Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte und Zünfte im südpreußischen Kammerdepartement Posen
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 3)
- Language
- German
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— 65 — Aktenstücken enthaltenen einschlägigen Dokumente zur Kenntnis des Gesetzgebers gekommen sind, repräsentieren sie die Grundlage, auf der sich die gesetzliche Gestaltung der in Betracht kommenden rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anbahnen konnte. Zur bequemen Uebersicht und zur rascheren Orientierung für diese Zwecke der höchsten Verwaltungsorgane musste naturgemäss der in den Privilegien dargebotene Rohstoff knapp, klar und einheitlich herausgearbeitet werden. Eine solche Verarbeitung stellt das in dem Aktenstück Südpreussische Zeit Acta Generalia A. VIII. 141) fol. 90—125 befindliche „General Tableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegia der Christen und Juden in den Städten des Königlich Posenschen Cammer Departements" dar.2) Allerdings, seinen eigentlichen Zweck, bei der Schaffung des Judenreglements für die neuerworbenen polnischen Provinzen mit verwandt zu werden, hat dieses General-Tableau nicht erfüllt. Es wurde erst am 27. März 1797 vollendet, als der Entwurf für das Generaljudenreglement für Süd- und Neuostpreussen vom 17. April 1797" schon fertig war. Das mindert aber nicht seinen Wert für die Erkenntnis der älteren Zustände.3) Die Entstehungsgeschichte des Generaltableaus im einzelnen aber ist folgende. Am 16. August 1795 erlässt Graf Hoym, der dirigierende Minister für Schlesien, der in den Jahren 1794—1798 auch an der Spitze von Südpreussen stand, ein Reskript4) an die Posener Kriegs- und Domänenkammer, das ich hier im Wortlaut folgen lasse5), weil es den Anstoss zu den umfassenden Nachrichtensammlungen gab und weil es in hervorragender Weise die Gesinnung des einflussreichen Ministers beleuchtet: „Um die Juden in Südpreussen den übrigen Staatsbürgern möglichst gleich zu setzen, zugleich aber auch den wohlerworbenen *) Südpr. Z. A. gen. A. VIII. 14 Acta betr. die Ausmittelung der christlichen privat Gerechtsame in Absicht des Schutzes und Nahrungs-Erwerbs der Juden. 2) Solche Tabellen sind, wie sich mit Sicherheit sagen lässt, auch von den andern Kammern erfordert und wahrscheinlich auch hergestellt worden. 3) In den Akten der jüdischen Gemeinden der Provinz Posen wird häufig auf Privilegien bezug genommen, die in den Akten nicht erhalten sind, sich aber nun auf Grund der Generaltabelle leicht nachweisen lassen werden. Das ist der besondere Grund für die Veröffentlichung der vorliegenden Arbeit in diesen „Mitteilungen". D. Herausg. 4) Südpr. Zeit A. Gen. A VIII 14 (späterhin nur als A VIII 14 zitiert) Bl. 1. *) Hier, wie im folgenden immer, behalte ich bei wörtlicher Wiedergabe die Orthographie der Akten bei; die Interpunktion ist, dem allgemeinen Brauch folgend, so weit es nötig schien, modernisiert. 5