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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 96

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 96 (sequence 31)
Language
German
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Hofmann, durch Erfahrung belehrt, allmählich ein glücklicheres Verhältnis zu seinen Gemeinden herzustellen begonnen hatte 1)s dadurch auch unbewußt der Unterwühlung seiner Stellung durch Hess entgegenarbeitete und sich das Konsistorium verbündete, so wurde nun»- mehr nach viereinhalb] ährigem Hin und Her seiner Synagogen- und Gottesdienstordnung der Weg freigegeben. Ganz nach dem Muster ihres Württemberger Vorbildes wurde sie in amtlicher Form am 11. Juni i844 veröffentlicht. Mit diesem Erfolg versank endgültig der Plan des Weimarer Landrabbiners. Dem meiningischen Landrabbiner aber war es nicht vergönnt, die Früchte dieses Werkes irgendwie reifen, seine Ideen sich mehr und mehr verwirklichen zu sehen. Schon im folgenden Jahre, bevor er noch aus dem ihm als Zügel auferlegten Provisorium sich hatte herauswinden können, starb er (16. 11. i845). An seiner Bahre schwiegen die Meinungsverschiedenheiten. Steinhardt hielt ihm eine über den Zwang dienstlicher Verpflichtung hinausgehobene tiefempfundene Grabrede 2) . Seine Synagogen- und Gottesdienstordnung, entstanden unter inneren uns äußeren Hemmungen, die den Geist und die Kämpfe einer Epoche spiegeln, war das Einzige, was den meiningischen Juden vom Staate geschenkt, wurde. Sie war der Torso eines Gesetzgebungswerkes, das in seinen übrigen, Rechte schaffenden, Punkten gegen den Widerstand der Bevölkerung nicht hatte durchgesetzt werden können. Im Jahre i844 hatte die Regierung den von langer Hand vorbereiteten Gesetzentwurf über die bürgerlichen Verhältnisse ihrer jüdischen Untertanen vor dem Ansturm der Deputationen aus dem ganzen Lande noch einmal zurückziehen müssen 3) Erst das Gesetz vom 22. Mai 1856 betreffend die Normen über die Verhältnisse der Juden 4) brachte die lang ersehnte staatsbürgerliche Besserstellung und in deren Folge eine Umgruppierung in den Siedelungsverhältnissen, die erst die Hofmannsche Ordnung zur vollem Entfaltung und an die Grenze ihrer mittelbaren Wirkungsmöglichkeiten bringen sollte. Es war übrigens in Walldorf inzwischen auch ein reformfreundlicher Vorstand ins Amt getreten. 2) Vgl. auch den Nachruf in der A Z J. 9. i845 Nr. 5o. 3) Vgl. Human S. 25. AZJ. i844 Nr. 4 und Nr. 24. Jost, Geschichte der Israeliten X. 1 Berlin 1846 S. 234- Abgedruckt bei Human S. 144-47- 96

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