Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Krotoschin
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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— 40 — Siesich jakeine Sorge; diese Sache ist als gänzlich beseitigt zu betrachten". Den vollen urkundlichen Beweis hierfür erbringt nun die Umfrage des Min. des Innern vom 1. April 1842, die sich, von der Regierung an den Landrat und von diesem an die Gemeinde weiter gereicht, in dem Aktenstück Krotoschin A1 befindet. Diese Umfrage enthielt nämlich in der für die Provinz Posen bestimmten Form einen Zusatz über die Militärverhältnisse: „Sollen den Juden gleiche bürgerliche Rechte mit den Christen zugestanden werden, so müssen sie auch gleiche VerpfHchtungen mit den Christen gegen den Staat übernehmen. Bis jetzt sind die Juden in hiesiger Provinz vom Dienst im Militair gegen Erlegung eines Rekrutengeldes befreit. Soll nun dieses Verhältnis ferner fortbestehen und ist dieauszusprechendeVerpflichtungderJudenzum Militairdienst als mit ihren religiösen Überzeugungen vereinbar, mithin nicht eine als Gewissenssache, als ein Gewissenszwang anzusehen Diese Anfrage wäre unnötig und unmöglich gewesen, wenn der Ausschluß der Juden von der Wehrpflicht eine beschlossene Sache gewesen wäre. Die Weglassung des auf den Militairdienst bezüglichen Satzes in der Mitteilung des Rochowschen Reskripts durch dessen Nachfolger Arnim an die jüdische Gemeinde in Simmern am 18. Aug. 18422) bringt dies in abschließender Form zum Ausdruck. Der Unterschied zwischen den Umfragen von 1842 und 1843 stellt sich also als eine Verengung der politischen Reform zu einer zunächst nur kultisch-kulturellen dar, nicht in dem Sinn, daß die politische Reform als aufgegeben gelten dürfte, sondern nur so, daß der Gegensatz des aus dem Begriff des „christlichen Staates6' fließenden Prinzips und der Unmöglichkeit einer politischen Entrechtung der Juden zu einem dilatorischen Verfahren, einer nochmaligen engeren Umfrage und einem Stocken der ganzen Reformangelegenheit führte. Der Verzug zeigt sich darin, daß die Judenfrage den Ständeausschüssen, die im Okt. 1842 zusammentraten, nicht vorgelegt und im folgenden Jahre beschlossen wurde, sie bis zum Schlüsse des Landtags zurückzulegen.3) So stand die Angelegenheit im Februar 1843. In demselben Moment begann die Judenfrage auf dem Boden der Provinziallandtage Wurzel zu schlagen.4) J) Das Zirkular-Reskript ist inhaltsweise in der Allg. Zeit. d. Jdts. 1842 S. 396 veröffentlicht; die ebenda S. 411 abgedruckte Fassung aus der Provinz Posen enthält den Absatz über die Militärpflicht nicht. 2) Allg. Zeit. d. Jdts. 1842, S. 626. 3) Allg. Zeit. d. Jdts. 1842 S. 633; 1843 S. 147. ■*) Ebenda 1843, S. 161 und die flg. Nummern; M. Philippson a. a. O. S. 268 fg: