Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte und Zünfte im südpreußischen Kammerdepartement Posen
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2821022-2821029-2821614--0597-2821708- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Eine Generaltabelle über die wechselseitigen Privilegien der Juden, Städte nnd Zünfte im südprenssischen Kammerdepartement Posen. 1797. Mitgeteilt von Jacob Jacobson. Als die preussisclie Regierung daran ging, sich die nötigen rechtlichen und tatsächlichen Unterlagen zu einer „Reform des Judenwesens" in den Gebieten zu verschaffen, die dem preussischen Staate in der zweiten und dritten polnischen Teilung zugewachsen waren, musste sie vor allem auf die grosse Menge der den einzelnen Korporationen verliehenen Privilegien zurückgreifen. Man kann nämlich in Polen von einem allgemein gültigen, vollständigen, kodifizierten Recht nicht sprechen, vielmehr bestand an dessen Stelle ein ausgedehntes System vielseitiger Privilegierungen, das sich nur als Folge der wenig entwickelten wirtschaftlichen Zustände und des privatrechtlich zersplitterten Charakters der Adelsherrschaft ausbilden und so lange erhalten konnte. Stände, Städte, Zünfte, Korporationen und Einzelpersonen hatten sich also von den jeweilig ihnen übergeordneten Gewalten Privilegien verschafft, die sogar nicht selten einander widersprachen. Die hauptsächlichsten Aussteller der Privilegien waren der König, die Kirchenfürsten, die Starosten und die Grundherren der Städte. Die einmal gegebenen Privilegien wurden des öftern dem König1) und den Rechtsnachfolgern der Aussteller zur Approbation vorgelegt. So kamen die vielen Transsumpte mit den Approbationen mehrerer Jahrhunderte zustande. Sehr oft wurden die Privilegien auch in die Grodbücher2) eingetragen, öffentliche, von den staatlichen Gerichtsbehörden geführte Bücher, in denen uns nun eine Menge von Privilegien erhalten sind, deren Originale zerstört sind. Es ist ganz natürlich, dass je schutzbedürftiger eine Gesellschaft war, desto mehr ihr Streben darauf gerichtet sein musste, sich durch *) S. A. Warschauer, Die städtischen Archive in der Provinz Posen (Mitteilungen der K. Preussischen Archivverwaltung Heft 5, weiterhin nur als , »Warschauer" zitiert) 1901 S. XIV. *) Warschauer S. XVI.