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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 72

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
Date
1926-01-01
Page
Seite 72 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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denen Kosten zurück, die ihre ohnehin geringe und stark angespannte pekuniäre Leistungsfähigkeit unverhältnismäßig beschweren mußte. Die Judengemeinden des Landes machten also geltend, daß in dem einzigen Falle, wo die seit altersher unter ihnen wirkenden jüdischen Ortsschulmeister nicht ausreichten, nämlich bei Ehescheidungen, wie bisher ein auswärtiger Rabbiner zugezogen werden solltex). Sie schlugen der Regierung vor, falls diese überhaupt idarauf bestünde, einen gemeinsamen obersten Sachwalter für die Juden des Landes zu bestellen, dazu nicht einen Landrabbiner, sondern einen Obervorsteher, einen Oberbarnas, zu ernennen. Den allgemeinen kulturellen Absichten des Patents aber, die durch Schaffung des Landrabbinats gewissermaßen sichtbar festgelegt sein sollten, also dem Schulprogramm der Regierung, verschloß sich die Judenschaft bei ihrem Widerstand gegen den neu zu begründeten Posten — wenigstens theoretisch — durchaus nicht. Die Behauptung der Juden, daß „es in ihren Gemeinden schon so weit gekommen sei, daß sie ihre Kinder in die christlichen Schulen schicken'' dürfte zwar für das Jahr 1811 eine stark ausgedehnte Verallgemeinerung sein 2), immerhin aber erklärten sie sich bedingungslos zur Beschickung der christlichen Schulen oder zur Annahme „genugsam geprüfter" Lehrer auf eigene Kosten und zur Unterwerfung unter die jährlichen Schulvisitationen durch die evangelischen Geistlichen, allenfalls sogar gegen Honorar, bereit. Wie für ihr Schulwesen, so wollten sie auch für ihren Gottesdienst, ihre milden Stiftungen und Armenanstalten, ja sogar für die geistliche Judikatur 3) sich der Oberaufsicht des Konsistoriums unterwerfen, ihm damit also alle die Befugnisse übertragen wissen, die das Patent dem Landrabbiner zugedacht hatte. Diese Entschließungen gingen jedoch einer Minderheit unter den Vertretern der Meininger Gemeinden in ihrer Selbstentäußerung 1) Die ritterschaftlichen Juden hatten sich mit Zustimmung ihrer Herrschaften zu dem Rabbiner in Burgpreppach, die ehemals würzburgischen in Berkach zu dem in Ileidingsfeld gehalten. 2) Sicher bezeugt ist das nur für die eine Sonderstellung einnehmende Familie Romberg, die „Israels Söhne'' und noch 2 Familien aus Dreißigacker. Vgl. Akten d. Hcrzogl. S. Geh. Kanzlei zu Mein. betr. die bürgerl. Verhältn. d. Jud. in Meiningen, insbes. deren Aufnahme und Ansässigmachung, 1 1810-/17 und die vorher zitierten Akten. Aber schon im 18. Jahrhundert war der etwa um 1725 geborene Walldorfer Barnas Moses Low Holländer, der Held des Walldorfer Lehmkrieges, mitsamt seiner Familie um die Erwerbung der zeitgenössischen feinen Bildung bemüht. Vgl. Siegel S. 5i. 3) Vgl. noch Patent vom 5. 1. 1811 § 12, Human S. i33. 72

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