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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1910-01-01 · 2 (1910) · p. Seite 26

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
2 (1910)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Bromberg
Date
1910-01-01
Page
Seite 26 (sequence 16)
Language
German
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IRI
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— 26 — Juden gestattet sind, oder auch vom Grundbesitze, insofern dazu die erforderliche Staats-Conzeßion erteilt worden, auszusehließen. Hiernach möge die Königl. Regierung das Weitere verfügen. Berlin, den 3ten May 1831. Ministerium des Innern und der Polizey. gez.: Koehler. An die Königliche Regierung zu Bromberg.£i Trotz der von Koch erwiesenen rechtlichen Unmöglichkeit, das städtische Bürgerrecht ohne das staatliche zu erteilen, muß man an der Tatsache festhalten, daß die Erstreckung des städtischen Bürgerrechts auf die Juden, wenn nicht schon 1808 in der Absicht des Gesetzgebers,1) so doch in der unmittelbaren Folgezeit (Reskript vom 27. Febr. 1809) in der Absicht des Ministeriums lag.2) Die Frage ist also für die alten Provinzen bis zum 11. März 1812 anders behandelt worden, als in der Folge für die außerhalb des Gesetzes von 1812 stehenden Territorien. II. Naturalisationspatente im Reg.-Bez. Bromberg bis April 1838, Das Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden vom 11. März 1812, welcher den preußischen Juden die Staatsbürger rechte verlieh, erstreckte sich bekanntlich nur auf die alten Provinzen. Zur J) E. v. Meyer, Französische Einflüsse auf die Staats- und Rechtsentwickelung Preußens im 19. Jahrh. II Leipz. 1908 S. 468: „ISTur durch ein Versehen bei der flüchtigen Ausarbeitung der Städteordnung ist den Juden das aktive und passive Wahlrecht zu Teil geworden, weil sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen waren.i 6 2) In Berlin wurde D. Friedländer Stadtrat (L. Geiger, Gesch. der Juden in Berlin II S. 183); vgl. die Grunersche Instruktion vom 8. März 1809 bei Clauswitz, Die Städteordnung v. 1808 und die Stadt Berlin, 1908 S. 103; ebenso in Königsberg ein jüdischer Kaufmann (das citierte Reskript vom 14. März 1809 : „........daß bereits bei der Königsberger Magistratur, auf die Wahl der Stadtverordneten, ein jüdischer Kaufmann als unbesoldeter Stadtrath aufgestellt worden")- In Breslau fehlte es nicht an Gegenbestrebungen (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv u. der Stadtbibl. zu Breslau X 1909 : Die Stein'sche Städteordnung in Breslau I S. 101. 179 II S. 149. 224. 238).

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