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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 84

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 84 (sequence 19)
Language
German
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„Bei allen Gemeinden hat sich der Landrabbiner die Verbesserung des Gottesdienstes und der Liturge und insbesondere die allmählige Herbeiführung einer den Bedürfnissen der Zeit angemessenen, alle Miß brauche beseitigenden, einheitlichen Anordnung des israelitischen Gottesdienstes angelegen sein zu lassen. Namentlich hat er die Gebete und die biblischen Abschnitte zu dem Gebrauche bei dem Gottesdienst an den Sabbaten, Feiertagen und in den Wochen- Betstunden mit Berücksichtigung der bisher übligen Liturgie zu bezeichnen und die Vorbeter demgemäß zu instruiren. Auch hat er darauf hinzuwirken, daß der Gottesdienst und die Gebete immer mehr in deutscher Sprache gehalten, und wo noch hebräische Gebete im Gebrauch sind, diese erklärt und ver*- standen werden, daß in allen Synagogen ein ordentlicher Chorgesang eingeführt und die Gebete und Bibelabschnitte immer weniger abgesungen, sondern gesprochen und auf eine würdige und erbauliche Weise vorgetragen werden, und daß überhaupt aus dem Gottesdienste alles Unschickliche z. B. die Versteigerung, störende Geräusche u.s.w. entfernt werde''. Und verglich man überdies die Walldorfer Synagogenordnung mit der erst kürzlich (i838) erschienene würtembergischen Gottesdienstordnung des Israelitischen Kirchenrats Dr. Joseph (von) Maier1), so konnte sie den Zwecken der Regierung und ihrer Hintermänner unmöglich genügen. Hof mann wurde daher (2 3. 7. 1839) angewiesen, nach Anleitung der württembergischen Gottesdienstordnung und ihres Anhanges 2) über alle Teile des israelitischen Gottesdienstes bei der Gemeinde zu Walldorf besondere Anordnungen und Vorschrif ten zu entwerfen. Und mit seiner Ernennung zum provisorischen Landrabbiner erhielt er am 29. INovember 1839 den Auftrag, die Walldorfer Synagogenordnung auch für die andern Gemeinden des Lan- 1) Dr. Joseph von Maier, geb. 26. 4- *797 m Lautenbach (Oberamt Mergentheim) gest. 19. 7. 1873 in Stuttgart. i83i provisorischer, 1807 definitiv theologisches Mitglied der Kgl. Württemberg. Israel. Oberkirchenbehörde, seit i834 Bezirksrabbiner in Stuttgart. (Bezirksrabbinat Stuttgart damals begründet). Eine der markantesten Rabbinerpersönlichkeiten seiner Zeit. Präsident der ersten Rabbinerversammlung in Braunschweig, 12.—19. 6. 1844« 2) Anhang zur Gottesdienst-Ordnung für die Synagogen des Königsreichs Württemberg. Gebete vor und nach der Predigt und Formulare für Trauungen und Confirmationen. Zum Gebrauche bei dem öffentlichen Gottesdienst der Israeliten des Königreichs Württemberg. Mit höchster Genehmigung herausgegeben von der Kgl. israelitischen Ober-Kirchen-Behörde. Stuttgart i838. 84

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