Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Krotoschin
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2821022-2821025-2821224--0201-2821283- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 37 — Anlagen. I. Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847. Am 9./10. Mai 1842 schrieb Moritz Veit an Michael Sachs: „Die jüdischen Angelegenheiten werden den Ständen vorgelegt. Ein C i r - cular an die Regierungen ist ergangen, die Berichte derselben unterwegs. Die in Berlin zu versammelnden Ausschüsse der Stände (August, September) werden uns vorarbeiten. Sie haben die Vorbereitung für die Anfang 1843 zu berufenden Provinzial-Stände.c<1) Veit weist hier mit der Bemerkung über die Umfrage auf eine Stufe in der Entwickelung der Vorgeschichte des Gesetzes von 1847, welche bisher geschichtlich nicht ans Licht gehoben wurde, dies aber verdient, weil die Umfrage von 1842 im Verhältnis zu der bekannteren des folgenden Jahres2) nicht nur chronologisch, sondern auch materiell von eigener Bedeutung ist. Sie ermöglicht erst, den entscheidenden Wendepunkt im Ablauf der Vorarbeiten genau zu bestimmen. Die Umfrage vom 6. April 1843 berücksichtigt nur den Kultus und das Schulwesen, und die Beschränkung auf diese Gebiete bedeutet, wie sie sich gibt, nicht den Teil im Ganzen, sondern den Teil an Stelle des Ganzen. Denn die Mitteilung der Umfrage durch die Regierung an die Gemeinde bestimmt den Zweck, dem sie diente, selbst dahin, daß ,,dem von Jahr zu Jahr fühlbarer gewordenen Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung des jüdischen Kultus-und Schulwesens nunmehr in umfassender Weise für den Umfang der ganzen Monarchie genügt werden solle.3) In diesem engen Rahmen war die Reform aber a) Michael Sachs und Moritz Veit. Briefwechsel herausgegeben von L. Geiger, Frankfurt a. M. 1897, S. 58. 2) Diese wurde jüngst wieder zum Abdruck gebracht von Dienemann in der Zeitschrift: Im deutschen Reich 1909, S. 408f., vorher in der Allgem. Zeit, des Judentums 1843, S. 267. Über ihre geschichtliche Stellung, M. Philippson, Neueste Gesch. des jüd. Volkes, I 1907, S. 271. — Wichtige Materialien zur Vorgeschichte des Gesetzes von 1847 veröffentlichten jüngst L. Geiger in der Monatsschrift f. Gesch. u. Wiss. des Jdts. 1908, S. 513 f. und H. Vogelstein ebenda 1909 S. 385 f. und vorher im zweiundvierzigsten Bericht über den Religion?-Unterricht der Synagogengemeinde zu Königsberg i. Pr. für 1908/1909. 3) Richtig charakterisiert in der Allg. Zeit. d. Jdts. a. a. O.: „Wenn es von einem neuen Judengesetze politischer Seits gegenwärtig ganz still ist, so