Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 30)
- Language
- German
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eingetroffen, berührten keine Kernfragen, fielen aber doch in Einzelheiten aus dem Rahmen dessen heraus, was aus den bisherigen Verhandlungen sich als Übereinkommen der Parteien herauskristallisiert hatte. Auch schienen ihm bei manchen Anordnungen seine halsstarrigen weimarischen Gemeinden vorgeschwebt zu haben 1). Seine Stellung zu den wirklichen Kontroversresten war schwankend. Ganz im Sinne seines Immediatplanes wollte er durch persönliche Rücksprache mit den Einzelgemeinden die Verabschiedung des Gesetzes vorbereiten. Aber der Oberkonsistorialrat Nonne wußte dies wenig Erfolg versprechende Vorhaben zu verhindern und setzte dafür durch, daß der im ganzen genehmigte Entwurf einer aus den Lehrern und aus Vertretern der Gemeinde zusammengesetzten Versammlung vorgelegt wurde. Diese von Nonne mit eindrucksvollem Geschick geleitete Ausschuß Verhandlungen, die am 9. April i844 in Hildburghausen stattfand, brachte einen überraschenden Sieg 2). Die meisten Bestimmungen des Entwurfes wurden mit lautem Beifall aufgenommen, die wirklich einschneidende Änderung des Grundstocks der Gebiete fand keinen Anstoß, in der Frage des „Kol Nidre" war niemand so konservativ und feinfühlend wie Hof mann, und die ausgedehnte Debatte über die traditionelle Vortragsweise endete mit einem von Nonne angeregten Kompromiß. 3) Höchst merkwürdig war es, daß die Versammlung die Zusätze von Hess größtenteils als fremdartig herausfühlte, als Mißtrauensvotum gegen sie selbst bewertete und verwarf. Besser hätte die Überflüssigkeit der Aspirationen von Hess nicht erwiesen, eindringlicher nicht die Berechtigung jener Gegengründe gestützt werden können, die davon ausgingen, daß der Weimarer Landrabbiner bei den meiningischen Juden nicht mehr Popularität genieße als bei denen seines eigenen Landes, Da auch Vgl. die Strafandrohungen des § 33 der Weimarer Gottesdienstordnung. 2) Anwesenheitsliste: Nonne, Hofmann, Steinhardt, die Lehrer Abraham Lisner-Dreißigacker, Joseph Sachs-Walldorf, Hermann Ehrlich-Bibra, Marcus Cramer- Bauerbach, Meyer Bär-Gleicherwiese, Joseph Merzenbacher-Simmerhausen, Salomon Megler-Berkach, Salomon Berg-Marisfeld, und der Vorsänger Selig Lisner-Walld., aus Hildburghausen: Meyer Michaelis, Hofagent Louis Simon und Joseph Schönfeld, aus Walld. Faibei May u. Noah Ganz, aus Gleicherwiesen Herz Sachs. Michaelis Kahn u. Aron Ehrlich, aus Simmersh.: Joseph Sander u. Simon Friedemann, aus Bauerbach Samuel Neumann u. Isaak Holländer, aus Berkach Samuel Höchheimer u. Löb Adleraus Bibra: Immanuel Katz u. Samuel Gassenheimer, aus Marisfeld: Löser Abraham Walther, Samuel Moses Hof mann u. Jacob Mayer Goldmann, aus Dreißigacker. Hofagent Meyer Kaiser u. aus Meiningen: Moses Romberg. 3) Die traditionelle Vortragsweise sollte auf ein Jahr versuchsweise ausgesetzt werden. 95