Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Krotoschin
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2821022-2821025-2821224--0202-2821284- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 38 — ursprünglich weder von seiten der petitionierenden Juden noch von Seiten des Staats gedacht. Die Absichten beider waren verschieden, aber bei beiden auf eine politische Reform gerichtet. Die Juden, für welche die drei Gemeinden Berlin, Breslau und Königsberg handelten, wollten die vollständige Durchführung des Edikts vom 11. März 1812, d. h. zu der bürgerlichen auch die staatsbürgerliche Gleichstellung, die Ausführung des § 39 über die gesetzliche Regelung der inneren Angelegenheiten und des Kultus und die Ausdehnung des Edikts auf die neuen Provinzen1). Die Regierung wollte ebenfalls eine einheitliche Regelung des Judenwesens in der ganzen Monarchie, wollte das Edikt von 1812 auch nicht aufheben, aber auf den Zuschnitt des „christlichen Staates" bringen, in der Form, daß die Judenschaften mit allen bürgerlichen, aber ohne alle staatsbürgerlichen Rechte als abgeschlossene, selbständige Korporationen dem ständisch-hierarchischen Stufenbau des erstrebten Staatsgebildes eingefügt würden.2) Man vermied bei alledem, von einer Aufhebung der Gleichberechtigung zu sprechen, und man kann zugeben, daß die Beschränkung der bürgerlichen Rechte nach den angegebenen Gesichtspunkten einen Rest bürgerlicher Gleichheit übrig läßt. Aber die Kabinetsordre vom 31. Dez. 1841 und das zeigt es sich, daß in Beziehung auf das Synagogen- und Schulwesen ein organisches Gesetz in der Absicht unserer hohen Regierung steht". — Die beiden Abdrücke geben die Umfrage in einer Fassung, in welcher sie an die jüdischen Gemeinden geschickt wurde. In dieser Fassung enthält sie neun Fragen prinzipieller Natur über den Kultus und die Gemeindeeinrichtungen. Außerdem wurde aber eine verwandte Umfrage an die Landräte geschickt (erwähnt in der Allg. Zeit, d. Jdts. 1843, S. 282), welche in 10 Fragen Antworten über die faktischen Zustände in jeder Gemeinde verlangte. Beide Anfragen nebst Konzepten für ausführliche Antworten in Elrotoschin A 1. Denkschriften der Berliner Gemeinde vom 24. Nov. 1840 und 4. und 7. März 1842, Geiger, Gesch. der Juden in Berlin, II S. 257; Veit an Sachs, Briefwechsel S. 41. 45. 47. 57. 2) Reskript des Min. d. Inn. (Roehow) vom 5. Mai 1842 bei Geiger, Gesch. der Juden in Berlin II S. 258. Dazu Geiger in der Einleitung zu dem Sachs- Veitschen Briefwechsel S. XIX; Philippson a. a. O. S. 265; Treitschke, Deutsche Gesch. im 19. Jahrh. V S. 269. — Der König hatte dieses Programm bereits am 13. Dez. 1841 in einer an das Staatsministerium gerichteten Kabinettsordre kundgegeben. Einzelnes aus dieser Kabinettsordre war an die Öffentlichkeit gekommen und hatte die Vorstellung vom 4. März 1842 veranlaßt. Veit hatte schon in einem Schreiben vom 11. April 1841 an Sachs und aus dem Mai 1841 an Jacoby (Monatsschrift 1908 S. 528) die Ansicht geäußert: „An eine völlige Gleichstellung der Juden ist, wenn ich Augen zum Sehen habe, weniger als jemals zu denken". In dem Schreiben an Jacoby gibt Veit eine vortreffliche Zusammenfassung der leitenden Gedanken der Kabinettsordre vom 13. Dez. 1841.