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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 78

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 78 (sequence 13)
Language
German
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reden. Allen Nachdruck aber legte er auf den systematischen Religionsunterricht, damit „wahre Frömmigkeit, Sittlichkeit und Tugend und ein geläuterter Gottesbegriff mit der Jugend heranwachse". Hofmann mußte fühlen, daß der Rabbiner, der ein solches Programm der versteckten Revolution und der offenen Reformen durchführen wollte, starker äußerer Stützen bedurfte und verlangte daher ganz sinngemäß, daß er „unmittelbar unter dem Staate stehe und nicht von den Juden abhänge'. Die Kommission hatte also gesehen, daß Hofmann die „talmudischen Irrlehren seiner Bayerischen Collegen" nicht teile, und da auch die mündliche Prüfung ihn als „freisinnig, nicht hinter seiner Zeit zurückgeblieben, dabei nicht ultrarational" gezeigt hatte, auch seine populären und würdigen Predigten gefielen, so trug sie darauf an, ihm die Stelle eines Ortsrabbiners in Walldorf definitiv und die eines Landrabbiners provisorisch zu übertragen. Aber mit dem Amt hatte es für den Geprüften noch lange Weile. Er wurde zwar schon am 18. November i836 als Ortsrabbiner von Walldorf bestätigt* konnte aber erst am 17. November i838 in sein Amt offiziell eingeführt werden *-). Zwei volle Jahre lang hatte er brach liegen und sich in kümmerlichsten Verhältnissen quälen müssen 2), bis endlich die Widerstände zerstoben waren, die ihm entgegenstanden. Die aus Walldorf selbst kommenden waren noch nicht so sehr gegen seine Person wie gegen die finanzielle Belastung gerichtet gewesen. Die Gemeinde hatte nicht ohne Grund gefürchtet, daß Hofmann garnicht — wie ursprünglich geplant—auch Landrabbiner werden, und so die ganze Last der Besoldung auf der durch den Brand von i836 schwer getroffenen Gemeinde3) haften bleiben würde. Diese Gefahr drohte vom Konsistorium her: immer den Gegenkandidaten im Hintergrund, suchte es ganz offensichtlich die Einweisung von Hofmann in das Landrabbinat zu hintertreiben. Erst als es dem energischen Vorgehen der Walldorfer Gemeinde gelungen war, dem Konsistorium die gesetzliche Handhabe für sein Vorhaben zu entwinden, wurde die Bahn für Hofmann freier. 1) A Z J. 3. i83o Nr. a5. 2) Hs. Notlage steigerte sich so, daß er i838 aus dem Gnadenfonds des Herzogs eine Zuwendung in der Höhe der Hälfte des ihm zugedachten Gehaltes erhielt. 3) Einer früheren Überschußvvirtschaft standen jetzt 5ooo Gulden Schulden gegenüber, zu denen noch die regelmäßigen Ausgaben .für den Elemenlarlehrer (3oo fl.), den Vorbeter (120 fl.) und den Gemeindediener (36 fi.) kamen. Vgl. auch BII18 u. 9. 78

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