Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Der Oberlandesälteste Jacob Moses
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 11)
- Language
- German
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seinen finanziellen Verlegenheiten beistanden. 1 Von einer ihm erwiesenen Gefälligkeit des Jacob spricht der Kronprinz ausdrücklich in einem Dankschreiben und, als Jacob Oberlandesältester wurde, drückte der Kronprinz seine Freude darüber aus, daß die Wahl auf einen „ehrlichen7' Mann gefallen war: Der Major und Cammerherr von Humboldt kan dem Schutz- und Juden-Ältesten Jacob Moses aus Berlin hiermit die Versicherung geben, daß mir die von ihm erwiesene Gefälligkeit sehr angenehm gewesen ist und ich dafür alle Gelegenheit ergreifen werde, ihm die Probon' meiner Erkentlichkeit zu bezeigen. Potsdam den i-ten May 1768. Friedrich Wilhelm. Aus seinem vom 7-ten Nov. c. an mir gerichteten Schreiben habe ich ersehen, daß der König die auf ihm gefallene Wahl des Landes-Ober-Ältesten confirmiret hat. Es ist mir dieses sehr angenehm und um so viel, da diese Wahl auf einen, ehrlichen Mann gefallen ist. Ich wünsche ihm viel Glück dazu und bin sein wohl affectionirter Potsdam den i3-ten November 1775. Friedrich Wilhelm. Drei Jahre später bat Jacob, daß ihm bei den Gerichten die Rechte der christlichen Kaufleute und Bankiers eingeräumt würden. Was er da von der Rechtsschaffenheit seiner Geschäfte erzählt und von den nützlichen Diensten, die er anderen leistete, wie er niemals' unredlich, gewinnsüchtig oder „wucherlich" gehandelt habe, vielmehr häufig zu eigenem Schaden seinen Schuldnern entgegengekommen sei, 2 muß im ganzen Umfange der Wirklichkeit entsprochen* haben. Nicht allein deshalb, weil er in seiner Eingabe die Gerichtshöfe, mit denen er zu tun gehabt hatte (Kammergericht, Generalau ditoriat, Stadtgerichte) als Referenz angab und sich auf seine früheren Advokaten, den nunmehrigen Geheimen Finanzrat Wlömer im Generaldirektorium und den Justizdirektor Egerland in Potsdam, berief, sondern wegen der ehrenden Worte, die vom König und den Behörden bei der Genehmigung des Gesuches über ihn geäußert wurden. Von je her habe ich alle meine Handlungen und die mir in meinem Beruf* und Verhältniß vorgekommenen mannichfaltigen Geschäften der Pflicht eines ehrlichen Mannes gemäß nach den strengsten Regeln der Rechtschaffenheit einzurichten mich bemühet und ich finde meine vorzüglichste Belohnung dafür sowohl in dem Monatsschrift f. Gesch. u. Wiss. d. Judt. 1913, S. 75. 2) Ebenso hebt er in seinem Abschiedsgesuche 1792 hervor, daß er niemals weitläuftige gerichtliche Klagen führte und sich lieber mit Verlust verglich, als das strengste Recht zu verfolgen. „Entehrende Einwendungen", doch wohl die des Wuchers oder Betruges, wurden gegen ihn nie erhoben. 28