Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 29)
- Language
- German
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mann in ihren Befugnissen geschmälert werden sollten. Das war ein ganz außergewöhnlicher Vorschlag, der durch vermehrte finanzielle Belastung, die er zur Folge haben mußte, noch mehr kompliziert wurde. Der Gedanke, daß ein „auswärtiger" jüdischer Ge^ lehrter sozusagen Meininger Oberrabbiner werden sollte, sprengte ganz das Schema des gewohnten partikularistischen Denkens. Da außerdem die Voraussetzungen, von denen Hess in seiner Denkschrift ausging, nicht in allen zutrafen, mußte es dem Konsistorium schließlich gelingen, die Gefahr von sich abzuwehren und den Plan von Hess zum Scheitern zu bringen 1). Dabei halfen dem Konsistorium wesentlich die Erfahrungen, die es bei der weiteren Behandlung des Hofmannschen Entwurfes hatte sammeln können. Es war nur natürlich gewesen, daß das Landeisministerium den Hofmannschen Entwurf, der fast am selben Tage wie die Immediateingabe von Hess eingelaufen war, dem Weimarer Landrabbiner zur Überprüfung übergab 2) Ganz besonders wurden seine Entscheidung in den beiden Fragen angerufen, die schließlich nur noch als Kontroverse zwischen den Lehrern und Hofmann übrig geblieben waren, und die die traditionelle Vortragsweise und das mißdeutete, von der öffentlichen Meinung heiß umkämpfte, von Hof mann immer mit stolzem Selbstbewußtsein energisch verteidigte3) Gebet „KolNidre" betraf en, das bekanntlich dem Vorabend des Versöhnungstages den Namen und mit seiner erschütternden Melodie 4) die Weihe gibt. Die Verbesserungsvorschläge von Hess, erst am Ende des Jahres 1) Akten der Herzogl. S. Geh. Kanzlei zu Meiningen betr. die Errichtung' einer neuen Oberbehörde für israelitische Religionsangelegenheiten 1843-44« Einen sehr günstigen Eindruck hinterließ diese ganze Affäre nicht. Auch aus dieser Denkschrift erhellt, wie selbst ein Mann von der extremen Ideenrichtung von Hess nur durch weitgehende Zugeständnisse an die Wirklichkeit der Landgemeinden fortkommen konnte. Das muß man sich vorhalten, wenn man das Urteil erklären will, mit dem ein Mitglied des Landesministeriums diese Angelegenheit abschließt: „Eine ganze Stunde unterhielt ich mich mit diesem Gelehrten, ohne herausbringen zu können, was eigentlich er ist. Das Resultat war der Glaube, daß er schaukele, daß er entweder mit sich selbst noch nicht zu rechtem Verständnis gelangt, oder daß er einen politischen Windmantel hat für die Zeitfragen der israelitischen Theologie und jedem Fortschritt einen Rückschritt reserviert, so daß er im Lager der einst siegenden Partei nicht zu vermissen". 2) Akten, d. Herzogl. S. Mein. Landesministerium betr. die Einführung eine Synagogen-Ordnung. 18 43-47- 3) Das tat er schon in seinen ■ Bemerkungen zur Herxheimerschen Instruktion. Über K. N. zu vergleichen I. Elbogen, Der jüdische Gottesdienst in seiner geschichtlichen Entwicklung 2. Aufl. Fft. a/M. 1924, S. i53 f. 417. 4) Nach Wunsch der Lehrer sollte dies Gebet durch das von Rabbiner Stein in Burgkunstcidt verfaßte ersetzt und dies der alten Melodie angepaßt werden. 94