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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 90

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 90 (sequence 25)
Language
German
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seelsorgerische Tätigkeit ungemein erschwerte und die Kluft bloßlegte und vertiefte, die zwischen seinen doktrinären Anschauungen und den natürlichen Empfindungen seiner Gemeinde vorhanden war. Er verfocht mit einer vielleicht durch persönliches Schicksal erklärlichen Starrheit die Autorität seines Amtes und suchte seine Suprematie gegen die traditonelle Machtfülle des Gemeindevorstandes mit Bewußtsein durchzusetzen. Gleichzeitig forderte er für sich persönlich eine Unabhängigkeit in religiöser Betätigung, die zwar auch nur auf das religiöse Gemütsleben hinzielte, ihn aber doch in einer theoretischen Haltung zeigte, die auf seine Kontroverse mit Hildburghausen nicht ohne Einfluß bleiben konnte. Fast zwei Jahre lang ging diese Kontroverse hin und her *) . Die schmale Oberschicht der Hildburghäuser Gemeinde erwies sich immer mehr als der Faktor, von dem das Zustandekommen des geplanten Reformwerkes abhing. Auch andere Gemeinden drängten auf seine Vollendung, und so sah sich Hofmann trotz innern Widerstrebens genötigt, seine Synagogen- und Gottesdienstordnung in mehrfachen Umarbeitungen immer mehr den Forderungen des vorwärtsdrängenden Steinhardt anzupassen. Die nun auch in der Gebetsreform der württembergischen angeglichene Ordnung wurde am 20. Oktober 18^2 der in Walldorf tagenden Lehrer- und Vorsängerkonferenz vorgelegt. Und nun ergab es sich, welch starke Anhängerschaft Steinhardt unter der jüdischen Lehrerschaft des Landes besaß. In all den — übrigens nur wenigen — Punkten, in denen Steinhardt jetzt noch über die Vorschläge von Hofmann hinausging, hatte er die Mehrzahl, wenn nicht gar die Gesamtheit, der Konferenzteilnehmer auf seiner Seite. Einhellig trat dabei zugleich ihr Streben zutage, der eigenen Stellung eine erhöhte Unabhängigkeit, die unbedingte Überordnung der unterrichtlichen über die gottesdienstlichen Funktionen zu erringen. Hofmann mußte in einigem nachgeben, die von allen gebilligten deutschen Choräle aufnehmen und sich zu einer straffen Regelung des Predigtwesens bequemen. Das Geplänkel zwischen Hof mann und Steinhardt war nicht ohne groteske Übertreibung. Ganz mit Recht konnte Hofmann es zurückweisen, daß ihm für seine Ordnung die Zustände in Großgemeinden wie Kopenhagen, Wien, Prag und Hamburg maßgebend sein sollten. Und wenn Steinhardt ihm Luther als Vorbild für den modernen Rabbiner vorgehalten hatte, so war es ihm nicht schwer, den Unterschied in den Vorbedingungen für die vorliegende Gottesdienstform und denen der lutherischen Reformation aufzuzeigen! 90

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