Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 5 (1914)
- Article
- Spuren von Urkunden in den hebräischen Kreuzzugsberichten
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 145 (sequence 3)
- Language
- German
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- 145 — durften auch alle gezwungen Getauften, die noch hie und da im Reiche Heinrichs lebten, zu ihrer Religion zurückkehren. — Auf Befehl dieses Königs Hess dann der Bischof Johann den Rest der Gemeinde von Speyer in seine festen Städte sich flüchten (der Ewige hatte um seines grossen Namens willen sich ihnen zugewandt) und der Bischof barg sie dort, bis die Feinde Gottes vorübergezogen waren.....durch Vermittelung des Vorstehers R. Mosche rettete sie der Bischof Johann. Vgl. Aroirius nr. 183. Was hier über die Erlaubnis zur Rückkehr zum Judentum gesagt wird, steht nicht am richtigen Orte. Die Tatsache ist auch in allgemeinen Quellen vielfach bezeugt,1 aber zu dem Jahre 1097. Die hebräischen Kreuzungsberichte erwähnen die Rückkehr zum alten Glauben meistens für die einzelne Stadt unmittelbar im Zusammenhang mit der Verfolgung, z. B. S. 28: Die Gemeindemitglieder in Regensburg wurden alle zur Ta.ufe gezwungen.....jedoch auch diese kehrten zum Ewigen zurück; gleich nachdem die Feinde Gottes abgezogen waren, taten sie wahrhafte Busse. Dagegen scheint auf eine spätere Rückkehr der Bericht über Metz (a. a. 0.) hinzudeuten: Die Meisten wurden in ihrer Sündenschuld geivaltsam getauft und blieben so, bis die Tage des Zorns vorüber waren. Damit könnte ein indirekter Hinweis auf die vom König gegebene Erlaubnis gemeint sein. Auch der oben zitierte Bericht spricht von denen, die noch nicht zum Judentum zurückgekehrt waren, setzt dies also für andere voraus. Dass der Mainzer Anonymus die königliche Erlaubnis gleich zu Beginn der Speyerer Verfolgung erwähnt, hängt mit dem Befehl des Königs, der den Bischof zur Rettung der Juden bestimmte und mit der Tätigkeit des Rabbi Mosche zusammen. Wenn gesagt wird, dass er bei der Verfolgung sein Leben der Gefahr aussetzte, sich in den Riss stellte, durch seine Vermittlung der Bischof die Juden rettete, so ist damit natürlich nicht die Vermittelung der königlichen Erlaubnis zur Rückkehr zum Judentum gemeint, sondern, eine Vermittlung, die den Bischof veranlasste, die Juden in seine festen Städte flüchten zu lassen. Dies gibt den Zusammenhang, in den die Bemerkung über seine spätere Tätigkeit bei dem Könige ungeschickt eingelegt ist. Der Befehl des Königs kann natürlich nicht im Augenblick erwirkt, sondern muss älter sein. Mosche beruft sich also auf eine 1 Vgl. die Stellen bei Aronius, Regesten z. Gesch. d. Juden im fränk. u. deutschen Reiche nr. 203. 204. Gresamtarchiv. V. Jg. 10