Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Plan für die Bearbeitung eines Urkundenbuchs zur Geschichte der Juden in Deutschland im Mittelalter
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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— 5 — der Stadt Köln 1884—1888) veröffentlicht sind. Stern Hess einige urkundliche SpezialVeröffentlichungen folgen: König Ruprecht von der Pfalz in seinen Beziehungen zu den Juden. Ungedruckte Königsurkunden nebst ergänzenden Aktenstücken. 1893; Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden 1893; Die israelitische Bevölkerung der deutschen Städte I. Ueberlingen am Bodensee 1890; III. Nürnberg im Mittelalter. 1894—1896. In den allgemeinen Urkunden- und Regestensammlungen wächst das Material Jahr für Jahr. Die letzte grössere Regestenveröffentlichung ist das zweibändige Buch von Bondy-Dworsky, Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien von 906 bis 1620, Prag 1906, als Stoffsammlung nützlich, urkundlich und geschichtlich tief stehend. Ueber die ausserdeutschen urkundlichen Arbeiten zur Geschichte der Juden werden genauere Nachweise, die geschichtlich und urkundlich für unser Arbeitsgebiet wertvoll werden können, in den ,,Mitteilungen" folgen; ebenso Nachweise und Untersuchungen über die hebräisch geschriebenen Urkunden, über Judensiegel, Juden als Urkundszeugen u. a. Hier kam es nur darauf an, einen kurzen Ueberblick über die bisherigen urkundlichen Arbeiten zur Geschichte der Juden in Deutschland zu geben, um ihnen gegenüber einige allgemeine Arbeitsprinzipien kennzeichnen zu können. Das Erreichte beruht fast ausschliesslich auf Sammlung und geschichtlicher Verwertung. Dagegen fehlt es an urkundlicher Kritik und Forschung so gut wie ganz.1) Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit haben dies wiederum in erschreckender Weise gezeigt. Demgegenüber bedingen es die Arbeitsprinzipien, die S. 9 ff. entwickelt werden, dass mit der Bearbeitung der Urkunden für das geplante Urkunden werk die urkundliche Kritik verbunden ist. Soweit sie nicht in dem Urkundenbuch durch kurze Bemerkungen, etwa über Fälschung, Verfälschung, Abhängigkeit von Vorurkunden, Unsicherheit der Datierung oder der Beziehung auf Ort und Person u. a., zum Ausdruck gebracht werden kann, soll sie in einer fortlaufenden Reihe historisch-diplomatischer Beiträge, wie sie in diesem Hefte der ,,Mitteilungen" zu erscheinen beginnen, vorgelegt werden. III. Die zeitliche Abgrenzung, Für die zeitliche Abgrenzung des Urkundenbuchs würde der jüdisch-geschichtliche Gesichtspunkt darauf führen, noch nicht mit 2) Erwähnt Bei Ph. Bloch, Die General-Privilegien der polnischen Judenschaft (Erweiterter u. verbesserter S.-A. aus der Zeitschr. der Historischen Gesellschaft f. d. Provinz Posen VI) 1892. M. Tangl, Zum Judenschutzrecht unter den Karolingern (Neues Archiv f. ältere deutsche Geschichtskunde XXXIII S. 197 f.).