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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 92

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 92 (sequence 27)
Language
German
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in Frage stellen. Aber diese durchaus falsche Auslegung hatte sich Hofmann nun einmal zu eigen gemacht — er hielt auch in der heftigsten Befehdung an ihr fest—, und sie muß daher als seine Anschauung gewertet werden. Sie stand im Zusammenhang mit seiner Überzeugung, daß die Emancipation weitgehende Opfer von den Juden verlange und hatte zur Folge, daß er dem Ministerium das Recht zusprach, das Schreiben am Sabbath zur Bedingung für den Schulbesuch der jüdischen Kinder zu machen. 2) Aber er war sich wohl bewußt, wie ein solches Gesetz von den Juden des Landes aufgenommen werden würde und hatte deshalb dringend vor dem Erlaß gewarnt Doch die Zwiespältigkeit seines Gutachtens, die ihm sogar später Dr. Hess mit aller Schärfe vorhielt 3), brachte es dahin, daß sich der Staat nur an den positiven Teil seiner Erklärungen hielt, und so — unter ausdrücklicher Berufung auf dies Gutachten—zu jenem Zwangserlaß kam. Die Tragweite dieses Erlasses wurde dem Konsistorium erst durch den Widerspruch klar, der sich von allen Seiten gegen ihn erhob und ihn als einen schweren Eingriff in die Gewissensfreiheit charakterisierte. Es wurde der Hildburghäuser Gemeinde nicht schwer, das Konsistorium gegen unkritische Angriffe zu decken 4); nur Hofmann hatte die Folgen der durch ihn mit verursachten Situation, die Konsequenzen seiner wider seinen Willen in die Praxis umgesetzten Theorie voll zu tragen. Der unauflösbare Widerspruch, der darin lag, daß der Mann, der mit einer Überwindung des Talmudismus rechnete, seine Autorität auf Beherrschung des Talmudismus aufbauen mußte, hatten zu einer nachhaltigen Erschütterung dieser Autorität führen müssen, als sich seine talmudischen Beweisführungen, durch die er der staatsbürgerlichen Emancipation den Weg frei machen wollte, als abwegig erwiesen hatten. Der moderne Rabbiner konnte eben unmöglich von dieser Grundlage aus „alle Schwierigkeiten entfernen, welche den bürgerlichen Verhältnissen der Juden hindernd im Wege stehen", wie Hof mann dies schon *) Hofmann sprach es direkt aus, daß es „überhaupt ein schlechtes Licht auf alle Israeliten werfen würde, welche nach Emancipation, nach Ämtern und Würden streben, da sie diese nur mit Verletzung ihrer Religion annehmen könnten, wenn das Schreiben und Arbeiten am Sabbath ihnen verboten wäre". Selbstverteidigung im Frankfurter Journal, wiedergegeben im Israelit d. 19. Jhs. 3, Meiningen i84a Nr. 4g. 2) Allerdings wollte er auch die jüdischen Schüler vor Neckereien schützen. 3) Der Israelit d. 19. Jhs. 4 Nr. 6 vom 5. 2. i84o. 4) A Z J. 7, i843 Nr. 2 (26. 12. 1842). Nr. 4 (20.12.43 Meiningen). . 92

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