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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1911-01-01 · 3 (1911-1912) · p. Seite 37

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
3 (1911-1912)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Soest
Date
1911-01-01
Page
Seite 37 (sequence 12)
Language
German
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…/2821022-2821027-2821415--0378-2821467
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— 37 — zeichnis der Soester Juden aus dem Jahre 18161) ermöglicht, die Begründung der neuen Veihältnisse zu erkennen. Das Verzeichnis enthält die Rubrik: „Ob er vor oder nach 1807 sich im Lande etabliert und auf welchem Grunde" und nennt nur 2 Juden aus der Zeit vor 1807, von diesen nur einen, Marcus Elias, als in Soest gebürtig (1768), während der andere, Jacob Herz, aus Büderich bei Werl, also aus dem Herzogtum Westfalen stammte. Beide wohnten in Soest auf der Grundlage des ordinären Schutzes und stellen nach diesem Verzeichnis und nach einer Bemerkung, die sich in einer sofort zu nennenden Eingabe aus dem Jahre 1819 findet, den althergebrachten Bestand an Juden in Soest dar. Das Verzeichnis aus dem Jahre 1816 nennt weiter 10 jüdische Familienhäupter, die erst nach 1807 hinzugezogen sind. Soest öffnete sich also für den unbeschränkten Zuzug von Juden erst in der französischen Zeit.2) Das Jahr des Zuzugs ist leider nicht angegeben, aber man hat ein Anzeichen, aus dem man erschliessen kann, ob er noch in die französische oder bereits in die neue preussische Zeit fällt. Die Zuzugsangaben enthalten nämlich in sechs Fällen den Zusatz ,,von der Präfectur", in drei Fällen ,,als Eingeborener etablirt"; in einem Falle, bei dem Namen des Doktor med. Samson Marcus, fehlt jeder Zusatz. Die Ansetzung durch die Präfectur weist unzweideutig auf die französische Zeit hin; ebenso unzweideutig die Notiz ,,als Eingeborener etablirt" auf das Staats- und Stadtbürgerrecht der neuen preussischen Zeit. Der Charakter des Zuzugs lässt sich noch näher dadurch bestimmen, dass von den drei in der preussischen Zeit Judenschutz von dem Kölner Erzbischof auf die Stadt überging, nach Gierse in der Zeit der Soester Fehde (1444—1447). Auch Lewinsky scheint an diese Zeit und den Übergang Soests in den Schutz der Grafen von Cleve-Mark zu denken, da er die grössere Ansiedlung noch die Zeit des schwarzen Todes (1348) überdauern lässt. Das ist abzulehnen. Das Herauswachsen der Stadt aus der erzbischöflichen Untertanenschaft erfolgte nicht auf einmal oder in einer kurzen Spanne während der letzten kurkölnischen Zeit, sondern begann bereits um 1200 (Vogeler in der im Literaturverzeichnis genannten Festschrift S. 157 fg.). Darum ist es von vornherein nicht möglich, die Beschränkung der Zeit nach 1348 zuzuweisen. Um 1293 waren die Soester Juden noch dem Erzbischof von Köln zinspflichtig (Seibertz, Urkundenbuch f. Westfalen I 484. 621), und man wird aus allgemeingeschichtlichen Erwägungen mit Vogeler (Zeitschrift Bd. I S. 72) annehmen müssen, dass der Übergang an die Stadt bereits um 1300 stattfand. *) Das Verzeichnis trägt kein Datum. Es liegt am Anfange eines Faszikels, das mit 1826 beginnt. Die Angaben über die Geburten weisen es aber mit Sicherheit dem Jahre 1816 zu. 2) März 1806 bis Ende 1813.

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