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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 22

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Der Oberlandesälteste Jacob Moses
Date
1926-01-01
Page
Seite 22 (sequence 10)
Language
German
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an die Berliner Judenschaft ausgefertigt. Nach Wiederholung der Kg]. Resolution heißt es an Itzig und Moses gleichlautend, daß der König keineswegs zweifle, „daß derselbe die ihm hiermit aufgetragene Oberältestenstelle zum Besten der gesammten Judenschaften in allen Königlichen Landen und Provintzien jederzeit gehörig versehen werde" und im Schreiben an die Gemeinde nach der-selbm Einleitung, daß dies der Judenschaft bekannt gegeben werde, „um sich darnach zu achten, vorbenandten beiden Juden Oberältesten die gehörige Achtung zu bezeigen, sich auch in 'ihrem Anliegen nach Gefallen bey denenselben zu melden". 1 Die Approbation für Itzig und Moses geschah unentgeltlich. Die Kanzlei des Generaldirektoriums verlangte zwar von ihnen je 19 Rtl. 5 Gr. an Stempel-, Post- und Kanzleigebühren, doch wurde diese Zahlung auf ihre Beschwerde 2 hin erlassen, „da sie gar keine Emolumenta von ihrem munere, sondern, wenn sie es pflichtmäßig verwalten wollen, nur Beschwerde haben". 3 Als Grund für die Ernennung der Beiden wurde auf ihren bekannten vorzüglich guten Ruf und ihre Einsicht in die Verfassung und Angelegenheiten ,der Judenschaft hingewiesen. Was Itzig anbetrifft, so sind seine Geschäfte seit 1752 4 gekannt, innerhalb der Gemeinde war er seit 1762 Ältester.5 Über die Lebensführung des Moses wissen wir aus der Zeit vor 1775 Folgendes. Auf sein Familienleben, seine Tätigkeit als Gemeindeältester und seine edle Handlung an der Witwe von Seelens etwa um 1760 wurde schon oben hingewiesen. Wahrscheinlich gehörte er zu den jüdischen Bankiers, die den Kronprinzen, dem späteren König Friedrich Wilhelm IL, in!) Der Vorgang erschien den Ältesten so wichtig, daß sie das Schreiben vom 8. November in ihr Gemeindebuch eintragen ließen: Hdschr. Bl. 202. 2) Verbunden mit dem Danke für geschehene Approbation 28. Nov. 1775. 3) Generaldirektorium an Hof rat Standtcke, den Leiter der Kanzlei, 9. Dezember. Auch die früheren Oberlandesältesten hätten keine „Cantzeley Jura" bezahlt. Als die Chargenkasse anfragte, wieviele „Chargen Jura" von Itzig und Moses zu fordern seien, lehnte das Generaldirektorium schon am 21. November diese Auflage ab, „weil nicht nur .dergleichen (Jura) im Chargen-Reglement nicht verordnet sind, sondern auch diesen Juden durch ihre Bestellung zu Ober-Ältesten weder einige Emolumente, noch eigentlich ein solcher Charakter, welcher sich zu Chargen- Juribus qualificirt, zugewachsen". *) Schrötter, Das preußische Münzwesen im 18. Jahrhundert 11,123,227. 5) Ältestes Gemeindebuch Hdschr. Bl. 146,163,175,179 ff. In seinem Gesuche an den König 11. Febr. 1793, ihn vom Ältestenamte zu dispensieren, weist er darauf hin, daß er „der Judengemeinde alhier 36 Jahre gedient und vorgestanden". Dies würde 1767 als Anfangsjahr ergeben. 22

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