Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 15)
- Language
- German
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Im März 1837 lag der fertige Entwurf vor, aber erst 2% Jahre später erfolgte die Herausgabe dieser „Dienstinstruktion für den provisorischen Landrabbiner des Herzogtums Sachsen Meinungen" Sie lehnte sich an die Instruktion für den anhaltischen Landrabbiner Dr. Salomon Herxheimer in Bernburg vom 28. November 183a an 2), wies aber nur vereinzelt wörtliche Übernahmen ganzer Paragraphen auf und unterschied sich von ihr ganz wesentlich dadurch, daß in ihr das Verhältnis des Rabbiners zum Schulwesen anders geordnet war 3). Die Tätigkeit des Landrabbiners vollzog sich nach dieser Instruktion im rein religiösen, kirchlich konfessionellen Bezirk, doch ihre Wirkung mußte über dies Gebiet hinausreichen und mittelbar die gesamte kulturelle und bürgerliche Haltung der meiningischen Juden beeinflussen. Die vorgeschriebene Abschaffung anstößiger und „außerwesentlicher" Ceremonien, die gewünschte Annäherung von Form und Aufbau des Gottesdienstes an die des christlichen, die verlangte Verschmelzung des „Wesens der mosaischen Religion" *) Abgedr. AZJ. 4, iS4o S. 20. 2) Abgedr. in Abraham Geigers Wissenschaftl. Zeitschr. für jüd. Theologie i.S.4(3(3 ff. In den Akten findet sich eine Abschrift dieser Bestallungsurkunde nebst Bemerkungen Hofmanns zu einzelnen Paragraphen. Sie sind undatiert, dem Aktenstück vorgeheftet, aber in den März 1837 zu setzen. In den Verhandlungen zitiert Hofmann eine Stelle aus dem an ihn am 8. 3. 1837 ergangenen Brief von Herxheimer: „Mehreres in der Instruktion ist, wie Sie leicht erkennen werden, nicht von mir ausgegangen und nicht verwendbar". Vieles stand eben nur auf dem Papier. Im übrigen war der Briefwechsel zwischen Herxheimer und Hof mann trotz der dankenswerten Bemühungen des Vorstandes der Bernburger Kultusgemeinde nicht aufzufinden. 3) Das rührte in der Hauptsache daher, daß üher jüdische Schulen und Lehrer schon längere Zeit, prinzipiell seit 1811 bezw. 181 k, Bestimmungen vorlagen. Alle Lehrer mußten das Lehrerseminar in Hildburghausen besuchten. Dort war seit 1827 der Lehrer Steinhardt mit dem Religionsunterricht für die jüdischen Zögliche betraut. i83g wurden 9 jüdische Elementarschulen von 232 Kindern besucht. Human S. 74 ff- Damit modificiert sich die Angabe von Tänzer in der (Straßburger) Israelitischen Wochenschrift 7, Gebweiler 1910 Nr. 18. Hof mann selbst, wünschte — in seinen Bemerkungen zu Herxheimers Instruktion— aus Zweckmäßigkeitsgründen die Beibehaltung der Oberaufsicht der Kirchenbehörden und der Pfarrer. Durch Reskript vom 3.9. 11848 wurde den Ephoren und Ortspfarrern die Aufsicht über das jüdische Schulwesen entzogen und dem Landrabbiner zugelegt. Es entfiel damit auch der Beitrag der jüdischen Gemeinden zu den Visitationskosten der christlichen Geistlichen, Human S. 69 u. 75. (Ein jüdisches Lehrerseminar bestand allerdings in Hildburghausen nicht, wie J. M. Jost in seiner Culturgeschichte zur neueren Geschichte der Juden von 1815-18 45, Berlin 1847 S. 48 angibt.) 80