Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 69

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte und Zünfte im südpreußischen Kammerdepartement Posen
Date
1913-01-01
Page
Seite 69 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2821022-2821029-2821614--0603-2821714
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

— 69 — Unter demselben Datum verfügt der Dezernent für das Judenwesen in der Posener Kammer der Kriegs- und Domänenrat Butzer, dass nunmehr sämtliche eingegangenen Tabellen der Controlle vorzulegen seien, um spätestens innerhalb acht Tagen aus denselben das verlangte Generalverzeichnis anzufertigen. Die noch fehlenden Nachrichten aus der Gnesener Inspektion und der Stadt Posen könnten nachträglich dem Hofe eingereicht werden und dürften das Generale nicht aufhalten.1) In diesem Sinne berichtet denn auch — ebenfalls am 15. März — die Posener Kammer an Hoym nach Breslau : sollten auch die fehlenden Data bis dahin noch nicht eingegangen sein, so werde sie doch in 14 Tagen ihren Generalbericht einreichen.2) Am 25. März überreicht der Gnesner Steuerrat Rhau seine Tabellen.3) Sie konnten noch in die Generaltabelle hineingearbeitet werden, denn am 23. März 1797 übergibt der Vorsteher der Controlle, Styrle, der Kammer das Generaltableau, in das alle Einzeltabellen aufgegangen sind.4) Endlich am 7. April 1797 wird dies Generaltableau von der Kammer an Hoym mit „fünf voluminibus dazu gehöriger Documente"5) geschickt.6) Der Weg des Generaltableaus war damit vollendet, seinen eigentlichen Zweck aber hat es, wie schon oben angeführt, nicht mehr erfüllt. i) A. a. O. 72. ») A. a. O. 71. s) Bei dieser Gelegenheit regt Rhau an, die verschiedenen Kontrakte und Vergleiche der Grundherrschaften mit den Judenschaften zu sammeln, da sie allein die Möglichkeit böten, sich über die Berechtigung und das gesetzliche Mass der oft unerschwinglichen Abgaben der jüd. Gemeinden an die Dominien zu informieren. Zu Feststellungen dieser Art hätten die — wie aber dazu bemerkt werden muss, von ihm in einem recht pedantischen und engen Sinne genommenen — Tabellen keine Handhabe geboten. A VIII14 Bl. 128/29. 4) Anlangend die Wroclaweksche Inspection, bemerkt Styrle, so hat es ganz den Anschein, dass der Krieges- und Steuer Rath Oeder der Meinung gewesen, dass die in dem Plocker Cammer Departement wegen Regulierung des Judenwesens niedergesetzte unter der Direction des Krieges und Domainen Rathes Baron von Reisewitz gestandene Commission diese Sache schon ganz ins Reine gebracht haben möge, daher er dann auch hierbey äusserst obiter zu Werke gegangen ist. A VIII 14 BL 89. 5) Hierzu haben ohne allen Zweifel A VIII 24—27 gehört, das entsprechende volumen von der Peysernschen Inspektion ist nicht mehr in Preussen. «) A VIII14 Bl. 126/27. Die noch fehlenden Nachrichten aus der Stadt Posen hätten — wie die Kammer des weiteren ausführt — keinen durchschlagenden Grund zu längerer Verzögerung des Ganzen abgeben können. Am 8. V. 1797 meldet v. Timroth der Kammer, dass er die zu den Tabellen erforderlichen Nachrichten vom Posener Magistrat noch nicht habe erhalten können, „ohnerachtet er ihn seit Eingang eines hohen Excitatorii schon zwei Mal und auch dato wiederholend dieserhalb erinnert". A VIII 14 Bl. 138.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.