Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 5 (1914)
- Article
- Das Erfurter Judenbuch
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 10)
- Language
- German
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— 11 — der Judenschule, dem kalten Bade, dem Tanzhause und dem Friedhofe verzeichnende Bücher. Als solche sind nun Judenbuch und Freizinsregister von S. Severi bekannt. Es liegt nahe, zumal die Kämmerer auch den Hauszins verwalten, in diesem Kämmererbuche das Judenbuch und in dem Register das Freizinsregister wiederzufinden. Aber dem stellt sich entgegen, dass man auch in Erfurt unter dem Kämmererbuche ein für die Allgemeinheit bestimmtes Rechenbuch der Kämmerei verstand1 und es sehr wahrscheinlich ist, dass man auch in diesem die Judeneinnahmen, also auch die vom Hauszins, buchte. Dazu kommt, dass in einem Ratsvergleich mit den Juden vom Jahre 1397 auf ein?,Geschossbuch der Kämmerer" ausdrücklich verwiesen wird, in dem die Höhe der Juden abgaben genau verzeichnet seien.2 Es ist darum in der Bezeichnung „der kemerer buch unde register" der Genitiv auch auf das Wort Register zu beziehen und hierunter unser in seiner knappen den Freizinsregistern nachgebildeten Anlage recht wohl als Register zu bezeichnendes Judenbuch oder vielmehr seine nicht erhaltene Fortsetzung wiederzuerkennen. Treffen diese Vermutungen das Richtige, so ist eine gleichzeitige, wenn nicht sogar ältere Bezeichnung für den „Uber Judeorum" gefunden. Die Einrichtung dieser Akten erfolgte, als Erfurt zum dritten Male3 eine Judensiedlung in seinen Mauern aufnahm, im Jahre 1357.4 TJeber sie war der Rat fast unumschränkter Gebieter. Die Entwicklung war den gleichen Weg gegangen wie allerorts. Die königlichen Ansprüche auf das Judenregal, erst zu spät geltend gemacht, waren schliesslich dem es tatsächlich besitzenden erzbischöflichen Grundherren5 zugestanden worden6, nur die Steuern späteren Ur- 1 Gütige Mitteilung von Professor Overmann - Erfurt. 2 Erfurter Ukb. II nr. 1101. 3 Die erste Gemeinde fällt 1221 den Friesen zum Opfer, der zweiten bereitete der ,,Judensturmu. vom 21. März 1349 ein Ende. Die Literatur siehe bei Salfeld, Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches S. 121 u. 248; wo hinzuzufügenjst, dass auch der zweite Unglückstag, der 1349 auf den 1. Nissan fiel, in einem Fasttage festgehalten wurde (Zunz, Ritus der synagogalen Poesie S. 127). 4 Ueber die Unrichtigkeit früherer Daten siehe Kroner, Festschrift zur Einweihung d. Synagoge in Erfurt S. 18 Anm. 1. Gegen eine schon 1354 erfolgte Ansiedlung einer Gemeinde spricht auch der Ausdruck „duo hospües" (Mon. Erphesfurtensia S. 384 u. Geschichtsquellen der Provinz Sachsen Bd. 42 S. 137). 5 Dass der Erzbischof Grundherr war und als solcher die Judengemeinde angesiedelt hatte, geht aus den Eintragungen der Grundstücke in die Freizinsregister und den dort verzeichneten Zinsen der communitas judeorum hervor. 6 Guden, codex diplomaticus Moguntinus I nr. 157 und Erf. Ukb. I nr. 71 (1209 und 1212).