Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 3 (1911-1912)
- Article
- Bericht über die Tätigkeit des Gesamtarchivs der deutschen Juden
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 7)
- Language
- German
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— 61 — wie viele Private, Gesamtheiten und Zeitungsredaktionen, haben Aktenabschriften, Bücher, Zeitschriften, Drucksachen aller Art und Einzelurkunden geliefert. Eine Anzahl von Freunden der Wissenschaft des Judentums haben in hochherzigster Weise durch propagandistische Reisen und sonstige Arbeiten für das Archiv gewirkt. Ich nenne unter vielen anderen nur Herrn Rechtsanwalt Dr. Guggenheim in Offenbach und Herrn Rabbiner Dr. Heppner in Koschmin, denen wir unsere Erfolge in Hessen und Posen zum grössten Teile verdanken, sowie Herrn Süssmann in Pankow, der durch Bücher- und Urkundensendungen sich grosse Verdienste um das Archiv erworben hat. Von nun an soll die Gewinnung von Gemeindeakten nicht mehr nach sich bietender Gelegenheit, sondern systematisch nach Ländern und Provinzen betrieben werden: ein Verfahren, von dem wir bedeutenden Erfolg erhoffen. Ganz besonders erwünscht war die Tatsache, dass die bei weitem grösste und bedeutendste Gemeinde Deutschlands, Berlin, ihr Archiv dem Gesamtarchive angliederte. Und zugleich überwies sie mietefrei diesem die nach allen Vorschriften der modernen archivalischen Technik eingerichteten Räume in ihrem neu erbauten zweiten Verwaltungshause Oranienburgerstrasse 28, zu deren Besichtigung nach dem Schluss dieser Feier deren Herren Teilnehmer ergebenst geladen werden. Das Kuratorium des Gesamtarchivs hat die freudige Pflicht, den verehrlichen Behörden der grossen Berliner Gemeinde hier öffentlich innigen Dank für den wichtigen Dienst auszusprechen, den sie damit, hochherzig und einsichtig zugleich, dem Gesamtarchiv, der Wissenschaft des Judentums und der Geschichtsforschung überhaupt geleistet hat. Erst nachdem das Gesamtarchiv die Kinderkrankheiten überwunden und dann in würdigen und sicheren Räumen seine Schätze untergebracht hatte, konnten wir an dessen feierliche Einweihung denken. Deshalb findet sie erst jetzt, lange Zeit nach dem tatsächlichen Beginne statt. Daran schliessen wir gern eine zweite, nicht minder herzliche, ehrerbietige Danksagung, und zwar an das Königliche Generaldirektorium der Preussischen Staatsarchive, das durch Verfügung vom 5. März 1910 die ihm unterstellten Archive angewiesen hat, „die ihnen durch Ablieferung einer Behörde zugehenden oder in Kassationslisten aufgeführten Akten über jüdische Angelegenheiten, soweit zur diesseitigen dauernden Aufbewahrung eine Veranlassung nicht vorliegt, unter Vorbehalt der ministeriellen Genehmigung, dem Ge-