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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1911-01-01 · 3 (1911-1912) · p. Seite 43

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
3 (1911-1912)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Soest
Date
1911-01-01
Page
Seite 43 (sequence 18)
Language
German
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— 43 — eines bereits seit sieben Jahren fühlbaren Bedürfnisses festgestellt, nie mehr abgebrochen wurde und die erste Form eines organisierten Zusammenschlusses der Gemeindemitglieder darstellt. Damit hängt unmittelbar die Entwickelung der Gemeindeverwaltung zusammen. Die alte Kasse hatte seit 1793 E. Marcus, als Nachfolger seines Vaters, geführt. Die Vergrösserung des Mitglieder- und des Kassenbestandes veranlassten ihn 1819, Decharge zu verlangen, also an Stelle der privaten Verwaltungsform die Beitragenden zu Mit Verwaltern zu machen d. h. sie für die Kassen Verwaltung als Verband zusammenzuschliessen. Erst dadurch wird die Gemeinde formell begründet und ihre Verwaltung sofort durch die Einsetzung eines Unterempfängers erweitert (B 2b 1822). Für die Herausbildung einer Gemeindeorganisation ist noch ein Moment wichtig, dass die Gemeinde nämlich nicht isoliert dastand, sondern mit den anderen märkischen Gemeinden einen Verband bildete. Alles, was der Soester Aktenbestand darüber aussagt, Hegt in dem Titel, den der Vorsteher der Gemeinde, E. Marcus, 1816 in dem auf der vorigen Seite erwähnten Briefwechsel mit der Gemeinde Hamm führt: Obervorsteher der Judenschaft der Grafschaften Mark und Limburg. Diese Würde kann nicht dauernd mit dem Vorsteheramt in Soest verknüpft gewesen sein. Schon der geringe Bestand der Gemeinde vor 1807 macht dies unwahrscheinlich. Und der Titel kann 1816 kaum noch einen Inhalt gehabt haben. Wahrscheinlich ist er ein Überrest einer Landesorganisation der Juden, wie sie aus der Zeit vor ihrer staatsbürgerlichen Gleichstellung aus fast allen deutschen Territorien bekannt ist. Der Titel begegnet später nicht mehr. Umgekehrt lebt sein Inhalt wieder auf in dem Amtsträger der Obervorsteherschaft der Juden des Herzogtums Westfalen, L. L. Hellwitz. An seinen Namen ist vom Jahre 1827 an die organisatorische Entwickelung der Gemeinde geknüpft. L. L. Hellwitz kam 1827 von dem benachbarten Werl nach Soest. Er brachte die Titel „Prediger und Obervorsteher der Juden im Herzogtum Westfalen und der Grafschaft Wittgenstein" mit. Die Autorisation als Prediger wurde ihm für Soest von dem Landrabbiner Sutro zu Münster sofort neu bestätigt.1) Mitglied der Gex) A 10a S. 4. Das. S. 2 die erste Autorisation als Prediger in Werl (Herzogtum Westfalen), welche er 1825 von dem westfälischen Landrabbiner H. Cohen zu Geseke erhalten hatte. In seiner Verwaltungstätigkeit spiegelt sich ebenso wie in seinen religiösen Anschauungen und in seiner Sprache die königlich-westfälische Zeit wieder.

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