Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 116 (sequence 46)
- Language
- German
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— 116 — VI. [Lässt sich gegen die Rechtsgültigkeit nichts sagen, weil sämtliche Privüegia von andern städtischen Gewerks Privilegüs abgeschrieben worden, welche mehrere überflüssige Punkte enthalten.] VII. wie bei IL VI. Gnesener Inspection. 1. Czernijewo („jetzt Schwarzenau" 640 Christen, 147 Juden). IV. Die Privilegia der Christen erwähnen nichts in Absicht der Juden, es sind jedoch in keinem Gewerk bis jetzt Juden aufgenommen worden. V. Die jüdischen Schneider haben ein von der Grundherrschaft anno 1783 abgefasstes Privilegium, welches ihnen den freyen Betrieb jener Profession gestattet. VI. Die Rechtsgültigkeit dieses Privilegii ist bis hieher noch nicht bestritten worden. VII. Nach dem Innhalte des Privilegii. 2. Gnesen (3043 Christen, 513 Juden). IV. Das Kaufmannsprivilegium1) verbietet den Juden, mit Eisen, Salz, frischen und gesottenen Fischen zu handeln, überhaupt aber sollen weder fremde noch einheimische Juden auf dem Stadt Grunde Waaren öffentlich feil haben. Nach dem Schneider Privilegio2) dürfen sich die Juden bey 1 Stein Wachs Strafe nicht unterstehen, für Christen zu arbeiten oder fertige Kleider zu verkaufen, blos allein für ihres gleichen ist es ihnen erlaubt zu arbeiten, dafür müssen sie sich jedoch bey dem christlichen Gewerk einkaufen. Nach anliegendem Anno 1785 emanirten Privilegio der Fleischer Zunft3) haben die Juden nur 2 Fleischbänke, ausser denen sie kein Fleisch verkaufen dürfen. 1) Kaufmaiinsprivileg vom 3. II. 1637, confirmiert 4. XII. 1754, vollständige lateinisohe Abschrift und teilweise deutsche Uebersetzung in A VIII 27 fol. 1—17. Bei Warschauer S. 62 findet sich als Datum der 13. I. 1637 angegeben. Das Städterepertorium des Posener St. A. gibt aber ebenfalls den 3. II. 1637 an. 2) Extraot aus dem Schneiderprivileg von 1657, deutsche Uebersetzung in A VIII 27 fol. 18. 8) Extraot aus dem Fleisoherprivüeg vom 19. IX, 1785, deutsche Uebersetzung in A VIH 27 fol. 19.