Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 28)
- Language
- German
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vor seinem Amtsantritt programmatisch verlangt *) hatte. Hofmann sah sich in der öffentlichen Diskussion isoliert und in neuen Konflikt mit Walldorf und den andern Landgemeinden—Hildburghausen hielt sich anscheinend abseits 2) —verwickelt. Sein Kultusreformwerk, das noch zu Beginn dieser Wirren — auf der Lehrerkonferenz — auch aus Walldorf Zustimmung und Impuls erhalten hatte, kam nicht vorwärts. Die Atmosphäre war erhitzt und schien außerordentlicher Lösung bedürftig. Dr. Hess, der Landrabbiner des benachbarten Großherzogtums Sachsen Weimar-Eisenach, unternahm einen solchen Lösungsversuch. Hess stand an sich den Dingen in Meiniingen nicht fern. Er erfreute sich der persönlichen Gunst des fortschrittlich gesinnten Meininger Herzogs Bernhard, erfuhr in Meiningen, wo er auch seine extrem-reformerische Zeitschrift verlegte, literarische Förderung 3) und war bereits früher schon in der Vakanz vor Hofmanns Amtsvantritt zur Wahrnehmung besonders schwieriger Rabbinatsgeschäfte vorgesehen gewesen. Jetzt bemühte er sich seinen Einfluß auszuwerten, sich in das Spannungsgetriebe um Hof mann herum einzuschalten, die Gesamtlage auf seine Weise zu entwirren und die Gottesdienstreform flottzumachen. Nach mündlichen Vorverhandlungen legte er am 2. Juni 1843 dem Herzog direkt einen Plan vor, der darauf hinauslief, daß Hess zur Teilnahme an der obersten Leitung der. jüdischen Angelegenheiten herangezogen, das Konsistorium und Hof- *) Vgl. S. 75> anm. i. 2) Als die Gemeinden des Landes endlich die Erlaubnis zur Einholung von theologischen Gegengutachten ertrotzt hatten und unter Leitung von Walldorf (und Dreißigacker) darüber berieten, fehlten nur die Vertreter von Hildburghausen. Die Originale der eingeforderten, von Tänzer eingehend behandelten. Gutachten von Landrabb. Dr. Adler-Hannover, Distrikstr. Dr. Adler-Kissingen, Landr. Dr. Auerbach-Darmstadt, Rabb. Dr. Auerbach-Bonn, Kreisr. Dr. Fränkel-Witzenhausen, Rabb. Dr. Loevi-Fürth und Kirchenrat Dr. Maier-Stuttgart bewahrt das Staatsarchiv in Meiningen auf. Vgl. auch B III i u. 3 und DIII6. Das Verbot wurde erst 1857 zurückgenommen, der bedingungslose Schulbesuch für diejenigen Schüler freigegeben, die nicht in ein staatliches Amt eintreten wollten. Tatsächlich scheint die Zurücknahme damals schon gegenstandlos gewesen zu sein. Tänzer a.a. 0. 8 Nr. 20 S. 3. 3) Vgl. Ali und Konsistorialakten betr. Predigten des Dr. .Hess in Stadtlengsfeld 1842-44- (Zu den Subskribenten der Confirmations Trauu.s.w. Reden von Hess, 1. Sammlung Eisenach 1839, die dem westfäl. Obervorsteher Hellwitz gewidmet war, gehörten aus Meiningen die Witwe des Hoffaktors Romberg, ferner S. M. von Rothschild in Wien, der Landgraf Ernst von Hessen-Philippsthal und mehrere schlesische Magnaten). 93