Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 43)
- Language
- German
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- 113 — wie 18 pohln. Groschen Verboths Geld] zur Laden Gassen bezahlen, ausserdem aber bey seiner Aufnahme ins Gewerk ein Abendessen, eine Tonne Bier und 4 Pfd. Wachs entrichten solle.1) In dem Schumacher Privüegio heisst es, dass sich kein [fremder] Jude mit Aufkaufen der Häute besonders zur Jahrmarkts Zeit abgeben soll.1) V. Die Judenschaft besitzt kein Privilegium und muss sich in allen Stücken nach den Vorschriften der Christlichen Gewerks Privilegia bequemen, nur diejenigen, welche Schlächterei treiben, sind keinen andern, als den Allgemeinen Landes Gesetzen unterworfen. VI. Gegen die Autenticitaet dieser Privilegia lässt sich soviel sagen, dass sie einer ganz neuen Reform bedürften, massen sie grösstentheils mit kleinigkeitlichen Gegenständen angefüllt sind, die den eigentlichen Zweck verfehlen. VII. Die Privilegia sind vor und nach der Besitznahme immer respectirt worden. 12. Rogasen (2202 Christen, 958 Juden). IV. wie bei 1. V. In dem Privüegio der Judenschaft,2) welches anno 1778 mit Zuziehung der Bürgerschaft renovirt ist, wird den Juden mancherley Handel und Gewerbsbetrieb nachgelassen. VI. Gegen die Rechtsgültigkeit lässt sich gar nichts sagen. VII. Bis hieher hat man sich beyderseits noch immer nach dem Privüegio geachtet. 13. Schwersenz (1153 Christen, 1277 Juden). I. wie bei 5. IV. Die Zunfts Privüegia schränken die Nahrung der Juden auf keine Art ein.3) V. Die Juden dürfen nach ihrem Privüegio4) allerley Gewerbe treiben. 1) cf. S. 80 Anm. 4. 2) Das Original des Judenprivilegs vom 5, X. 1778 befindet sieh als Depositum in dem Posener Staatsarchiv; Warschauer S. 218. 3) Der Wortlaut der Spezialtabelle ist wiedergegeben bei Adolf Warschauer die Entstehung einer jüdischen Gemeinde. Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland IV S. 180/81. 4) Ueber das Judenprivileg vom 3. VI. 1621 cf, Ztschr. f. Gesch. d, J. in D. IV S. 173 ff. und Warschauer S. 256. 8