglich. Und Was der Nationalfond an Geld und Möglichkeit größerer *) Dieser Artikel war für. die Ivongreßnummer bestimmt, leider haben wir ihn zu spät erhalten. Obwohl der Z. K. in dieser Frage bereits Beschlüsse geefaßt hat, erachten wir ihn noch immer für aktuell und die Anregungen des Genossen E&plajnsky für beachtenswert. Di© Bedaktioa^ {

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