Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte und Zünfte im südpreußischen Kammerdepartement Posen
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 5)
- Language
- German
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— 67 — Druck gehalten, sondern in gute und möglichst gleiche Nahrungs Verhältnisse mit allen Einwohnern im Staat, nach Massgabe seines Standes und Gewerbes gesetzt werden muss." Die Posener Kammer teilt darauf am 2. Oktober 1795 den Inhalt dieses Reskripts, allerdings bemerkenswerterweise unter Fortlassung der so charakteristischen Schlusssätze, den sechs Kriegs- und Steuerräten1) ihres Departements mit und gibt ihnen auf, innerhalb 2 Monaten über die ersten drei und die folgenden vier Fragen zwei gesonderte Tabellen (A und B) aufzustellen und diesen vidimierte Abschriften der Privilegien, wenigstens quoad passum concernentem beizufügen. Insofern sie sich auf die Magistrate2) nicht ohne weiteres verlassen könnten, sollten sie diese Nachrichten bei den ihnen vorgeschriebenen Bereisungen der Städte ihrer Inspektionen selbst einziehen.3) Die Tabellen mit ihren Beilagen kamen nicht in der geforderten Frist, sondern weit langsamer und unregelmässiger ein. Die ersten Tabellen sandte der Steuerrat der Meseritzer Inspektion, Thiele, am 1. Juni 1796 ein. Ihm folgte der überaus eifrige Steuerrat der Posener Inspektion, v. Timroth, mit der Tabelle A am 5. Juni 1796 und der Tabelle B am 31. August 1796. Beide Tabellen begleitet er mit umsichtigen, eindringlichen Meinungsäusserungen ,,zur Regulierung des Juden wesens4 '.4) Die Tabellen der Fraustädter steuerrätlichen Inspektion, Amtssitz Lissa, gehen am 20. August ein; sie enthalten alle Nachrichten aus allen Städten, die vor der im Jahre 1796 vorgenommenen Veränderung der Inspektionsbezirke zur Fraustädter Inspektion gehört haben, weil aus den zur Posener Inspektion abgegebenen Städten schon vorher die gewünschten Berichte in Lissa eingegangen waren.5) Am 29. August erging ein Excitatorium an die übrigen Steuerräte. Daraufhin zeigt der Wroclaweksche Steuerrat Oeder an, dass er die ,,unterm 1) Den Steuerräten unterstand das Städtewesen. Da nur verschwindend wenig Juden auf dem platten Lande ansässig waren, zumeist im Pachtverhältnis zu den Gutsbesitzern und auf einfache Kontrakte, sie aber, was die Organisation anbelangt, zu den städtischen Nachbargemeinden gehörten, erübrigten sich die anbefohlenen Reskripte an die Landräte. 2) Gemeinhin wurden auch die Judenältesten zur Beschaffung der Privilegien ihrer Gemeinden herangezogen, so bei den ersten Massnahmen dieser Art im Jahre 1793. S. A Vm 5 Bl. 1. Posen 1. Juli 1793. 3) A VIII 14 Bl. 3. 4) A VIII 14 Bl. 21/22 resp. 40/41. fi) A VIII 14 Bl. 27. 5*