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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 89

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 89 (sequence 24)
Language
German
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fährlich und verletzend. Die Schärfe der Kritik *) und eine gewisse Lieblosigkeit bei Kennzeichnung der vorhandenen Zustände und ihrer Wirkungen mußten einen Mann von der überzarten Reizbarkeit und der eigenartigen Seelenverfassung Hofmanns aufs tiefste verstimmen. Aber das allein erklärt nicht die Heftigkeit, mit der er seine Kritiker zurückwies. Es ergab sich vielmehr, daß seine Examinatoren ihn richtig beurteilt hatten, als sie ihm bescheinigten, daß er nicht ultrarational wäre. Er selbst hing an dem Stimmungsgehalt und all dem Irrationalen, der religiösen Weihe, die von dem Gottesdienst, sowie ihn seine ländlichen Gemeinden bewahrt hatten, ausging. Auch er gab — seine Prüfungsarbeit zeigte es schon — in großem Umfange dem Inhalt der Gebete, besonders der aus bestimmten geschichtlichen Anlässen entstandenen und der auf eine hierarchisch-nationalmessianische Zukunft gerichteten, preis. Aber die tief empfundene Piücksicht auf die mit dem Gesamtgebäude des überkommenen Gottesdienstes verbundene, im Gemüt und im Gewissen verwurzelte religiöse Wirkung legte ihm Mäßigung auf. Die Erfahrung, die er inzwischen in seiner Gemeinde gemacht hatte, mahnten ihn überdies zur Vorsicht. Die Vorabstimmung im Gemeindevorstand hatte erneuten Widerstand gegen die Einführung deutscher Choräle und Widerspruch gegen übernommene Neuerungen gebracht, die geeignet waren, das Gefüge des althergebrachten Gemeinde- und Geisteslebens ernstlich zu berühren. 2) Ja, selbst die Durchsetzung der mehr das Äußerliche regelnden Walldorfer Synagogenordnung war auf größte Schwierigkeit gestoßen. Das hatte—nicht ohne die Schuld von Hofmann—zu einer Spannung zwischen ihm und seiner Gemeinde geführt, die seine 1) Die Walldorf er wandten sich damals und später gegen die beabsichtigte Aufbebung bezw. Regelementierung der sogenannten Schiurim, der talmudischen Lehrvorträge. Sie machten für ihre Beibehaltung geltend, daß bei einer Auflösung der Vereine, die durch solche Vorträge zusammengehalten wurden, auch die durch diese Vereine geleistete soziale- und Gemeindearbeit in Wegfall kommen würde. 2) Vgl. Konsistorialacten betr. die israelitische Gemeinde zu Walldorf, insbesondere die Beschwerden derselben gegen den provisorischen Landrabbiner llofmann daselbst. i8t\i-l\2. Der Ortspfarrer Held hatte mehrfach zwischen II. und seiner Gemeinde vermitteln müssen. Das Verhalten der Gemeinde gegen llofmann unmittelbar nachdem er kurz hintereinander seine Frau und seine beiden Kinder verloren hatte, konnte ihn allerdings kaum zur Milde stimmen. Er wiederum ging soweit, daß 'er gegen seine Gemeinde bei dem ganerbschaftlichen Gericht in Walldorf die Injurienklage einreichte. Immerhin haben die konkreten Beschwerden der Gemeinde dazu geführt, daß in der endgültigen Synagogen- und Gottesdienstordnung dem Landrabbiner z. B. eine erhebliche Predigtlast aufgebürdet wurde. 89

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