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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1911-01-01 · 3 (1911-1912) · p. Seite 52

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
3 (1911-1912)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Soest
Date
1911-01-01
Page
Seite 52 (sequence 27)
Language
German
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— 52 — dei Religionsverhältnisse der Juden zu Grunde (A 4 S. 27 Gemeinde Wesel). In der zweiten Hälfte des Jahres 1840 muss Hellwitz also auf Grund dieser Entscheidung seine Petition und zugleich die Beweisführung von 1832 erneuert haben. Ohne Erfolg, da „die Minist erial-Verfügung vom 9. Juni v. J.....auf die politisch-religiösen Verhältnisse der Judenschaft des vormaligen Grossherzogtums Berg keine Anwendung findet, indem solche lediglich auf dem darin angeführten Kaiserlich Französischen Dekret vom 17. März 1808 beruhet, welches nur in den betreffenden, zu Frankreich gehörigen Departements, nicht aber in dem Grossherzogtum Berg Gesetzeskraft hatte."1) Am 17. Okt. 1846 meldet Hellwitz dem Vorstand, dass die Statuten „von Ober auf sichts wegen mit der Genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung unterm 6. dieses Monats versehen worden sind" (A 4 S. 55). Jeder Übergang zu dieser Mitteilung fehlt in den Akten. In A 3 findet sich die Verfügung der Regierung in Abschrift. Es war für Hellwitz nur ein Teilerfolg. Die Gemeinde wurde keineswegs als Rechtskörperschaft mit Parochialzwang, vielmehr nur im Sinne der Unterscheidung, die in der Verfügung des Obelpräsidenten vom 24. Juli 1834 zwischen Bestätigung und Prüfung getroffen war, das Statut als reiner, nur die ihm ausdrücklich Beitretenden verpflichtender Gesellschaf tsvertrag anerkannt. Dreiviertel Jahre später brachte das Gesetz vom 23. Juli 1847 die Erfüllung und zugleich die neue Aufgabe, die Organisation der Synagogen-Bezirke vorzubereiten. Darüber entspann sich Okt. 1847 — Febr. 1848 ein Zeitungsstreit, in dessen Mitte Hellwitz stand (A 6a). Es handelte sich um die Frage, ob die westfälischen Gemeinden in gemeinsamer Beratung die Organisation der Synagogen-Bezirke vorbereiten oder dies Hellwitz überlassen sollten. Hellwitz hatte die einleitenden Schritte in seiner Eigenschaft als Obervorsteher bereits getan, während von seinen Gegnern der Fortbestand dieses längst antiquierten Amtes — mit Recht — bestritten wurde. Ich beschränke mich auf diese Andeutung, füge nur hinzu, dass wahrscheinlich gegen Hellwitz zugleich Befürchtungen mitsprachen, die aus seiner sehr lebhaften Beteiligung an den Bestrebungen des Reformvereins in Berlin flössen.2) Das Folgende gebe ich nur noch als Erweiterung des Inventartitels A 6a, ohne den Inhalt auch nur zu skizzieren. Für A 6b und x) Das ist zu Rönne u. Simon, Die Verhältnisse der Juden des preuss. Staates S. 377 u. 373 hinzuzunehmen. 2) Darüber Bemerkungen in A 6 a u. D 1 c.

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