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Unsere Tribüne · 1925-08-15 · 11 (15.08.1925) · p. Seite 3

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Journal
Unsere Tribüne
Volume
2 (1925)
Issue
11 (15.08.1925)
Date
1925-08-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nf. 11 Unsere Tribüne Seite 3 man müsse sich der neuen Lage anpassen: Den alten Rahmen zerbrechen und so verändern, daß die große lasche großen Einfluß haben soll, und die kleine Tasche natürlich gar keinen Einfluß." Die erste Festung, gegen die sich der Angriff richtete, ist natürlich der N. F. Dieser Angriff ist auch der stärkste, weil die Festung am stärksten ist. Die Existenz des N. F. währt schon seit einer stattlichen Reihe von Jahren, und. stets war (sji(e den neuen „praktischen Zionisten" ein Dorn 5m Auge. Die Tradition und Popularität dieser Institution im Volk hielt diesen Angriff aus. Nunmehr, da sie ihn schon einmal gewagt haben, wird er mit der vollen Entschlossenheit wiederholt. Das Programm des N. F., den Boden Palästinas1 auszulösen und zum Nationaleigentum zu machen, war eigentlich die Seele des zionistischen Idealismus. Stets war daher die zionistische Agitation und Propaganda erfüllt von der Berufung auf dieses Programm. „Seht", so hieß es, „wir bauen ein neues Werk auf dem Grund unserer uralten und doch neuesten Gerechtigkeit." Dies dauerte so lange ungestört, als der N. F. seine Sammlungen fortsetzte* In Palästina gab es Einzelne, und erreicht wurde die Auslösung einzelner Dunams. Als aber nach Palästina Massen zu strömen begannen und 'Boden zu Zehntausenden Dunams gekauft wurde und die Nationalfondssammlungen Hunderttausende von Pfund erreichten, begann das Geschrei. Nun ist die Lage klar. Jeder Dunam Erde, der durch den N. F. erworben wird, hätte den Ursprung eines Unternehmerprofits für jeden beliebigen Spekulanten bilden können, und zu dem ethischen Vorzug des Spekulanten hätte auch noch das psychische Moment der, „Errettung" des Dunams hinzukommen könnten. Und wenn der hier geschilderte Spekulant zum Tonangeber in der zionistischen Organisation werden könnte, mußte deren Politik den geschilderten Weg einschlagen. Es ist ihnen nicht gelungen, den N. F. in seiner gegenwärti-; gen Form zu zerbrechen, also entschlossen sie sich, ihn seines Gehaltes zu entledigen Und ihn von innen heraus zu zerstören. Aus derselben Zerstörung schallt uns das Wehgeschrei der pal. Arbeiter über Erde entgegen, die verwüstet wird. Und über andere Erde, die ein Objekt verbrecherischer Spekulation wird, zu einer Zeit, wo Erde die Lebensnotwendigkeit für die benach- [barten Arbeitersiedlungen wird. Und der N. F. schweigt. Viele Jahre sind es, seitdem die Arbeiterschaft für ein neues Arbeitersiedlungswesen in der Nähe der Städte kämpft, auch die zionistische Organisation hat bereits die Schaffung ivon städtischen Arbeitersiedlungen beschlossen, doch kommt sie nicht zustande, weil der N. F. noch den Boden „sucht". Unterdes wird die Stadt von Tag zu Tag immer mehr von einem! Ring spekulativen, Bodens umschlossen, und immer mehr vergrößert sich dieser Vorgang. Wer garantiert uns, daß' dies nicht schön die Vorzeichen des neuen Kurses sind? Wenn sie es noch nicht sind, werden sie es gewiß werden. Und dann hat der N. F; nur soviel Recht, als nationale Gelder in ihn hineinfließen. Unsere größte Festung wird von innen .heraus gestürmt, also müssen wir am Platze sein. Das wichtigste ist gegenwärtig, die Vertretung der Histadruth im iN. F. Wir müssen alles daransetzen;, um der Zerstörung Einhalt zu gebieten. Ohne den N. F. gehen wir in unseren kleinen, nach Land hungernden palästinensischen Gemeinwesen zugrunde. Wir wären der Gnade gottverlassener \Verbrecher ausgeliefert und alle unsere Bemühungen sind gefährdet;. Die jüdische Arbeiterschaft wird zum Kampf für jden N. F. aufgerufen. Mehr als je wird jetzt der N. F. zu unserer eigenen Sache. Und'deshalb muß in einem mit diesem Kampf die Arbeit für die Vergrößerung seiner; Kapitalien einsetzen, zur Verbreiterung seiner Möglichkeiten. Wir müssen seine Avantgarde werden und ihn zu dem ausbauen, was er sein soll, zu dem jüdischen nationalen Fond. A.. Pnimi: Dschidra. Anläßlich der bevorstehenden Konferenz des N. F. trachten wir es für notwendig, folgende Tatsache) und die uis ihr folgenden Schlüsse mitzuteilen. Als Herr Schocken,. Mitglied des Direktoriums des V. F. letztens in Palästina weüte, ist ein Vertrag .zwi-* sehen ihm im Namen des N. F. und der i Gesellschaft ,Haifa Bey" (zusammengesetzt aus Kehiloth Zion, Meichek u. a.) bezüglich der Beteiligung des N. F. am Ankaufe des Dschidra-Bodens . in der Nähe von Akko, ibgeschlossen worden. Diesen Abschluß, halten wir für sehr wichtig. "Mit ^echt hat sich1 'Herr Schocken bei seiner Ankunft im Lande über die anderen Mitglieder des Direktoriums beklagt, daß sie dieses wichtige Moment in der Tätigkeit des N. F. vernachlässigten und nicht zu würdigen wußten, was der Erwerb großer Bodenflächen, die für eine dichte Massensiedlung geeignet sind, bedeutet. Obwohl Herr Sch. wissen sollte, daß diese Vernachlässigung kein Zufall, sondern ein Resultat des Systems, das gegenwärtig in der Leitung des N. F. herrscht und das ^die Bedürf-, nisse der Volksmassen und der intensiven Ansiedlung geringschätzt. Wir können im Lande nicht nur auf den Fall von Dschidra, sondern auf mehrere ähnliche Fälle hinweisen, z. B. Scheich-Monis, Dschilil und Abu-)Kischk in, der Nähe von Tel-Awir. Ihre Bedeutung ist der ,von Dschidra gleich. Die Leitung des N. F. hat sich solange dafür interessiert, bis diese ganze Fläche, ungefähr 60.000 Dunam, für uns gänzlich verloren gegangen ist. Die Angelegenheit von Dschidra bildet also keine überraschende, (ungewöhnliche Erscheinung, aber das soll uns nicht abhalten, zuzugestehen, daß der Kampf, den Herr Sch. in Palästina in dieser Sache geführt hat, am Platze und zeitgemäß war. t>ie Affäre von Dschidra bewies uns deutlich, wie beschränkt die Rechte des N. F., der den Bodenkauf im Lande beherrschen .soll, in diesem Falle wurden. Der Vertrag der zwischen beiden Parteien geschlossen wurde, befindet sich in völligem Widerspruch zu den Grundsätzen des N. F., und wir betrachten es als unsere Pflicht, darauf hinzuweisen. Meiner Meinung nach ist es noch nicht zu spät, um in diesem Vertrag die notwendigen Aenderungen vorzunehmen. Wir wollen sie hier erörtern: Gemäß dem Vertrage gehen in den Besitz des N.F. 25 Prozent des Dschidra-Bodens — ungefähr 15.000 Dunam — über, und er zahlt für seinen adäquaten Teil den 'Kaufpreis, einschließlich aller anderen Ausgaben, die mit dem Ervverb des Bodens verbunden sind, den zwischen der Gesellschaft und den Bodenbesitzern vereinbarten Abmachungen und Zahtangsbedingungen. entsprechend. Der erste Teil des Vertrages gewährt beiden Teilen das gleiche Recht, und der N. F. begnügt sich mit der Rolle eines Teilhabers, ohne besondere Vorrechte den anderen Gesellschaften gegenüber. Im zweiten Teile wird von der Konzession, die der N. F. auf die ihm gehörige Bodenfläche für die Dauervon 25 Jahren einer privaten Gesellschaft überläßt, gesprochen. Hier stoßen wir auf eine völlig neue Tatsache, für die wir in der Geschichte des N. (F. kein Beispiel finden. Wie darf der N. F. eine Konzession auf seine Boden-( fläche einer privaten Gesellschaft überlassen? Dadurch beraubt er sich selbst des Besitzrechtes, und insbesondere leistet er auf die drei Grundrechtie des Besitzers Verzicht: das Recht auf die Wahl der Anzusiedelnden,' auf die Bestimmung des Prinzips der Ansiedlung, und auf die Garantie der Ausschaltung der Spekulation. Der N.-;F. ist enteressiert, daß er bei der Entscheidung in diesen drei Punkten nicht ausgeschaltet werde. 1. Der direkte Kontakt des N. F. oder des K. H. mit dem Ansiedler, eventuell durch seine Siedlungsgemeinschaft, schafft große Möglichkeiten für die Entfaltung der Macht der Fonds. Gemäß den Punkten des, Vertrages aber erhält der Siedler den Boden ausschließlich von der Gesellschaft, und durch 25 Jahre hindurch ist er ihr verpflichtet, ohne jeden Kontakt mit dem N. F. Weder die Gesellschaft noch der einzeline Besitzer sind1 verpflichtet für die Gültigkeitsdauer der Konzession dem N. F. eine Abgabe zu entrichten. Es ifolgit daraus, daß) der Siedler der Gesellschaft'ganz ausgeliefert ist; seine Verpfl'ichtng dem N. F. gegeunüber beginnt erst nach Ablauf der fünfundzwanzig Jahre. , 2. Im Vertrage wird mit keinem Worte von der Art und dein Bedmgimgien der Bebauung des Bodens Idurch den Siedler erwähnt. Es ist über ein Verbot der Ausbeutung und über ein Verbot der Veräußerung] des Bodens nichts vorgesehen. Vielmehr ist wohl anzunehmen, daß der »Konzessionär sich keine Beschränkungen auferlegen ließ, um den Boden nach Belieben ausbeuten zu können. 3. Der Kampf gegen die Möglichkeit von Bodenspekulation. Im Vertrage wird der Gesellschaft gar keine Bedingung bezüglich des Bodenverkaufes gesteh. Sie darf j ederzeit die, Verkauf sbedingungen und Preise ändern. Der N. F. hat sich nicht einmal das Recht der Kritik! gesichert. Da die Möglichkeit besteht, daß der Boden von Hand; zu Hand weitergegeben werde, ist der Bodenspekulation Tür und Tor geöffnet. .. . . Gewiß, der N. F. stand vor einem sehr schwierigen Dilemma: Entweder von diesem Kauf ganz abzusehen oder außer dem Kaufpreis uno> den direkt damit verbundenen Ausgaben auch die Ausgaben für Trockenlegung, welche vwahrscheinlich sehr groß sein werden, auf sich 2« nehmen. Das Resultat ist demnach: Der N. F. zahlt für den Boden, und in Wirklich-: keit ist der Bodenbesitzer ein anderer. Es muß gesagt werden, daß diese Einwendungen über die .unbedingte Lösung der Frage in dieser Form von Grund aus an-, fechtbar sind. r. Diese Vorbereitung wird nicht im Laufe einest Jahres beendet, und es ist daher nicht zu befürchten, daßder N. F. gezwungen sein wird, diesej[Mittel innerhalb einen kurzen Zeit aufzubringen*, was ihm nicht gelingen könnte; 2. Es war leicht möglich, den K. H. dazu heran-;; zuziehen, daß er einen Teil dieser Ausgaben übernehme,- (ungefähr im selben Maße, wie er sich an anderen! Stellen beteiligt. (Bewässerung u. ä.). 3. Der Ansiedler selbst würde für die Kosten dieser/ '^Vorbereitung und Verbesserung als Pachtgeld für einige- Jahre im voraus einen bestimmten Betrag entrichten. Zweifellos könnten wir auf diese Weise die obigei Frage lösen, und mit geringer, Mühe wäre es möglich gewesen, die „geglückte" Operation, nämlich die Uebergabe von 15.000 Dunam an eine Privatgesellschaft mit einer fünfundzwanzigjährigen Konzession zu vermeiden; ohne einen Pfennig für <diese ganze lange Zeit zu be-; kommen und ohne für sich selbst das' Recht auf jeglichö Kritik über ihre wichtigsten Grunderfordernisse zu sichern.' Es kann nicht bestritten werden, daß diese Operation» zulgeich einen Verlust von Geldern bedeutet, welche sowohl als Einnahmen von außen — durch Steigerung) der Sammeltätigkeit — als auch von innen, unmittelri bar durch den Ansiedler eingeflossen wären. Zu all diesem kommen noch zwei andere Momente hinzu, welche noch klarer den großen Schaden verdeutlichen, den die!, Konzessionsübergabe enthält: Die rasche Entwicklung] von Haifa und die große Sorge, in ihrer Nähe eine Arbeitersiedlung zu schaffen. : Es ist gewiß, daß Haifa in naher Zukunft, sich zu einem Zentrum der Industrie entwickeln wird. Die) Zahl der bei diesen Unternehmungen beschäftigten Ar-! heiter wird sehr stark anwachsen, und der einzige Boden^ der für die Ansiedlung jener tausenden von Arbeitern; in betracht kommt, ist der Dschidro-Boden. Wie also kam es den Mitgliedern des Direktoriums}' nicht in den Sinn, im voraus eine bestimmte Fläche», von einigen tausend Dunam für diesen Zweck zu sichern?, Ist es nicht seine direkte Aufgabe, dafür zu sorgen?, Es ist klar, daß in der gegenwärtigen Lage, in derj Leitung des N. F. sich niemand darum kümmert. PochJ dieses müssen wir von ihm fordern: Schadet zumindest nicht l; Nicht genug, daß Ihr aus Eurem' Wirkungskreis^ das wichtigste Gebiet, die Schaffung von großen Sied-; lungen für die Arbeitermassen in der Umgebung^ der, Städte ausgeschieden habt! Nicht genug, daß Ihr Euch nicht beeilt habt, den Bau jener Städte zu sichern^ habt Ihr zur Schuld hoch die Sünde hinzugefügt und1 habt weit die Tore geöffnet den Profitjägern und mit! eigenen Händen beigetragen zum Verbrechen, daß dieser, Boden der Verfügung des Volkes entzogen werde. *, Und außerdem: wenn eine Möglichkeit vorhanden^ ist, in der nächsten Zeit eine Natdonalanleihe auf kauft männischer Grundliage für den N. F! zum Zwecke d^j Erwerbs großer Bodenflächen zu erlangen, wären gerade die Bodenflächen in der Stadtnähe geeignet, durch!' ihre Einkünfte als Haftung angeboten zu werden. •'■..... Der N. F. sollte sich von Anfang an darum küm-:' mern, daß solche Bodenplätze in seinem Verfügungs-i bereich stehen. Daraus ergibt sich',- daß. wir-von der; N.-F.-Konferenz und vom Kongreß fordern müssen: j 6^5 fren Teil dies Vertrages, der der G'esjelL'H schaft Haifa .Bei die Konzession für die^ Ausbeutung des N.-F. - Bodens für die Dauer von 25'Jahren überläßt, , zu annulieren. A. S.. Juri&:, .. ■ , •.!,>.■ ■*i Das Genossenschaftsprinzip in der palästinensischen Landwirtschaft, •Daf alte pliiilantropische System der palästinensischen': Kolonifiatiooi ist genügend kritisiert worden, so daß wir' und hier in.it der Feststellung begnügen: Der Jude wurde dadurch nicht zum Erdaa-beiter, die Erde wurde nicht durch jüdisch©. Arbeiter bearbsitet. Bei einer Fortsetzung dieses Systems könnte der ganze Boden l*alästinaa den Juden gehören und doch hätten wir nur eine kleine Gruppö jüdischer.Effendis'. und Großgrundbesitzer, anstatt jüdischer Arbeiter. , Eine künftige soziale Umwälzung würde; den Boden den Elementen zurückgeben, die ihn bearbeiten, also in einem solchen Falle den arabischen Arbeitern.1'1 Aber auch . innere Mängel hafteten diesem System an^ Es war mir lauf die Erzeugung der Exportartikel einge-« stellt, nicht. auf die Produktion, der notwendigen Lebens'- mittel. Dadurch wurde die Laadwirtschaft von den Schwan-

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