Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 3 (1911-1912)
- Article
- Bericht über die Tätigkeit des Gesamtarchivs der deutschen Juden
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 16)
- Language
- German
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— 70 — zugänglich zu machen. In der kürzesten Frist nach dem Eingang der Akten erhält die abliefernde Gemeinde eine Präsenzliste, die aber bereits Vorarbeiten für das Inventar enthält und als erste Grundlage für die Benutzung hinreicht. Dann folgt die kein Aktenblatt und kein Schreiben unberücksichtigt lassende Inventarisierung, die weit über das hinausgeht, was sonst als Inventaraufnahme bekannt ist. Eigenheiten des Stoffs und der Benutzung wiesen auf grössere Vereinzelung. Die allgemeinen Titel weichen in den Beständen der einzelnen Gemeinden zum grössten Teil nur in den Jahreszahlen ab. Das individuelle Gepräge geben den einzelnen Inventaren erst die Untertitel; sie sollen die Grundlinien des geschichtlichen Bildes, das sie bergen, leise hervortreten lassen, um den Anreiz zu weiterem Eindringen zu geben. Der Gedanke einer Vereinigung aller jüdischen Urkunden und Akten in einem Archiv wird zunächst nicht nur den Lokalpatrioten, sondern auch den Archivar bedenklich machen. Akten sind ein Teil des Bodens, auf welchem sie erwachsen sind. Was für die Akten der Staatsbehörden die Gliederung nach Provinzen ist, das ist für Gemeindeakten die Gliederung nach den Ursprungsgemeinden. Die enge Verbindung des Ursprungs- und des Erhaltungsorts gibt die beste Gewähr für die aus wissenschaftlichen Rücksichten nicht weniger als aus ethischen zu erstrebende geschichtliche Sicherung des Zusammenhangs der Gegenwart und der Zukunft mit der in ihrem schriftlichen Niederschlag zu ewiger Gegenwart erhaltenen Vergangenheit. Diese Theorie und unsere Praxis stehen gedanklich im Gegensatz. Die Wirklichkeit überwindet den Gegensatz und verbindet seine Elemente zu der doppelten Einheit der Bedingungen und der Ziele. Innerhalb der Gemeinden, mit Ausnahme weniger, fehlt für die Aktenfürsorge nicht weniger als alles: die Möglichkeit einer feuersicheren Aufbewahrung, einer archivalischen Bearbeitung, einer wissenschaftlichen Ausnutzung. Die wenigen Ausnahmen sollen auch uns als Ausnahmen gelten, diese Bestände dem Gesamtarchiv als Aussenfonds angeschlossen werden. Zu den fehlenden Bedingungen für den Aktenverbleib innerhalb der Gemeinden tritt die Tatsache, dass die äusserliche Entfremdung der Sache nach durch die Art der Aktenverwaltung im Archiv in ihr Gegenteil, in eine Erweckung des geschichtlichen Interesses, verwandelt wird. Diesem Zwecke dient die Veröffentlichung