Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 49)
- Language
- German
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— 119 — V. Die Juden besitzen keine Privilegia. 9. Miecisko (275 Christen, 35 Juden). IV. wie bei 8. V. Es wohnen nur einzelne Familien daselbst. 10. Pudewitz1) (712 Christen, 84 Juden). 11. Powidz (602 Christen, 3 Juden). 12. Radzimin (82 Christen, 147 Juden). 13. Rogowo (128 Christen, 138 Juden). 14. Schocken2) (519 Christen, 338 Juden) IB. Slesin (420 Christen, 33 Juden). 16. Skulsk (168 Christen, 45 Juden). 17. Trzemesno („jetzt Tremessen" 766 Christen, 3 Juden). I. [Dem Abte des Klosters derer Canonieorum regularium zu Trzemesno als Abt zugehörig]. 1) Die Spezialtabelle bemerkt hier genauer fol. 132: Von solchen Professionen, die ihre eigenen Gewerks Privilegia haben, befinden sich hier keine Juden. Hiermit stimmen die Angaben bei Warschauer S. 199 überein. 2) In der Spezialtabelle heisst es fol. 134 — und auch das stimmt zu den Mitteilungen bei Warschauer S. 237 über die Innungsarchivalien —: Die Zunft Privilegia der Christen enthalten nichts in Absicht der Juden. Die Juden Schneider haben ein Privilegium, welches aber nichts in Absicht der Christen enthält. In einer Anmerkung ist hier noch, wie auch bei Wreschen, Witkowo und Czerniejewo (Schwarzenau) ausdrücklich hinzugefügt, dass von einer Beilegung der Privilegiencopien Abstand genommen wurde, weil der Inhalt der Privilegien sich in nichts von dem anderer Zunftprivilegien wesentlich unterscheide. In A VIII 5 fol. 116/117 befindet sich eine vom Steuerrat Rhau am 16. IV. 1794 übergebene Zusammenstellung der Gewohnheiten und Gerechtsame der Schockener Juden, die von den Judenältesten den 3. VI. 1788 zu Protokoll gegeben wurde. Danach wäre ihnen ein ursprüngliches Privilegium schon vor langer Zeit abhanden gekommen. Alle diese Städte haben keine besondere Privilegia und es sind also so- - wohl Juden als Christen in Absicht des Nahrungs- Erwerbes ihrer eignen Willkühr überlassen.