Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 68

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte und Zünfte im südpreußischen Kammerdepartement Posen
Date
1913-01-01
Page
Seite 68 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2821022-2821029-2821614--0602-2821713
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

— 68 — 9. September 1795 von Euer Königl. Majestät vormahligen Plockschen1) Krieges- und Domainen Cammer allergnädigst erforderte Tabellen" bereits am 30. November 1795 eingereicht habe. Ebenso hätte er auch alle diesfälligen Privilegia an den zuständigen Kriegs- und Domänenrat, den Baron von Reisewitz, eingesandt, der von ihnen auf Kosten der Synagogen Abschriften und Uebersetzungen hätte anfertigen lassen Die Originale waren den Synagogen wieder zugestellt worden. Auf das dieserhalb an die Warschauer Kammer gerichtete Ersuchen schickt diese unterm 4. Dezember 1796 Oeders Bericht und die dazu gehörigen Tabellen ein.2) Am 28. Februar 1797 sendet der Steuerrat der Peysernschen Inspektion Hoff mann in Ra witsch seine Tabellen. Schon vorher war am 23. Januar ein Reskript von Hoym an die Posener Kammer ergangen, das die dringende Mahnung enthielt, den erforderten Bericht über die 7 Punkte „nunmehro ganz ohnfehlbar binnen vier Wochen zu erstatten", da ,,die Regulierung des südpreussischen Judenwesens hieran accrochiret".3) Demzufolge wird dann am 8. März 1797 der Gnesener Steuerrat Rhau nochmals gemahnt und mit 5 Reichstalern Strafe belegt4), und am 15. März erhält Timroth die Weisung, „dass die tabellarischen Nachrichten von den christlichen Privat Gerechtsamen der Stadt Posen binnen 3 Wochen erwartet werden und dieser Termin nicht weiter hinausgeschoben werden könne".5) *) Nach dem Anfall der letzten polnischen Gebietsteile an Preussen war eine Grenzverschiebung eingetreten, indem die Weichsel zur Grenze zwischen Süd- und Neuostpreussen genommen wurde, dadurch kam Plock an Neuostpreussen und die zur ehemalig südpreussischen Plocker Kammer gehörigen Gebiete auf der linken Weichselseite wurden zur Warschauer Kammer geschlagen. Die so nötig gewordene Neuregulierung innerhalb der einzelnen südpreussischen Bezirke ist schon oben erwähnt worden. 2) Gleichzeitig hatte die Warschauer Kammer die zwei Volumina der gesammelten jüdischen, städtischen und Gewerksprivilegien nebst einem Verzeichnis dieser Privilegien der Posener Kammer eingesandt. Davon war aber bei den Posener Akten nichts zu finden. In A VIII 14 finden sich nur die in Oeders Bericht an die Plocker Kammer erwähnten Privilegien von Gostinin u. Lubraniec. Gostinin selbst aber findet sich überhaupt nicht in der Generaltabelle. Der Kalischer Steuerrat Denso hatte seine Tabellen ursprünglich an die Posener Kammer, zu deren Bereich vor der Neuregulierung seine Inspektion gehört hatte, eingereicht; diese hatte sie aber der Petrikauischen Kammer zugestellt; am selben Tag, da die Petrikauer Kammer darum gebeten, da sie ,,diese Privilegia zur Anfertigung des General Werks nötig habe." Die Nachrichten von Krotoschin, Jutroschin, Jarotschin und Slupce, die Denso bereits gesammelt hatte, hatte er bei Abtretung dieser Städte den Steuerräten Rhan und Hoff mann überlassen. A VIII 14 Bl. 52. 53. 54. 66. 67. 3) A VIII 14 Bl. 68. 4) A. a. O. 70. *) A. a. O. 71.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.