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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1911-01-01 · 3 (1911-1912) · p. Seite 44

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
3 (1911-1912)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Soest
Date
1911-01-01
Page
Seite 44 (sequence 19)
Language
German
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— 44 - meinde wurde er erst ein halbes Jahr später; eigenartig genug, noch eigenartiger, dass er die durch den Einzugsbrief gegebenen Rechte mit dem Vorbehalt annahm, „an keinerlei Verpachtungen gegen die Gemeinde gebunden sein zu wollen". Darin zeigt sich der in der Einleitung hervorgehobene Mangel eines zwingenden Zusammenhalts, welcher zwischen 1812 und 1847 eine vollständige Zerrüttung vieler Gemeinden verursachte, besonders von Gemeinden, welche erst im Organisationsprozess begriffen waren. Der Fall eines 1813 aufgenommenen Mitglieds, dessen Zugehörigkeit späterhin zweifelhaft geworden war und der nun vom Jahre 1827, vielleicht aber schon vom Jahre 1822 an 1) bis zum Jahre 1833 wegen seiner Neuaufnahme in Streit mit der Gemeinde lag, zeigt als weitgehendster unter mehreren gleicher Art, auf welche Schwierigkeiten die Erhaltung und der weitere Ausbau der Gemeindeorganisation stiess. Sie führten im Jahre 1833 zum offenen Konflikt. Die Gemeinde war bis dahin nicht bei der ungeschriebenen Verwaltungspraxis der älteren Zeit stehen geblieben, sondern hatte bereits vier Versuche, sie' konstitutiv festzulegen, gemacht. Auch diese ersten Statuten sind nicht von aussenher auf die Gemeindeverhältnisse übertragen, sondern aus diesen organisch hervorgegangen, mit den Pflichten und Bedürfnissen wachsend und sich differenzierend; darum fesseln sie trotz der Geringfügigkeit der Materie den geschichtlichen Sinn. Die Grundlage bot die Verteilung der Sitze in der neuerbauten Synagoge, 1822. Die erste, nicht mehr erhaltene Gemeindeordnung war nichts mehr als eine Bänkeordnung". Auf sie wurden neu Aufgenommene in den Einzugsbriefen bis zum Jahre 1828 verpflichtet (A 8). Das Zweite war ein Reglement über jährliche Repartierung der Synagogen- und Schulsteuer vom 3. Nov. 1827 (C 1 d). Dieses Reglement scheint bereits auf die Anregung des L. L. Hellwitz zurückzugehen, welcher schon am 19. Sept., vier Tage nach seiner Aufnahme in den Gemeinde verband, an der Leitung des Gemeinde- Rechnungswesens beteiligt erscheint (C 6 a fasc. 1 Bl. 5) und von dessen Hand der am 11. April 1828 gezeichnete Entwurf des nächst- Knize Notizen über ihn bei Jost, Geschichte der Israeliten X Abt. 1 S. 109. 316. Abt. 3 S. 48. Seine Schriften im Katalog der Bodleiana. Seine Tätigkeit spiegelt einen "Übergangscharakter von grosser Eigenart wider. Ihre Spuren finden sich in den Akten vieler westfälischer Gemeinden. x) Der Streit knüpft an die 1822 erfolgte Verteilung der Synagogenstühle an.

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