Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte und Zünfte im südpreußischen Kammerdepartement Posen
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 2)
- Language
- German
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— 64 — Privilegien zu sichern. So erklärt sich denn auch die Fülle der von den Judenschaften Polens erworbenenen Privilegien, die mit dem bekannten Boleslaus-Kasimirschen Statut einsetzen *) und letzten Endes alle auf ihm beruhen. Entsprechend den Funktionen, die die Juden im polnischen Gemeinwesen zu erfüllen hatten, handelte es sich in den „Judenprivilegien" neben der religiösen und rechtlichen Stellung2) hauptsächlich um das Ausmass wirtschaftlicher Bewegungsfreiheit. Dabei musste namentlich ihr Verhältnis zu den andern Trägern des wirtschaftlichen Lebens in Polen, zu den Städten und Zünften, deren Gerechtsamen und Gepflogenheiten geregelt werden. Es verstand sich daher von selbst, dass die preussische Regierung bei ihrer Enquete zur Judenfrage auch die Privilegien der christlichen Zünfte resp. deren in Betracht kommende Partien mit heranzog. Viele Zunftrollen und Judenprivilegien sind einzig und allein durch die damals angestellten Erhebungen der preussischen Behörden auf uns gekommen.3) Wie weit solche Urkunden in den Akten sich finden, die im Geschäftsbereich der südpreussischen4) Kriegs- und Domänenkammern zu Petrikau und Warschau einerseits und der neuostpreussischen Kammern zu Bialystock und Plock andererseits entstanden, entzieht sich meiner genauen Kenntnis, da diese Akten, soweit sie noch vorhanden sind, nunmehr in russischen Archiven beruhen. Nur die im dritten südpreussischen Kammerdepartement, dem Posener, gesammelten Privilegienabschriften und -auszüge sind in Preussen, im Posener Staatsarchiv, vorhanden und büden dort die Aktenstücke: Südpreussische Zeit Acta Generalia A. VIII. 5. 24. 25. 26. 27. Dieser Bestand ist zwar auch für den Bereich des Posener Kammerdepartements, das im grossen und ganzen der heutigen Provinz Posen entspricht, keineswegs lückenlos — so fehlen in ihm beispielsweise sämtliche Privüegien der Stadt Posen —und ist auch nur eine Sammlung beglaubigter Abschriften und Uebersetzungen von Originalen und ihnen gleichwertigen Grodeintragungen; er hat aber auch in seiner UnVollständigkeit wieder seinen eigenen geschichtlichen Charakter. Da in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als eben die in den angeführten x) Ph. Bloch, Die Generalprivilegien der polnischen Judenschaft, 1892; S. A. aus der Zeitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen VI. 2) Es muss als sehr charakteristisch hervorgehoben werden, dass die Judenschaften nie in die fronende Hörigkeit kamen, in die im Laufe der Zeit die städtischen Ackerbürger hinabsanken. *) Warschauer S. XVIII. 4) Südpreussen hiess das in der zweiten polnischen Teilung gewonnene, Neuostpreussen das in der dritten Teilung hinzugekommene Gebiet.