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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 88

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 88 (sequence 23)
Language
German
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Sie verzichteten auf die „Radikalreform", nach der rationale Einstellung drängte, und auf die völlige Eindeutschung des Gottesdienstes, die ihnen als Zukunftsnotwendigkeit vorschwebte, und wandten sich dafür dem Mittelweg zu, den ihnen gerade die für Württemberg erlassene Gottesdienstordnung zu weisen schien. Mit ihr verlangten sie den Abbau allzu gehäufter und nicht leicht verständlicher, vielfach mechanisierter Gebete, vor allem die Abschaffung der erst spät hinzugekommenen, an Dunkelheiten und gelehrten Anspielungen reichen Zusatzgebete an den Festen, der sogenannten Piutim — alles Stücke, die Hof mann geschont hatte. Nach dem württembergischen Beispiel und nach Anleitung der Landrabbinerinstruktion bestanden sie auf der wenigstens teilweisen Einführung des deutschen Sprachelements, von dessen verstandesmäßiger Faßlichkeit sie eine Belebung Kulturvierung und — Disciplinierung des Gottesdienstes erwarteten. In manchen Einzelheiten der Beurteilung ging der Hildburghäuser Vorstand nicht ganz zusammen *■), einig aber war er im Gesamturteil und in der Entschlossenheit, sich nicht durch den Konservatismus der Landgemeinden und des ihnen angepaßten Entwurfes von der einmal erreichten Linie zurückdrängen zu lassen. Es ging das soweit, daß im Verlauf der Verhandlungen mehrfach der Wunsch der Hildburghäuser laut wurde, ihnen unabhängig von der geplanten Gesamtordnung ihre Freiheit für die Regelung des Kultus zu bestätigen 2. Dies und die ständige Gegenüberstellung von dem, was Hofmann geboten hatte, und dem, was seine Instruktion vorschrieb, war geiSimou sich für ihre Verpflanzung von Bayreuth nach Hildburghausen eifrig eingesetzt hatte. i) Insbesondere war nur Steinhardt für sofortige Abschaffung der traditionellen Vortragsweise der Vorlesungen aus der Thora (Pentateuch), des sogenannten Trop, den auch die württembergische und die Weimarer Gottesdienstordnung geschont halte, und der damals tatsächlich nur in der Hamburger und Leipziger Synagoge durch deklamatorischen Vortrag ersetzt war. Die auf diese. Abschaffung hinzielende Vorschrift in der Instruktion für Hofmann beweist darum schon indirekt den Einfluß, den Steinhardt auf ihre Formulierung ausgeübt hat. 2) Das Konsistorium spricht zwar mehrfach davon, daß auch für Hildburghausen eine eigene Synagogenordnung bestand, doch scheint es sich mehr um die tatsächliche Einführung einer Reihe von Reformen, wie Einführung der deutschen Predigt, der Konfirmation, der Trauung nach moderner Art. eines Synagogenchors und deutscher Choräle und um Abschaffung gewisser Gebete und Gebräuche als tun eine systematische Änderung gehandelt zu haben. Die bewußte Hauptregulierur.g geschah jedenfalls erst im Jahre 18 44 mit Einführung der allgemeinen. Synagogen- und Gottesdienstordnung. HS

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