Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Der Oberlandesälteste Jacob Moses
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 14)
- Language
- German
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den Geschäften das Recht christlicher Kaufleute und Banquiers bey sämtlichen Gerichtshöfen in höchstdero Landen in seinem Proceßen sowohl für seine Person, als zum Vorth eil seiner Familie, jedoch nur in Absicht derjenigen Verbindungen und Geschäfte, die er selbst eingegangen und bey seinem Absterben unbeendigt hinterlaßen mögte, haben und genießen. Dem gedachten Ober-Landes-Ältesten Jacob Moses wird solches und zugleich noch ferner bekant gemacht, daß hierüber das Nöthige an diejenige Landes-Justiz- Collegia, an welche er es verlanget und etwa weiter verlangen mögte, mit der Maaßgabe expedirt werden wird, daß auch die Collegia nur an diejenige Untergerichte ihres Departements die Bekantmachung verfügen solle, an welche er es verlangen wird. Signatum Berlin den i5-ten Junii 1778. Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Specialbefehl v. Fürst. v. Blumenthal. v. Münchhausen. v.Derschau. v. Zedlitz, v. Schuir lenburg. v. Dornberg. v. Gaudi. An den Ober-Landes-Ältesten Jacob Moses. Der zu Beginn dieser Mitteilungen abgedruckte Nachruf in den „Berlinischen Nachrichten" (Haude und Spenersche Zeitung) weist darauf hin, daß Jacob schon vor seiner Ernennung zum Oberlandesr ältesten seine Handlungsgeschäfte nach und nach einschränkte, um sich seiner „höchstrühmlichen Amtsführung als Ältester der Berlinischen Judenschaf t" mit ungeteilten Kräften widmen zu können, und daß er nach 1775 seine geschäftliche Tätigkeit „völlig" einstellte, um sich seinem „schwierigen, ehrenvollen Berufe" ganz hinzugeben. Die Nachricht über die völlige Einstellung der Bandjäertätigkeit wird jedoch bei dem damals (1775) 5i jährige Manne cum grano salis zu verstehen sein. In seinem Gesuche vom 22. .Mai 1778 spricht Jacob selber von „unbeendigt gebliebenen Geschäften" \ Auch das folgende Dankschreiben der Kgl. Porzellanmanufaktur zeugt von seinem merkantilen Interesse, wenngleich es sich da nicht um ein Geschäft handelte, das er selber abschloß: Dem Ober-Landes-Ältesten Herrn Jacob Moses staltet die Königliche Porcellain- Manufaktur-Direction für die neuliche Entdeckung eines projectirten, nachtheiligen Handels den verbindlichsten Dank ab und, obgleich die Manufactur bey Schließung eines jeden Handels alle nur mögliche Behutsamkeit anzuwenden pflegt, so wird sie es doch demohngeachtet jederzeit als eine besondere Gefälligkeit zu erwiedern suchen und es höhern Orts gewiß zu rühmen nicht unterlaßen, wenn von Seiten des Herrn Ober-Landes-Ältesten einer löblichen Judenschaft auf .vorgedachte Art auch in Zukunft für das lntereße Seiner Königlichen Majestät gewachet wird. Berlin den 12-ten Junii 1777. Königl. Preuß. Porcellain-Direktion. J. G. Grieninger. 1) Was unter den „häuslichen Geschäften" zu verstehen ist, die Jacob 1782 zur Niederlegung seines Ältestenamtes mitveranlaßten, ist nicht ganz klar. 26